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BeitragVerfasst: Sa, 06 Feb, 2010 19:06 
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Hej, hej,

über dieses Thema ist bereits sehr viel geschrieben worden. Für unser Problem konnten wir bisher jedoch noch keine Lösung finden. :mrgreen:
Zunächst zur Vorgeschichte:
Bis zum Sommer 2009 waren wir als "Touristen" in Schweden. Mussten wir einmal zum Arzt, gab es keinerlei Probleme. Wir sagten, dass wir Kosten für die Behandlung zunächst selbst tragen müssten. In Deutschland bekämen wir dann den Betrag erstattet. Wir bekamen dann auch die Rechnung und bezahlten diese unmittelbar.
Anfang 2009 ließen wir beim Migrationsverk unser Aufenthaltsrecht als EU-Bürger registieren. Nachweisen mussten wir, dass wir über genügend finanzielle Mittel für unseren Unterhalt verfügen und in Deutschland eine ausreichende Krankenversicherung haben.
Über die Registrierung bekamen wir einen Beweis. Damit gingen wir zum Skatteverk. Dort erklärten wir, dass wir uns in Schweden ca. 40 - 50 % des Jahres aufhalten würden. Unseren Wohnsitz in Deutschland behielten wir bei. In Schweden sei unser doppelter Wohnsitz. Eine Woche später bekamen wir die schwed. Personennummer. Dadurch begann jetzt unser Problem.
Meine Frau stürzte am 2. Januar auf eisglatter Straße und brach sich den Arm. Wir mussten zum Krankenhaus. Dort wurde der Arm versorgt und geschient. Wir sagten auch dort, dass wir die Behandlung zunächst selbst zahlen müssten. Wir müssten darüber eine Rechnung haben.
Wir hatten bei der Aufnahme der Personalien jedoch die Personennummer meiner Frau angegeben.
( einfach bequemer ) Vor etwa einer Woche hatten wir dann die Rechnung des Krankenhauses im Briefkasten. Sie belief sich über 400.00 Sek. Den Betrag, den jeder Schwede beim Akutbesuch im Krankenhaus zahlen muss.
Wir wissen, dass es das Sozialversicherungsabkommen gibt. Wir sind jedoch der Meinung, dass es nur für Personen zutrifft, die in Deutschland in der gesetzlichen Krankenkasse sind. Nach unserer Meinung findet der Ausgleich zwischen Schweden und anderen Kassen in Deutschland nicht statt.
Aus dem Grunde fuhren wir am Donnerstag zum Krankenhaus und versuchten dort, im persönlichen Gespräch eine richtige Rechnung zu bekommen und dem schwedischen Staat auch die Krankheitskosten zu bezahlen. Das Personal dort, zeitweise zwei Personen, kümmerte sich um unser Anliegen. Der Dator wurde vor- und rückwärts durchsucht, beim Län in Kalmar wurde angerufen.
Ergebnis war:
So etwas gibt es nicht! Etwas anderes gibt es nicht im Dator! Ihr habt eine schwedische Personennummer, und wer die hat braucht nur die vorgesehene Summe zahlen.
Irgendwo war im Forum geschrieben. Wer nicht den Basisbetrag versteuert, ist nicht krankenversichert. Das scheint auch nicht richtig zu sein. Es ist dem schwed, Staat bekannt, dass wir als Ruheständler unser Einkommen in Deutschland versteuern.
Wir wissen jetzt nicht mehr, was wir alles anstellen könnten um eine richtige Rechnung zu bekommen.
Bei diesem Zustand könnten wir am besten unsere teure Versicherung in Deutschland kündigen und zur ärztl. Behandlung nach Schweden fahren. So lacht nur unsere deutsche Versicherung. Sie spart jede Menge Geld.
Vielleicht hat auch im Forum jemand Kenntnis darüber, dass auch private Krankenkassen in Deutschland sich am Sozialversicherungsabkommen beteiligen.
Vielleicht weiß auch jemand, an wen wir uns noch wenden könnten.
:YY:

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Hej då, Vimmerbybo


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BeitragVerfasst: So, 07 Feb, 2010 0:09 
Vimmerbybo hat geschrieben:
Wir wissen, dass es das Sozialversicherungsabkommen gibt. Wir sind jedoch der Meinung, dass es nur für Personen zutrifft, die in Deutschland in der gesetzlichen Krankenkasse sind. Nach unserer Meinung findet der Ausgleich zwischen Schweden und anderen Kassen in Deutschland nicht statt.
Aus dem Grunde fuhren wir am Donnerstag zum Krankenhaus und versuchten dort, im persönlichen Gespräch eine richtige Rechnung zu bekommen und dem schwedischen Staat auch die Krankheitskosten zu bezahlen. Das Personal dort, zeitweise zwei Personen, kümmerte sich um unser Anliegen. Der Dator wurde vor- und rückwärts durchsucht, beim Län in Kalmar wurde angerufen.
Ergebnis war:
So etwas gibt es nicht! Etwas anderes gibt es nicht im Dator! Ihr habt eine schwedische Personennummer, und wer die hat braucht nur die vorgesehene Summe zahlen.
Irgendwo war im Forum geschrieben. Wer nicht den Basisbetrag versteuert, ist nicht krankenversichert. Das scheint auch nicht richtig zu sein. Es ist dem schwed, Staat bekannt, dass wir als Ruheständler unser Einkommen in Deutschland versteuern.
Wir wissen jetzt nicht mehr, was wir alles anstellen könnten um eine richtige Rechnung zu bekommen.
Bei diesem Zustand könnten wir am besten unsere teure Versicherung in Deutschland kündigen und zur ärztl. Behandlung nach Schweden fahren. So lacht nur unsere deutsche Versicherung. Sie spart jede Menge Geld.


