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 Betreff des Beitrags: Personennummer und ausländ. PKW
BeitragVerfasst: Do, 25 Jan, 2007 9:51 
Mein Mann (arbeitet momentan in Växjö) hat nach vielen Kämpfen nun in Schweden eine Personennummer erhalten.

Er fährt mit dem Auto zur Arbeit, was in Deutschland zugelassen ist, also demzufolge am Nummernschild eindeutig als (von Schweden aus gesehen)ausländisches Kfz zu erkennen ist.

Ich habe mal gehört, dass Leute mit einer schwedischen Personennummer keine ausländischen Autos fahren dürfen.

Kann mir jemand sagen, ob das stimmt????

Vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen Tag noch, Annette

PS: War bis Sonntag bei meinem Mann in Schweden und habe den Schnee vermisst. Kaum bin ich weg, kommt der Winter.... Wie ungerecht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Personennummer und ausländ. PKW
BeitragVerfasst: Do, 25 Jan, 2007 10:00 
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Beiträge: 17598
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AnnetteM hat geschrieben:
Ich habe mal gehört, dass Leute mit einer schwedischen Personennummer keine ausländischen Autos fahren dürfen.


:?: :?: :?:
Also, ich habe eine schwedische Personennummer und fahre ein ausländisches Auto, ´nen Spanier, genau wie mein Gespunst, der ausserdem noch Schwede ist, der fährt ´nen Japaner.....Sollte man in Schweden nur schwedische Autos fahren duerfen??? ;-)

Spass beiseite, ich verstehe deine Frage in etwa. Aber, woher soll jemand von aussen sehen können, welche Personennummer der hat, der hinter dem Lenkrad sitzt???
Und wenn dein Mann nur augenblicklich in Schweden arbeitet, warum sollte er dann sein Auto schwedisch zulassen???....fuer eine bestimmte Zeit??? Das ergibt fuer mich keinen Sinn.
aber vägverket, also www.vv.se , weiss da sicher besser Bescheid - hab jetzt nur keine Zeit, nachzulesen.

lieben Gruss
Lis :YY:

_________________
Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
http://www.youtube.com/watch?v=E0Aj37ml8QI
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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do, 25 Jan, 2007 10:17 
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Beiträge: 17112
Plz/Ort: Bergisch Gladbach
Hej Annette!

Das dein Mann eine Schwedische Personalnummer hat, bedeutet
ja nicht, dass er Schwede ist. :-)
Also warum sollte er nicht mit einem in D zugelassenen Wagen
fahren dürfen?

Vor Jahren war es mal so (Ende 70er/Anfang 80er), dass man sein
privates Fahrzeug nicht an Ausländer verleihen durfte. Aber ich
glaube, diese Regelung gibt es nicht mehr.

Ein anderes Problem dürfte die steuerliche Seite sein.
Zitat:
Wenn Sie länger als sechs Monate im Gastland wohnen und Ihr Fahrzeug benutzen, sollten Sie es dort zulassen.


:YY: Värmi


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do, 25 Jan, 2007 13:41 
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Beiträge: 2997
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Sicher darf man mit im Ausland zugelassenem Auto in S. fahren.
Nach spätestens einem Jahr muss es jedoch umgemeldet sein falls man sich mehr als 185 Tage/Jahr in S. aufhällt. (die von Värmi erwähnte allgemeine Steuerregel )


Vägverket hat dem Thema eine ganze Seite mit vielen Beispielen gewidmet.

_________________
mvh
Peter .

Erst suchen, dann fragen...


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr, 26 Jan, 2007 13:48 
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Dann habe ich da wohl etwas verwechselt.

Da wir in einigen Jahren nach Schweden ziehen wollen und mein Mann gewisser- und gezwungenermaßen der "Vorreiter" ist, melden wir irgendwann unser Auto natürlich auch in Schweden an.

Also - schönen Dank nochmal, Grüße aus Berlin und allen ein schönes Wochenende, Annette


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