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 Betreff des Beitrags: Personnummer-Antrag wurde VERWEIGERT
BeitragVerfasst: Mi, 20 Okt, 2021 10:06 
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war schon mal hier
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Hallo,

Ich bin vor einiger Zeit nach Schweden ausgewandert, meinige Tätigkeit ist selbstständige Freelancerin. Ich arbeite mit mehreren Firmen und verkaufe Dienste wie zum Beispiel Übersetzungen. Ich habe bei Skatteverket das Formular ausgefüllt und mein Aufenthaltsrecht mit "selbstangestellt" begründet. Dazu habe ich mehrere Bankauszüge, einen Vertrag mit einem meiner Clienten, Links zu meiner UPWORK-Seite (Freelancer-Seite) auf der man auch meine aktiven Verträge sehen kann.

Nach mehr als einem halben Jahr Wartezeit habe ich nun den Beschluss von Skatteverket erhalten dass mein Antrag abgelehnt wurde, weil ich keine "ausreichenden Beweise" habe dass ich hier eine selbstangestellte Tätigkeit habe. Anscheinend brauche ich so etwas wie ein F-Skatt als Nachweis, oder Beweise dass ich für die Firma hier Steuern bezahlt habe. Das ironische ist, ohne Personnummer (welche mir ja verweigert wird) kann ich weder Steuern bezahlen noch einen F-Skatt erhalten.

Ich habe Skatteverket schon kontaktiert, mir wurde als Antwort aber nur sehr generisch gesagt, meine Belege waren "nicht ausreichend", ohne auf irgendwelche meiner Fragen einzugehen.

Bin mir jetzt nicht ganz sicher wie ich weiter vorgehen soll - und darf ich ohne die Personnummer überhaupt weiterhin hier in Schweden bleiben? Irgendwann muss ich ja auch mal anfangen hier Steuerabgaben für meine selbstständige Tätigkeit zu machen.

Hiiiiiiiiiiiiiiiilfe!


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BeitragVerfasst: Mi, 20 Okt, 2021 11:00 
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Ich hatte es genauso vor ca 10 Jahren. Ich habe 3x widersprochen und neu begründet. Dann haben sie es mir gegeben. Ein Freund sagte mir damals, du musst immer wieder gegen an gehen, irgendwann haben die keine Lust mehr. So war es dann auch. Ob das heute noch geht, weiß ich leider nicht.
Gruß Michael

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Der späte Wurm überlebt den frühen Vogel.
Also lieber nochmal umdrehen. ;-)


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BeitragVerfasst: Mi, 20 Okt, 2021 12:55 
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Auch ohne PN ist man natürlich steuerpflichtig. Deshalb gibt es die OrgNr oder die Samordn.Nr vom Skatteverk damit man seine Steuern und Moms usw zahlen kann. Wenn Skatteverk die PNerteilung ablehnt, sollte man sich den Ablehnungsbescheid genau durchlesen und ggf. Widerspruch einlegen.


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BeitragVerfasst: Mi, 20 Okt, 2021 13:00 
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schau mal hier:

Exempel på dokumentation som kan vara ett stöd för att bedöma en egenföretagares verksamhet:

godkännande för F-skatt
marknadsplan för företaget
hyreskontrakt för nödvändiga lokaler för verksamheten
bevis på tidigare erfarenheter och kompetens inom området
fakturor från företaget
kvitton eller fakturor på inköpt materiel
momsredovisning
överlåtelsehandlingar vid köp av en redan etablerad rörelse.

aus welchem Land kommst du ursprünglich?


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BeitragVerfasst: Mo, 06 Dez, 2021 11:26 
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war schon mal hier
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Hallo,

Es tut mir leid dass ich mich erst so so spät zurückmelde, ich hatte wegen diesem Einwanderungsthema und auch anderen Dingen extrem viel Druck in der letzten Zeit und bin in Depressionen verfallen. Jetzt geht es mir aber wieder besser und ich in wieder bereit weiterzumachen...

Schwedencamper, du hast erwähnt dass Dein Antrag 3x verweigert wurde...mir wurde von Skatteverket gesagt dass mein Appell direkt ans Gericht (Förvaltningsrätten) geleitet wurde, war das bei Dir auch der Fall? Und wenn der Fall ans Gericht geht, muss man dann irgendwie einen Anwalt einschalten oder gibt's Gerichttermine und sowas, oder muss man einfach wieder auf die Antwort warten?

Und weiss irgendjemand wie lange es normalerweise dauert bis man da wieder eine Antwort/Entscheidung erhält?

Liebe Grüße,

Corinna


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BeitragVerfasst: Di, 07 Dez, 2021 12:26 
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Nein Gericht war bei mir nicht.
Gruß

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BeitragVerfasst: So, 12 Dez, 2021 19:32 
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Beiträge: 135
Wie sich die Zeiten ändern ,
2008 wurde mir die Personnummer noch richtig nachgetragen ,ich hatte 1999 ein Haus gekauft ,2000 einen Trecker angemeldet und mit Hilfe der Nachbarn ein Festnetztelefon angemeldet und 2008 mit meiner Steuernummer fürs Haus angefangen zu arbeiten.
Dann hat mich jemand aus Umea angerufen und gefragt ob ich nicht eine Personnummer haben möchte ,ich habe dann abgelehnt weil bis dato hat alles ohne hervorragend funktioniert.
Ein Jahr später habe ich dann doch ein beantragt ,hat 14 Tage gedauert .Dann hatte ich auf einmal 2 ,eine fürs Haus ,eine fürs Einkommen es hat dann fast 2 Jahre gedauert um beide zusammenzulegen.

