Hej, hej,
über dieses Thema ist bereits sehr viel geschrieben worden. Für unser Problem konnten wir bisher jedoch noch keine Lösung finden.
Zunächst zur Vorgeschichte:
Bis zum Sommer 2009 waren wir als "Touristen" in Schweden. Mussten wir einmal zum Arzt, gab es keinerlei Probleme. Wir sagten, dass wir Kosten für die Behandlung zunächst selbst tragen müssten. In Deutschland bekämen wir dann den Betrag erstattet. Wir bekamen dann auch die Rechnung und bezahlten diese unmittelbar.
Anfang 2009 ließen wir beim Migrationsverk unser Aufenthaltsrecht als EU-Bürger registieren. Nachweisen mussten wir, dass wir über genügend finanzielle Mittel für unseren Unterhalt verfügen und in Deutschland eine ausreichende Krankenversicherung haben.
Über die Registrierung bekamen wir einen Beweis. Damit gingen wir zum Skatteverk. Dort erklärten wir, dass wir uns in Schweden ca. 40 - 50 % des Jahres aufhalten würden. Unseren Wohnsitz in Deutschland behielten wir bei. In Schweden sei unser doppelter Wohnsitz. Eine Woche später bekamen wir die schwed. Personennummer. Dadurch begann jetzt unser Problem.
Meine Frau stürzte am 2. Januar auf eisglatter Straße und brach sich den Arm. Wir mussten zum Krankenhaus. Dort wurde der Arm versorgt und geschient. Wir sagten auch dort, dass wir die Behandlung zunächst selbst zahlen müssten. Wir müssten darüber eine Rechnung haben.
Wir hatten bei der Aufnahme der Personalien jedoch die Personennummer meiner Frau angegeben.
( einfach bequemer ) Vor etwa einer Woche hatten wir dann die Rechnung des Krankenhauses im Briefkasten. Sie belief sich über 400.00 Sek. Den Betrag, den jeder Schwede beim Akutbesuch im Krankenhaus zahlen muss.
Wir wissen, dass es das Sozialversicherungsabkommen gibt. Wir sind jedoch der Meinung, dass es nur für Personen zutrifft, die in Deutschland in der gesetzlichen Krankenkasse sind. Nach unserer Meinung findet der Ausgleich zwischen Schweden und anderen Kassen in Deutschland nicht statt.
Aus dem Grunde fuhren wir am Donnerstag zum Krankenhaus und versuchten dort, im persönlichen Gespräch eine richtige Rechnung zu bekommen und dem schwedischen Staat auch die Krankheitskosten zu bezahlen. Das Personal dort, zeitweise zwei Personen, kümmerte sich um unser Anliegen. Der Dator wurde vor- und rückwärts durchsucht, beim Län in Kalmar wurde angerufen.
Ergebnis war:
So etwas gibt es nicht! Etwas anderes gibt es nicht im Dator! Ihr habt eine schwedische Personennummer, und wer die hat braucht nur die vorgesehene Summe zahlen.
Irgendwo war im Forum geschrieben. Wer nicht den Basisbetrag versteuert, ist nicht krankenversichert. Das scheint auch nicht richtig zu sein. Es ist dem schwed, Staat bekannt, dass wir als Ruheständler unser Einkommen in Deutschland versteuern.
Wir wissen jetzt nicht mehr, was wir alles anstellen könnten um eine richtige Rechnung zu bekommen.
Bei diesem Zustand könnten wir am besten unsere teure Versicherung in Deutschland kündigen und zur ärztl. Behandlung nach Schweden fahren. So lacht nur unsere deutsche Versicherung. Sie spart jede Menge Geld.
Vielleicht hat auch im Forum jemand Kenntnis darüber, dass auch private Krankenkassen in Deutschland sich am Sozialversicherungsabkommen beteiligen.
Vielleicht weiß auch jemand, an wen wir uns noch wenden könnten.
