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BeitragVerfasst: Sa, 08 Feb, 2014 18:14 
Liebe Leute,

ich freue mich, dass ich dieses informative Forum hier gefunden habe!

Ich werde nächste Woche meinen Arbeitsvertrag bei einem Stockholmer Unternehmen unterzeichnen und habe bzgl. der folkbok Registrierung / Personnummer noch einige Fragen:

1) Muss die Adresse auf dem Arbeitsvertrag mit der Anmelde-/Wohnadresse übereinstimmen?
2) Benötigt man zur PN Anmeldung einen Mietvertrag oder Nachweis über die Wohnung?
3) Wie lange dauert bei positivem Bescheid die Zuteilung der PN?


Herzlichen Dank und beste Grüße,

falcon


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BeitragVerfasst: Sa, 08 Feb, 2014 21:14 
1. ne aber sieht hslt sauberer aus
2. ne, aber viel erfolg ohne PN überhaupt eine wohnung in Stockholm zu bekommen (oder überhaupt dort eine Wohnugn zu bekommen)
3. positiver bescheid über was? zuteilung dauert 2-3 monate, kann aber auch schneller gehen.


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BeitragVerfasst: Sa, 08 Feb, 2014 23:59 
Danke für die Hinweise! Wohnung habe ich bereits.

LG


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BeitragVerfasst: So, 09 Feb, 2014 0:19 
ah ok , hab mal wieder nciht genau hingelesen, also:


2. ne brauchst nciht, einfach anmelden und gut is. wenn es eine wohnung is, gibtst halt ncoh an welche (typ lgh 1202, etc.)


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BeitragVerfasst: So, 09 Feb, 2014 11:58 
Hej Findus,

Danke!! Ja ich haben das aber auch nicht ausreichend beschrieben. Wohnung besteht schon, nur wurde/wird der Arbeitsvertrag noch auf eine "alte" Adresse in Stockholm geschrieben. Ich möchte dem neuen AG nicht noch einmal auf die Nerven gehen und die Adresse des Wegen ändern. Also reicht es ja wenn ich zu einem Skatteverketet mit Adresse, Arbeitsvertrag und meinem deutschen Personalausweis gehe und dort die PN beantrage.

Ich hoffe ich darf noch einmal eine Frage stellen, die sicherlich schon häufig im Forum besprochen wurde, ich aber nicht ganz durchblicke: Muss ich als EU/ESS Bürger noch einmal zum Migrantionsverket und dort die Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder ist das (mittlerweile?) hinfällig (halte mich in SV auf)?


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BeitragVerfasst: Mo, 17 Feb, 2014 18:25 
Meines Wissens musst du auch als EU-Buerger deine aufenthaltsgenehmigung beim Migrationsverket beantragen.
Und uebrigens, auch als EU-Buerger bekommst du kein unbegrenztes Aufenthaltsrecht sondern nur eine Aufenthaltsgenehmigung in der ganz klar drin steht das du nur unter der Bedingung hier wohnen und leben darfst das du die Arbeit hast (oder eben solange du eigene Mittel hast).


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BeitragVerfasst: Mo, 17 Feb, 2014 18:54 
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filainu hat geschrieben:
Meines Wissens musst du auch als EU-Buerger deine aufenthaltsgenehmigung beim Migrationsverket beantragen.
Und uebrigens, auch als EU-Buerger bekommst du kein unbegrenztes Aufenthaltsrecht sondern nur eine Aufenthaltsgenehmigung in der ganz klar drin steht das du nur unter der Bedingung hier wohnen und leben darfst das du die Arbeit hast (oder eben solange du eigene Mittel hast


Habe ich da jetzt was verpaßt? Für EU-Bürger gibt es doch keine Aufenthaltsgenehmigung mehr - man beantragt das Aufenthaltsrecht! Oder? Und dieses Aufenthaltsrecht gibt es unbegrenzt. Das habe ich nämlich.

Hexenhäuschen


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BeitragVerfasst: Mo, 17 Feb, 2014 19:13 
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Hexenhäuschen hat geschrieben:
...
Aufenthaltsgenehmigung mehr - man beantragt das Aufenthaltsrecht!
...


Kann mir jemand verständlich darlegen, worin der Unterschied beteht? :YYAK:

_________________
http://www.elch64.de


Zuletzt geändert von Elch am Di, 30 Feb, 2028 25:61, insgesamt 325-mal geändert.


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BeitragVerfasst: Mo, 17 Feb, 2014 20:03 
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falcon hat geschrieben:
Hej Findus,

Danke!! Ja ich haben das aber auch nicht ausreichend beschrieben. Wohnung besteht schon, nur wurde/wird der Arbeitsvertrag noch auf eine "alte" Adresse in Stockholm geschrieben. Ich möchte dem neuen AG nicht noch einmal auf die Nerven gehen und die Adresse des Wegen ändern. Also reicht es ja wenn ich zu einem Skatteverketet mit Adresse, Arbeitsvertrag und meinem deutschen Personalausweis gehe und dort die PN beantrage.

Ich hoffe ich darf noch einmal eine Frage stellen, die sicherlich schon häufig im Forum besprochen wurde, ich aber nicht ganz durchblicke: Muss ich als EU/ESS Bürger noch einmal zum Migrantionsverket und dort die Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder ist das (mittlerweile?) hinfällig (halte mich in SV auf)?

Du kannst dich entscheiden (drei Monate darfst du aber in fast jeden Fall bleiben):
  • du kannst eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und fällst dann unter die Regelungen des 4 § 2 kap und 5 kap utlänningslagen (2005:716) und des 4 kap utlänningsförordningen (2006:97), bspw wenn ein Angehöriger für deine finanzielle Versorgung steht oder
  • du kannst die Registrierung des Aufenthaltsrechts beantragen; dann sind die Regeln im 3a kap desselben Gesetzes und der og. Verordnung einschlägig. Diese Variante solltest du vermutlich wählen, denn du hast ja wohl eine Arbeit, bist EU-Mitbürger und erfüllst damit vermutlich die Bedingungen für dieses Verfahren.

@ filainu: ja, beide Verfahren laufen beim Migrationsverket:
10 § 3a kap utlänningslagen (2005:716) En EES-medborgare som har uppehållsrätt och som avser att stanna i Sverige under längre tid än tre månader skall registrera sig hos Migrationsverket.
20 § 5 kap utlänningslagen (2005:716) Beslut om uppehållstillstånd meddelas av Migrationsverket.

So schreibt es das Gesetz vor.
Aber natürlich kann das skatteverket die Papiere einsammeln, sie haben aber kein gesetzliches Mandat, einen Beschluss zu fassen.
Und da in einem Rechtsstaat das Handeln des Staates und seiner Organe an Gesetze gebunden ist, kann das skatteverket keine derartige Genehmigung erteilen (wie ja manchmal verbreitet wird).

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Mo, 17 Feb, 2014 20:19 
Meine Anmeldung beim Skatteverket habe ich mittlerweile vollzogen und diese ist widerspruchslos akzeptiert worden. Für die Aufenthaltsgenehmigung hat sich das Skatteverket nicht interessiert, sondern die Mitarbeiterin sagte mir lediglich, ich sollte diese doch einfach in den nächsten 3 Monaten beantragen. Danach wars das dann.


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