Ich glaube, ihr geht da von ein paar falschen Annahmen aus.
Wer auf der Basis von ausreichenden finanziellen Mitteln in Schweden ist, hat keinen Anspruch auf Krankenversicherung. Und nicht nur das: wer Aufenthaltsrecht auf dieser Basis haben will, muss sogar eine Versicherung haben, die im Gastland gilt. Das EU-Recht ist da ziemlich deutlich.

Deutsche Pensionäre sind ja grundsätzlich in Deutschland krankenversichert - die Krankenkassen sollen es dann unter sich auskaspern, wie sie das regeln.

Wie die Försäkringskassan intern funktioniert, ist eine der wenigen verbleibenden Mysterien dieses Planeten.
Wenn dort jemand beschließt, die Kosten der Behandlung bei euch einzuholen, weil ihr in Schweden keinen Versicherungsanspruch habt, dann ist es gut möglich, dass ihr dagegen rechtlich gar nichts machen könnt. (und moralisch ist das schon zweimal gerechtfertigt, wenn ich das mal anmerken darf)

Insofern würde ich sagen: bleibt in Deutschland versichert, und wenn die FK wirklich mal Geld von euch haben will, kann sie eine Rechnung schicken, die eure deutsche Versicherung dann zahlen wird. Wenn die FK das nicht auf die Reihe kriegt, dann ist sie selbst schuld (bzw. der schwedische Steuerzahler).
Was sagt denn eure KV in Deutschland zu dem Thema? Denen dürfte das doch nicht ganz fremd sein.


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BeitragVerfasst: So, 07 Feb, 2010 9:21 
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BeitragVerfasst: So, 07 Feb, 2010 9:57 
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Hej, Hansbaer,

ich habe den Eindruck, dass Du mich in einigen Punkten falsch verstanden hast.

Zitat Hansbaer:

Ich glaube, ihr geht da von ein paar falschen Annahmen aus.
Wer auf der Basis von ausreichenden finanziellen Mitteln in Schweden ist, hat keinen Anspruch auf Krankenversicherung. Und nicht nur das: wer Aufenthaltsrecht auf dieser Basis haben will, muss sogar eine Versicherung haben, die im Gastland gilt. Das EU-Recht ist da ziemlich deutlich.

Genau dieses habe ich in meinem Beitrag gesagt:

Zitat:
und in Deutschland eine ausreichende Krankenversicherung haben. ( Die auch in Schweden gültg ist )

Diesen Nachweis haben wir erbracht und er wurde auch akzeptiert!

Zitat Hansbaer:

(und moralisch ist das schon zweimal gerechtfertigt, wenn ich das mal anmerken darf)

Da bin ich völlig Deiner Meinung !

Ich denke aber aus meinem Beitrag geht eindeutig hervor, dass wir uns gerade deshalb darum bemühen hier die vollen Arztkosten zu bezahlen!
Wir dürfen bisher jedoch nicht.
Die Aussagen der Mitarbeiter des Landstinget waren ganz eindeutig!
Es gab bei dem Gespräch auch keine Missverständnisse!

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BeitragVerfasst: So, 07 Feb, 2010 10:12 
Vimmerbybo hat geschrieben:
Ich denke aber aus meinem Beitrag geht eindeutig hervor, dass wir uns gerade deshalb darum bemühen hier die vollen Arztkosten zu bezahlen!
Wir dürfen bisher jedoch nicht.
Die Aussagen der Mitarbeiter des Landstinget waren ganz eindeutig!
Es gab bei dem Gespräch auch keine Missverständnisse!


Ihr landet da in dem System zwischen allen Stühlen, weil euer Fall einfach nicht vorgesehen ist. Man nimmt blind an, dass es keine Unversicherten mit Personnummer geben kann, und das scheint nichtmal denen bewusst zu sein, die dieses System betreiben. Ich hatte das gleiche als Student - man hört einfach nie wieder was davon, auch wenn es eigentlich anders sein müsste. Wenn ihr einen Ansprechpartner findet, dann wohl am ehesten bei der Försäkringskassan. Bis ihr von dort aber eine brauchbare Auskunft kriegt, könnt aber noch einige Male zum Arzt gehen. Die sind nicht gerade für zügige und nützliche Antworten bekannt.


