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 Betreff des Beitrags: Personnummer - finale Fragen
BeitragVerfasst: Do, 12 Dez, 2013 17:34 
Hej tillsammans :YY:

Ich war fleißig und kann verkünden, dass ich nun bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. :YYAC:
Ich fang' im Januar an und muss mich jetzt nur noch um die Personnummer kümmern.

Ich habe mir beim "Migrationsverket" das "Registration of right residence" besorgt.

Eine Wohnung habe ich allerdings noch nicht zu 100%.
Kann man da einfach den Bereich "Contact information in Sweden" frei lassen?
Ich meine, bei "Spouse" lasse ich ja auch einfach alles frei, da ich ja alleine einwandere.
Oder sollte ich einfach meine jetzige (deutsche) Adresse reinschreiben?

Irgendwie geht aus dem Dokument auch nicht hervor wohin man es schicken soll.
Ich werde es wohl (mit der Post) an die Adresse des "Migrationsverket" in Stockholm schicken müssen.
Eine Kopie des Personalausweises werde ich wohl auch mitschicken müssen oder?

Bäst hälsningar :YYAX:


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 Betreff des Beitrags: Re: Personnummer - finale Fragen
BeitragVerfasst: Do, 12 Dez, 2013 18:45 
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Sokrates hat geschrieben:
Ich [...] kann verkünden, dass ich nun bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. :YYAC:

Herzlichen Glückwunsch. Das erste Hindernis überwunden!
Sokrates hat geschrieben:
Ich fang' im Januar an und muss mich jetzt nur noch um die Personnummer kümmern.
Eine Wohnung habe ich allerdings noch nicht zu 100%.
Kann man da einfach den Bereich "Contact information in Sweden" frei lassen?

Nein.
Diese Seite sollte deine Fragen beantworten:
http://www.migrationsverket.se/Privatpe ... rbeta.html
Wichtig ist dieser Satz:
Du kan inte registrera dig innan du är i Sverige.
So für das Aufenthaltsrecht musst du hier wohnen, und erst recht für die Meldung beim Einwohnermeldeamt (die "Personnummer"), das hier unter dem Finanzamt liegt (skatteverket).
Das sind zwei verschiedene Dinge, und zwei verschiedene zuständige Behörden (jedenfalls in den meisten Kommunen).
Die gute Nachricht steht aber auch auf der Seite:
Som EU-medborgare har du rätt att börja arbeta direkt efter att du kommit till Sverige. Du behöver inte vänta tills du har registrerat dig eller fått ett beslut om registrering.
Also: du kannst loslegen und, wenn du hier wohnst, in aller Ruhe die Behördengänge erledigen.

//M
PS: falls es am schwedischen hapert:
http://www.m-andresen.org/sweden/uppehall.html
Habe ich damals nach meiner Einwanderung geschrieben. Das Aufenthaltsrecht ist schon mit drin, und auch der Link zum MV funktioniert, aber dennoch eine Warnung: du siehst, dass die Seite 2007 zuletzt revidiert wurde.
Übersichtlich sieht alles korrekt aus, aber verifizier das beim z.B. migrationsverket.
DS

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Personnummer - finale Fragen
BeitragVerfasst: Do, 12 Dez, 2013 19:22 
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Beiträge: 1375
vibackup hat geschrieben:
So für das Aufenthaltsrecht musst du hier wohnen, ...............


Auch das muss jetzt eigentlich umformuliert werden Michael,
weil jeder EU-Bürger das Aufenthaltsrecht in S. ja schon von Geburt an hat.

...man muss es eben nur noch registrieren lassen (es kann einem ja nicht mehr verweigert werden).


Und die nächste gute Nachricht befindet sich in dem ab 1.1.2014 neu geltenden § 3 Folkbokföringslag (http://www.notisum.se/rnp/sls/lag/19910481.htm)

"Den som efter inflyttning anses vara bosatt i Sverige ska folkbokföras"
"anses" im Gegensatz zu "kan antas"
und
" En person ska anses regelmässigt tillbringa sin dygnsvila här i landet om han eller hon under sin normala livsföring tillbringar dygnsvilan här minst en gång i veckan"

Das bedeutet "Folkbokföring" sofort
und damit auch personummer sofort.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Zuständigen bei Migrationsverket und Skatteverket das auch wissen :mrgreen:


Gruß

Rüdiger


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 Betreff des Beitrags: Re: Personnummer - finale Fragen
BeitragVerfasst: Do, 12 Dez, 2013 21:33 
Hej ihr zwei, danke für die schnellen und kompetenten Antworten. :rosen:

Von vibackups (in der Tat aufgeräumten) Seite inspiriert, habe ich nun vor, das Formular an das Generalkonsulat zu schicken.
Das mit dem angeben der Firmenadresse finde ich eine gute Lösung.


