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 Betreff des Beitrags: Nochmal das leidige Thema Steuern
BeitragVerfasst: Do, 14 Apr, 2016 19:54 
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Bin grade in Schweden bei meinem Haus, aber wohnhaft fest in Deutschland und hab hier keinerlei Einkommen. Nun erzählt mir meine Freundin, die nach meiner Post schaut, es sei eine Einkommenssteuererklärung für Schweden gekommen. Soweit ich verstanden habe, wollen sie da alles wissen, Lohn, Zinsen, Wertpapierverkäufe usw. Oder betrifft das nur Einkommen, die ich in Schwden erziele? Das ist mir nicht ganz klar, nachdem ich alles durchgegoogelt hab von skatteverket. An einer Stelle ist z.B. nur von schwedischen Wertpapieren oder Aktien die Rede, die ich deklarieren soll, also keine deutschen usw.
Hab hier unter Stichwort Einkommensteuererklärung nichts gefunden auf dem Forum.
Dabei betrifft das doch alle Ferienhausbesitzer? Wer weiß was?
Für Antwort Dank im voraus
und Gruß
Ronja


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BeitragVerfasst: Do, 14 Apr, 2016 20:24 
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du schreibst doch selber...... schwedische Einkommenssteuererklärung.
Da du wie du schreibst nur ein Ferienhaus hast und kein Einkommen erzielst brauchst du nur dein
Grundsteuerwert eintragen und gut.
Der ist aber eigentlich schon eingetragen und die zu zahlende Steuer steht dann glaub ich auch schon drin.
Kannst du auch direkt online beim Skatteverket erledigen.
Eine Anleitung in Deutsch und Englisch liegt normal auch dabei.
Nicht vergessen: 2.Mai ist Abgabetermin !

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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2016 17:30 
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Wenn das stimmt, ist ja alles gut. Dachte schon, ich müsste nochmal dassselbe wie für D hier machen. SChreck lass nach....
Danke scotty!


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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2016 17:47 
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Bei mir war das bisher auch immer so, wie beschrieben, keine Einkünfte.

Im nächsten Jahr werde ich aber Einkünfte in 2016 zu versteuern haben, weil ich im vorigen Jahr ca. 1 ha. Wald roden ließ. Da fielen dann ein paar tausend Skr an. (Rechnung in 2016). Vermutlich fällt es noch unter einer Freigrenze. Aber angeben muss ich es sicherlich. In der Inkonstdeklaration 1 finde ich keine Möglichkeit für derartige Einkünfte.

Weiß jemand welches Anlage da verwendet werden muß, bzw. wo ich die Einkünfte reinschreiben muß?

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BeitragVerfasst: Fr, 15 Apr, 2016 18:21 
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war schon mal hier
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Ganz simpel und einfach, nur unterschreiben und zuruckschicken, dann bekommst du mitteilung wieviel grundsteuer
Bezahlen musst


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BeitragVerfasst: Sa, 16 Apr, 2016 2:47 
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attusa hat geschrieben:
Bei mir war das bisher auch immer so, wie beschrieben, keine Einkünfte.

Im nächsten Jahr werde ich aber Einkünfte in 2016 zu versteuern haben, weil ich im vorigen Jahr ca. 1 ha. Wald roden ließ. Da fielen dann ein paar tausend Skr an. (Rechnung in 2016). Vermutlich fällt es noch unter einer Freigrenze. Aber angeben muss ich es sicherlich. In der Inkonstdeklaration 1 finde ich keine Möglichkeit für derartige Einkünfte.

Weiß jemand welches Anlage da verwendet werden muß, bzw. wo ich die Einkünfte reinschreiben muß?


1.5 oder 1.6 könnte ich mir vorstellen.

Einfach mal anrufen und fragen wäre sonst die beste Lösung.

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BeitragVerfasst: Sa, 16 Apr, 2016 23:19 
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scotty62 hat geschrieben:
1.5 oder 1.6 könnte ich mir vorstellen.
Einfach mal anrufen und fragen wäre sonst die beste Lösung.


Mein schwedisch am Telefon ist verbesserungswürdig :YYBH: deshalb die Frage hier. Punkt 1.5 in der Inkomstdeklaration könnte ich mir auch vorstellen,
allerdings würde das ja bedeuten, dass man eine eigene Aufstellung macht und die dann als Anlage beifügt wobei die Ausgaben (Reisekosten) in diesem
Zusammenhang vermutlich unter Punkt 2.1. aufgeführt werden müssten oder aber direkt abgezogen werden.

Da es sicherlich einige User hier gibt, die Ihre (Ferien-) Häuser vermieten (und ihre Einkünfte versteuern) müssten die mir sagen können
wo und in welcher Form genau man Einkünfte und Ausgaben in diesem Zusammenhang angibt.

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BeitragVerfasst: So, 17 Apr, 2016 2:40 
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BeitragVerfasst: So, 17 Apr, 2016 10:15 
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scotty62 hat geschrieben:
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Ja, danke und bedeutet das dann, dass man eine separate Aufstellung über die Einkünfte und den Ausgaben macht und die Differenz dann ins Formular einträgt?
Weiterhin entsprechende Belege/Rechnungen im Original beifügt?

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BeitragVerfasst: So, 17 Apr, 2016 12:58 
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attusa hat geschrieben:
scotty62 hat geschrieben:
7.3 Överskott vid uthyrning av privatbostad


Ja, danke und bedeutet das dann, dass man eine separate Aufstellung über die Einkünfte und den Ausgaben macht und die Differenz dann ins Formular einträgt?
Weiterhin entsprechende Belege/Rechnungen im Original beifügt?


Du hast einen Freibetrag von 40.000 sek

danach zahlst du Steuern.

Ist alles beschrieben....

Aufstellung mit Belegen machst du für dich und trägst den Betrag ein. Wenn sie das sehen wollen melden sie sich schon.

http://www.skatteverket.se/privat/fastigheterbostad/uthyrningavbostad/uthyrningavsmahusagarlagenhet.4.233f91f71260075abe8800033506.html

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