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BeitragVerfasst: So, 07 Feb, 2010 10:22 
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Hej, Hansbaer,

wir sind ja nicht unversichert. Wir sind versichert! ( Nur nicht in der gesetzlichen Krankenkasse )
Aber Du scheinst völlig recht zu haben! Bei den Mitarbeitern des Landstinget herrschte nach unserer Frage nach der vollständigen Rechnung völlige Ratlosigkeit. :mrgreen:
Für uns kommt noch folgendes hinzu: Die Rechnungen für den Grundbeitrag aller Schweden bekommen wir in Deutschland nicht von unserer Versicherung erstattet.

:YY:

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BeitragVerfasst: So, 07 Feb, 2010 10:34 
Vimmerbybo hat geschrieben:
wir sind ja nicht unversichert. Wir sind versichert! ( Nur nicht in der gesetzlichen Krankenkasse )


Ich meinte das auch eher im Sinne von "nicht bei der Försäkringskassan versichert" :-)

Zitat:
Für uns kommt noch folgendes hinzu: Die Rechnungen für den Grundbeitrag aller Schweden bekommen wir in Deutschland nicht von unserer Versicherung erstattet.


Du meinst mit dem Grundbeitrag die "Praxisgebühr", die alle gleich zahlen müssen, wenn sie zum Arzt müssen? Naja, die würde euch höchstens eine Spezialversicherung dafür erstatten. Die Idee der europäischen Krankenversicherung ist ja nicht, dass ihr in Schweden zu deutschen Konditionen versichert seid, sondern dass man überall in Europa zu den Konditionen behandelt wird, wie sie auch die Einheimischen vorfinden. Die Gebühr ist ohnehin auf 900 kr pro Jahr gedeckelt - von daher seid ihr mit dem 400 kr schon auf gutem Wege zum Freischein :-)


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BeitragVerfasst: So, 07 Feb, 2010 10:49 
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Hallo und guten Morgen,

da hätte ich mal eine kurze Zwischenfrage:

hansbaer hat geschrieben:
................Die Idee der europäischen Krankenversicherung ist ja nicht, dass ihr in Schweden zu deutschen Konditionen versichert seid, sondern dass man überall in Europa zu den Konditionen behandelt wird, wie sie auch die Einheimischen vorfinden. Die Gebühr ist ohnehin auf 900 kr pro Jahr gedeckelt - von daher seid ihr mit dem 400 kr schon auf gutem Wege zum Freischein :-)



Verstehe ich das also richtig, ich bin auch freiwillig in einer deutschen Krankenkasse versichert (arbeite nicht mehr, mein Mann ist Beamter gewesen), bekomme hier in Schweden alle Behandlungen zu den "Preisen", wie sie die Schweden bekommen und wenn ich nach Deutschland fahre und dort meine Zähne nachschauen ließe, werde ich dort behandelt, als wenn ich noch in Deutschland leben würde??

Gruß Lisa

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Erde zum Mond: "Ich habe den homo sapiens."
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BeitragVerfasst: Mo, 08 Feb, 2010 14:08 
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Hej, Litelisa,

wenn Du freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, kannst Du wohl hier die gleichen Ansprüche ans Gesundheitswesen stellen wie jeder Schwede.
Etwas anderes ist es jedoch, wenn Du in Deutschland Mitglied einer privaten Krankenversicherung bist.
Da musst Du hier schon, genau wie in Deutschland, bei einem Arztbesuch in Vorleistung gehen. Die Rechnungen kannst Du Dir dann von Deiner Krankenversicherung erstatten lassen. So ist es bei uns.
In dieser Woche werden wir bei der Försäkringskassa nachfragen, ob wir auch mit der Personennummer die Rechnungen selbst bezahlen dürfen. Sollten wir dort auch keine schlüssige Antwort bekommen, werden wir in der Zukunft wieder als Tourist zum Arzt gehen und unsere Personennummer verschweigen. :mrgreen:
Da bei dem Armbruch meiner Frau schon die Personennummer im Krankenhaus bekannt ist und wir keine Rechnung bekommen, werden wir am Wochenende nach Deutschland fahren und den Gips dort entfernen lassen.
Wir möchten nicht dem schwedischen Wohlfahrtssystem zu Last fallen! :lol:

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BeitragVerfasst: Mo, 08 Feb, 2010 14:19 
Litelisa hat geschrieben:
Verstehe ich das also richtig, ich bin auch freiwillig in einer deutschen Krankenkasse versichert (arbeite nicht mehr, mein Mann ist Beamter gewesen), bekomme hier in Schweden alle Behandlungen zu den "Preisen", wie sie die Schweden bekommen und wenn ich nach Deutschland fahre und dort meine Zähne nachschauen ließe, werde ich dort behandelt, als wenn ich noch in Deutschland leben würde??


Bei gesetzlichen ist das auf alle Fälle so. Die haben sogar Anspruch auf eine Versicherungskarte in Deutschland. Ich weiß nicht, wie das bei den privaten ist. Da musst du dich bei deiner Versicherung erkundigen.


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