Ehrlich gesagt finde ich es etwas ungewöhnlich, dass man intime Daten, wie seinen Arbeitsvertrag (also die Kopie davon), durch die Weltgeschichte schicken muss.
Oder ist das so üblich und nicht hinterfragungswürdig?


Achja und gehe ich recht in der Annahme, dass ich laut aktuellem Stand, wenn ich das Aufenthaltsrecht erhalten habe, ich mit diesem dann ganz bequem beim "skattemyndigheter/skatteverket" meine Personnumer beantragen kann?


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 Betreff des Beitrags: Re: Personnummer - finale Fragen
BeitragVerfasst: Fr, 13 Dez, 2013 20:18 
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Värmdöbo hat geschrieben:
vibackup hat geschrieben:
So für das Aufenthaltsrecht musst du hier wohnen, ...............


Auch das muss jetzt eigentlich umformuliert werden Michael,
weil jeder EU-Bürger das Aufenthaltsrecht in S. ja schon von Geburt an hat.

...man muss es eben nur noch registrieren lassen (es kann einem ja nicht mehr verweigert werden).


Das kannst du sicher mit einer EU-Richtlinie belegen?
Das hier klingt anders:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=457&langId=de
und ist immerhin eine offizielle EU-Seite.
Värmdöbo hat geschrieben:
Und die nächste gute Nachricht befindet sich in dem ab 1.1.2014 neu geltenden § 3 Folkbokföringslag (http://www.notisum.se/rnp/sls/lag/19910481.htm)

"Den som efter inflyttning anses vara bosatt i Sverige ska folkbokföras"
"anses" im Gegensatz zu "kan antas"

Was eine Wohnung voraussetzt (irgendwohin muss man ja eingezogen sein).
Värmdöbo hat geschrieben:
und
" En person ska anses regelmässigt tillbringa sin dygnsvila här i landet om han eller hon under sin normala livsföring tillbringar dygnsvilan här minst en gång i veckan"

Und auch das (dygnsvila ist die Zeit, die man nicht arbeitet, inklusive der Übernachtung) setzt eine Wohnung oder ähnliches voraus.
Värmdöbo hat geschrieben:
Das bedeutet "Folkbokföring" sofort
und damit auch personummer sofort.

Woraus ziehst du diesen Schluss?
Das Zitierte belegt das nicht.
Värmdöbo hat geschrieben:
Bleibt nur zu hoffen, dass die Zuständigen bei Migrationsverket und Skatteverket das auch wissen

Die Frage ist nur, was die wissen sollen?

//M

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 Betreff des Beitrags: Re: Personnummer - finale Fragen
BeitragVerfasst: Fr, 13 Dez, 2013 20:28 
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Sokrates hat geschrieben:
Hej ihr zwei, danke für die schnellen und kompetenten Antworten. :rosen:

Von vibackups (in der Tat aufgeräumten) Seite inspiriert, habe ich nun vor, das Formular an das Generalkonsulat zu schicken.
Das mit dem angeben der Firmenadresse finde ich eine gute Lösung.

Dein Chef muss davon wissen, aber das ist dir klar, oder?
;-)
Sokrates hat geschrieben:
Ehrlich gesagt finde ich es etwas ungewöhnlich, dass man intime Daten, wie seinen Arbeitsvertrag (also die Kopie davon), durch die Weltgeschichte schicken muss.
Oder ist das so üblich und nicht hinterfragungswürdig?

Wir sind hier Ausländer, und natürlich will (und darf) der schwedische Staat prüfen, ob die Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts (dass du eine Arbeit hast) erfüllt sind.
Sokrates hat geschrieben:
Achja und gehe ich recht in der Annahme, dass ich laut aktuellem Stand, wenn ich das Aufenthaltsrecht erhalten habe, ich mit diesem dann ganz bequem beim "skattemyndigheter/skatteverket" meine Personnumer beantragen kann?

