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 Betreff des Beitrags: Motorschlitten
BeitragVerfasst: Sa, 22 Dez, 2018 10:29 
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Hallo,
ich möchte gerne im Februar 2019 mit meinem eigenen Motorschlitten im Bereich Arjeplog fahren. Leider weiss ich nicht, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Ich meine nicht die Fahrerlaubnis, sondern den Motorschlitten. Da er ja in Deutschland nicht Zulassungsfähig ist und ich keinerlei Ärger mit der schwedischen Polizei bekommen möchte, wäre ich für Tipps und evtl. Hilfestellung sehr dankbar.
Vielen Dank.
Björn


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorschlitten
BeitragVerfasst: Sa, 22 Dez, 2018 19:24 
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Hej Björn,

... wo kein Kläger, da kein Richter ...
Allerdings hilft Dir das nicht, hier rechtskomform mit Deinem Schneemobil zu fahren. Die in Schweden genutzten Schneemobile sind zugelassen, haben ein Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung. Da Dein Schneemobil in Deutschland nicht zulassungsfähig ist, ist es nicht registriert und Du hast auch keine Haftpflichtversicherung. Es dürfte nicht möglich sein, Dein Schneemobil hier in Schweden zuzulassen. Deshalb mein Rat: Leih Dir eins aus. Alles andere wäre leichtsinnig und fahrlässig.

Mvh

Stefan


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorschlitten
BeitragVerfasst: So, 23 Dez, 2018 11:49 
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Beiträge: 3
Hej Stefan,

dass ist zwar nicht die Antwort die ich mir gewünscht habe, allerdings habe ich sie befürchtet.
Dann muss ich mich jetzt auf die Suche nach jemanden in Schweden machen, auf den ich den Motorschlitten zulassen kann.
Ich danke für deine Hilfe.
Schöne Feiertage.
Gruss Björn


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorschlitten
BeitragVerfasst: So, 23 Dez, 2018 11:55 
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Plz/Ort: Spirkelbach - Harads
God morgon,
auch das wird nicht möglich sein. Ich habe hier in Schweden einen Skoter den ich gebraucht in Schweden gekauft habe, das war kein Problem. ich hätte ein in Deutschland befindliches Schneemobil günstig kaufen können. Allerdings hatte es nicht die Papiere, die man braucht, um es in Schweden zu registrieren. Das ist dem Umstand geschuldet, dass es eben in Deutschland nicht zulassungsfähig ist.

Gruß

Stefan


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorschlitten
BeitragVerfasst: So, 23 Dez, 2018 16:49 
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Björnsen77 hat geschrieben:
Hallo,
ich möchte gerne im Februar 2019 mit meinem eigenen Motorschlitten im Bereich Arjeplog fahren. Leider weiss ich nicht, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Ich meine nicht die Fahrerlaubnis, sondern den Motorschlitten. Da er ja in Deutschland nicht Zulassungsfähig ist und ich keinerlei Ärger mit der schwedischen Polizei bekommen möchte, wäre ich für Tipps und evtl. Hilfestellung sehr dankbar.

Hej Björn!
Generell ist das Befahren von Bereichen ausserhalb befestigter Strassen mit motorisierten Fahrzeugen in Schweden verboten. Das ist die Grundregel. Dieses Verbot inkludiert auch Motorschlitten.
Das begrenzt die rechtskonforme Anwendung auf wenige Ausnahmen, und diese Regeln gelten ausdrücklich auch auf privatem Grund, selbst dann, wenn der Besitzer die Erlaubnis gibt.
Wenn deine Nutzung nicht unter die Ausnahmen fällt, kannst du vermutlich nicht rechtskonform Motorschlitten fahren.
Die Regeln findest du hier:
Terrängkörningslagen
Terrängkörningsförordningen