Vor 6 Jahren ist meine Schwiegermutter zu uns gezogen ,die Personnummer mit Aufnahme in der Krankenversicherung hat 3 Wochen gedauert.

Ich denke es hängt einfach zuviel an dieser Personnummer, Sozialversicherung ,Rente , Krankenversicherung und soziale Unterstützung,
und Schweden ist auch nicht mehr der Sozialstaat wie vor 20-30 Jahren ,auch hier muß man rechnen .

mvh Werner


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BeitragVerfasst: So, 30 Jan, 2022 18:55 
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der erste Beitrag
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Registriert: 30.01.2022
Beiträge: 1
hallo, ich bin neu und weiß auch nicht ob ich hier mit meiner Frage richtig bin .
Ich möchte die PN beantragen. Bin in Schweden beim Arbeitsamt gemeldet als arbeitssuchend und besitze eigene Mittel um die PN beantragen zu können. Wie läuft es genau ?
Für den Beweis reicht da ein einfacher Kontoauszug , wer überprüft das ? Das S1 Formular und Reisepass. Hab ich was vergessen?
Danke für die Antwort

Anton


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BeitragVerfasst: Mi, 02 Feb, 2022 21:27 
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war schon mal hier
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Registriert: 05.01.2022
Beiträge: 9
Hallo Anton,

vllt kann ich dir helfen, auch wenn ich erst Ende Mai nach Schweden gehe, aber bin mitten in den Vorbereitungen.

- Reisepass ist gut, Perso kann m.W. Schwierigkeiten machen
- Geburtsurkunde (möglichst englisch, aber kann auch deutsch klappen (je nach Strenge) - so oder so im Original - die ziehen sich ne Kopie
- S1-Formular von deutscher KK: AOK gibt es dir, wenn du Job vorweisen kannst in Schweden (dann freiwillige Versicherung mit Beitrag gemäß deutschem Beitragssatz) oder wenn du keinen Job hast, mit einem Zinsnachweis der Bank, dass du keine Zinsen bekommst (dann kommt der Grundtarif (aktuell 205€ monatlich) zum Tragen.
- Zum "Beantragen", welches kein Beantragen im eigentlichen Sinne ist, noch folgendes:
- Du brauchst eine Adresse (Skatteverkets handeln das unterschiedlich): Ob es ein Mietvertrag sein muss mit einem JAhr Gültigkeit (strenge Auslegung) oder auch ein Briefkasten bei der Gastfamilie, der Pension, im Ferienhaus (lockere Auslegung), hängt vom Sachbearbeiter ab. Aber so oder so, eine Adresse brauchst du.

Und das ist die Pointe: Du gehst nicht zum SV, um eine PN zu "beantragen", sondern meldest dich für mindestens 12 Monate zum Leben in Schweden an. Du meldest Dich an, nochmal. Und weil du das tust, kommst du in das Verfahren zur Erteilung der PN. Und anmelden erfordert eine Art Adresse. Als mutmaßlich Deutscher darfst du das grundsätzlich, deshalb gehe ich auf das grundsätzliche Aufenthaltsrecht hier nicht ein.

Das heisst, du hast neben den Papieren (Reisepass, Geburtsurkunde) und der Adresse entweder:

- das Geld für 1 Jahr zum Überleben (150.000 SK) --> und das S1-Formular von der KK (siehe oben)

oder:

- eine Arbeitsstelle (möglichst nicht unter 1 Jahr befristet) --> dann braucht man evtl. doch kein S1, weil man vom AG dann automatisch zum SV geschickt wird und der dir der Erteilung der PN hilft.

ABER: Hier bekomme ich unterschiedliche Infos, ich habe auch schon von anderen gehört, dass man selbst mit einer Arbeit mindestens das erste Jahr noch gemäß der europäischen SV-Abkommen in Deutschland versichert sein muss (Beitrag richtet sich dann wie oben erwähnt nach dem Gehalt) und man erst nach 12 Monaten einen Antrag auf Übernahme in die schwedische KV stellen kann (die dann "kostenlos" ist, weil es sowieso über die Steuer bezahlt wird.). Andere wiederum sagen, mit der Arbeit wird die deutsche KV und das S1-Formular hinfällig und du kommmst direkt in die schwedische KV - ich werde es wohl selbst herausfinden müssen wie auch du.

So, das waren 90% meiner Erkenntnisse der letzten Wochen :)

Viel Erfolg

LG
Stephan


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BeitragVerfasst: Do, 03 Feb, 2022 1:23 
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Beiträge: 1956
Plz/Ort: hela världen
Anton hat geschrieben:
hallo, ich bin neu und weiß auch nicht ob ich hier mit meiner Frage richtig bin .
Ich möchte die PN beantragen. Bin in Schweden beim Arbeitsamt gemeldet als arbeitssuchend und besitze eigene Mittel um die PN beantragen zu können. Wie läuft es genau ?
Für den Beweis reicht da ein einfacher Kontoauszug , wer überprüft das ? Das S1 Formular und Reisepass. Hab ich was vergessen?
Danke für die Antwort

Anton


Herzlich willkommen hier im Forum.

Mehr Antworten und somit wohl auch Hilfe gibt es wenn du deinen Frage eigenständig in einem neuen Thread stellst und dich nicht in den eines anderen einklinkst.

Ansonsten hat ja Hostel schon einiges geschrieben.

Deine eigenen Mittel am besten gleich auf einem schwedischen Konto, zeigt auch gleich das du es ernst meinst.

Ach ja, die Summe von 150 tsd ist ein Richtwert der dann entgültig nach ausfüllen aller Fragen vom Skatteverket festgelegt wird.

Kann also auf Grund von monatlichen Kosten für Miete u. a. auch mal höher ausfallen.

Gutes Gelingen !

_________________
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