Unter den gleichen Bedingungen wie du dich in Deutschland anmelden könntest beim Einwohnermeldeamt: du musst eine Adresse haben, wo dich anmeldest. Man beantragt nicht die Personnummer, sondern bekommt sie im Rahmen der ersten Anmeldung zugeteilt.
Andererseits musst du dich anmelden, wenn du einziehst, die Regeln sind also ganz parallel.

//M

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 Betreff des Beitrags: Re: Personnummer - finale Fragen
BeitragVerfasst: So, 15 Dez, 2013 13:47 
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vibackup hat geschrieben:
Das kannst du sicher mit einer EU-Richtlinie belegen?


Artikel 21 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (bis 2009 Artikel 18 EGV)

"(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten."

http://dejure.org/gesetze/AEUV/21.html

Anders würde ich auch die Änderung in den Schwedischen Bestimmungen/Gesetzen

von "Aufenthaltsrecht beantragen"
in
"Aufenthaltsreht registrieren"
nicht verstehen.

Das man sich zum Registrieren des Aufenthaltsrechts in Schweden aufhalten/wohnen muss hab ich nie bestritten.
Wie auch, die Aussage in Deinem Link zum Migrationsverket ist ja eindeutig.

Folkbokföringslag

So wie ich das lese, werden ab 1.1.14 viele "Kann-Bedingungen" in "Soll-Bedingungen" geändert.
Siehst Du das anders?

Ich kann es ja noch einmal als Frage formulieren:

Wenn ich einen festen Arbeitsvertrag habe
und in Schweden wohne,

mit welchem Argument sollte dann abgelehnt werden können, dass ich dort folkbok geführt werde
und somit eine Personnummer erhalte?

Unter den oben aufgeführten Bedingungen ergibt sich da für mich ein "Automatismus",
nichts anderes wollte ich ausdrücken.

Zitat:
Die Frage ist nur, was die wissen sollen?


Änderungen an Gesetzen und Bestimmungen sind ja schön und gut,
in der Praxis ändert sich aber erst was, wenn die, die diese Gestze und Bestimmungen anwenden,
diese Änderungen zur Kenntnis genommen haben.
In diesem Fall also das Ändern des folkbokföringlag

Gruß

Rüdiger


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 Betreff des Beitrags: Re: Personnummer - finale Fragen
BeitragVerfasst: So, 15 Dez, 2013 14:09 
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Värmdöbo hat geschrieben:
Wenn ich einen festen Arbeitsvertrag habe und in Schweden wohne, mit welchem Argument sollte dann abgelehnt werden können, dass ich dort folkbok geführt werde und somit eine Personnummer erhalte?

Unter den oben aufgeführten Bedingungen ergibt sich da für mich einen "Automatismus",
nichts anderes wollte ich ausdrücken.

Ja, da sind wir vollständig einig, dann habe ich dich einfach missverstanden.
Nachträglich also: ACK.

//M

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 Betreff des Beitrags: Re: Personnummer - finale Fragen
BeitragVerfasst: Mi, 18 Dez, 2013 15:51 
Also der neuste Stand ist der, dass die Konsulate kein Aufenthaltsrecht ausstellen dürfen.

Jegliche Anträge müssen an ein schwedisches "Migrationsverket". :YYBP:

Mit Arbeitsvertrag wird der Abhandlungsprozess, wie schon erwähnt, beschleunigt.


Mal sehen wie lange es jetzt dauert :YYAK: :hey:


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 Betreff des Beitrags: Re: Personnummer - finale Fragen
BeitragVerfasst: Mi, 18 Dez, 2013 17:40 
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Sokrates hat geschrieben:
Also der neuste Stand ist der, dass die Konsulate kein Aufenthaltsrecht ausstellen dürfen.
Jegliche Anträge müssen an ein schwedisches "Migrationsverket". :YYBP:
Mit Arbeitsvertrag wird der Abhandlungsprozess, wie schon erwähnt, beschleunigt.
Mal sehen wie lange es jetzt dauert :YYAK: :hey:

Ja, das MV ist die zuständige behörde. Aber nimmt das Konsulat den Antrag entgegen
und leitet ihn weiter, oder muss man ihn direkt schicken?

//M

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