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorschlitten
BeitragVerfasst: Sa, 29 Dez, 2018 21:37 
wieso inkludiert dieses Verbot Motorschlitten? Damit fährt man normalerweise im Schnee und da ist das fahren im Terräng mit ausnahmen (z.b. naturschutzgebiet, aufforstungsflächen ...) nicht verboten. Das Generelle verbot gilt fuer Barmark

ansonsten wimmelt es hier nur so von Gesetzesbrechern


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorschlitten
BeitragVerfasst: So, 30 Dez, 2018 13:45 
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filainu hat geschrieben:
wieso inkludiert dieses Verbot Motorschlitten? Damit fährt man normalerweise im Schnee und da ist das fahren im Terräng mit ausnahmen (z.b. naturschutzgebiet, aufforstungsflächen ...) nicht verboten. Das Generelle verbot gilt fuer Barmark

ansonsten wimmelt es hier nur so von Gesetzesbrechern

Zitat:
1 § Körning i terräng med motordrivet fordon för annat ändamål än jordbruk eller skogsbruk är förbjuden i hela landet
1. på barmark,
2. på snötäckt skogsmark med plant- eller ungskog, om det inte är uppenbart att körningen kan ske utan risk för skada på skogen,
3. på snötäckt jordbruksmark, om det inte är uppenbart att körningen kan ske utan risk för skada på marken.

Das "uppenbart att körningen kan ske utan risk för skada" deutet dann die förordning:
Zitat:
"Terrängskoter får trots 6 § användas för körning på allmän skoterled och av den som är fast bosatt inom området för körning närmaste väg mellan bostaden och allmän skoterled eller regleringsområdesgräns."

Sag Bescheid, wenn du eine Übersetzung brauchst.

//M

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 Betreff des Beitrags: Re: Motorschlitten
BeitragVerfasst: So, 30 Dez, 2018 16:06 
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Beiträge: 40
Plz/Ort: Spirkelbach - Harads
Hallo Vibackup,

ich sehe Dir nach, dass Du als Nichtjurist nur die reinen Paragraphen siehst. "Recht" ist mehr als das. Okay, das hast Du auch nicht studiert. Allerdings müsstest gerade Du wissen, dass man mit vorgefasster Meinung schlecht Ratschläge erteilen soll. Wärest Du dem Schneemobilfahren gegenüber aufgeschlossen, hättest Du www.snoskoterradet.se zitiert. Dort steht auch in deutscher Sprache, wann man wo fahren darf.

Mvh

Stefan


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorschlitten
BeitragVerfasst: So, 30 Dez, 2018 16:36 
Vibackup. danke ich bin der schwedischen sprache mächtig. Die von Dir zitierte Verordnung bezieht sich auf einen paragraph 6. vorher zitierst du paragraph 1. hat also beides nicht miteinander zu tun. Du setzt ja selber die Ausnahmen ins fettgedruckte. Das ist dort wo man nicht fahren darf auf schneebedecktem Land. Aber es gibt weit mejr als Ackerland und aufforstungsflächen. Wie gesagt dann ist ja jeder huer oben Gesetzesbrecher. Da muesste es ja von Bussgeldern nur so hageln. Nur weil Du ein Gegner des Schneemobilfahrens bist kannst du ja nicht einfach die Gesetze verdrehen. Und vor allem dann hier im Forum deine falsche Deutung verbreiten


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorschlitten
BeitragVerfasst: So, 30 Dez, 2018 17:53 
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Hej ihr beiden!

Entschuldigung, wenn ich euch geärgert habe, das war nicht meine Absicht.
Es kann gut sein, dass ich die Regeln falsch deute; in dem Fall lasse ich mich gerne belehren.
Wo ist es denn ausserhalb der in den beiden genannten Dokumenten genannten Regeln erlaubt?
Ich finde auch auf dem Link http://www.snoskoterradet.se/ nichts gegenteiliges, kann aber weder ausschliessen, das ich etwas übersehen habe noch dass wir uns missverstehen...
Ich bin BTW weder für noch gegen Snöskooteråkning.

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