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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2019 13:33 
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Alle diese Tiere halten großen Abstand. Solltest du das Glück haben, einem zu begegnen, dann ist das wichtigste die Kamera und ein kühler Kopf.

Der Järv ist schneller als du mit deinem Messer. Wenn er wollte, räume ich dir keine so grosse Chance ein. Aber er ist wohl von den dreien vermutlich das menschenscheueste Tier. Den Bären machst du mit dem Messer höchstens aggressiver. Aber auch der Bär hat dich viele Kilometer vorher wahrgenommen, bevor du auch nur eine Chance hätest, in seine Nähe zu kommen. Bevor ein Wolf einen Menschen angreift, muss er schon sehr viel passieren.

Ich bin oft in der Wildnis, wir haben Bären in der Nähe des Ortes, es gab auch mal einen Wolf hier und ich habe schon mehrfach Vielfraße gesehen. Es gab nie eine auch nur annähernd gefährliche Situation.

Es ist viel wahrscheinlicher, dass du an einen aggressiven Elch gerätst, speziell an eine Muttertier mit Jungem oder an einen postpubertären Rowdy. Auch da wird dir ein Messer weniger helfen.

Die größte Gefahr sind aber wohl besoffene Jäger, die nicht immer so gut hinschauen, bevor sie schießen ;-)


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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2019 13:41 
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Kali hat geschrieben:
Sapmi hat geschrieben:
.... und kann auch getrost Lebensmittel und andere duftende Sachen (Zahnpasta usw.) mit ins Zelt nehmen, der nordeuropäische Petz ist einfach viel zu scheu.

Das würde ich so aber nicht stehenlassen.
Lebensmittel mit ins Zelt zu nehmen kann auch schon mal ins Auge gehen.Aber das wird dir bestimmt nen Förster besser erklären.


Inwiefern ins Auge gehen? Wo sollte ich mein Futter denn sonst lagern? Es ist ja unter Umständen noch nicht mal ein Baum zum Dranhängen vorhanden. :mrgreen:


Die Diskussion über das Messer ist aber überraschenderweise noch recht interessant geworden. Ich wusste zwar, dass es seit einiger Zeit dieses Verbot gibt, Messer mit feststehender Klinge bzw. Einhandmesser mit sich zu führen, aber mir war nicht klar, dass das - hier in D oder erst recht in S - noch nicht mal ein größeres Küchenmesser im Auto mitnehmen darf (auch im Kofferraum), da es ja als Waffe benutzt werden könnte. Die einzige, gesetzlich erlaubte Variante bestünde wohl darin, das Messer in einem "verschlossenen Behältnis" zu transportieren. Jetzt müsste man natürlich noch wissen, was genau mit "verschlossen" gemeint ist. Mit Schlüssel oder Zahlencode? Oder einfach nur zugebunden/-geknöpft? :YYAK:

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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2019 14:13 
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Herr Jeh hat geschrieben:
Und dann wird ja auch in Schweden schon noch vom Tragen eines Messers mit den Ausmassen X,Y,Z gesprochen.
Sprich wenn das Messer oderntlich verstaut in der Verkaufsverpackung im Kofferraum liegt bei einer Autokontrolle ist das etwas anderes, als wenn es
neben dem Fahrersitz steckt oder eben "am Mann" ist.


Was ist den mit den sogenannten Moraknivs, mit denen viele Schweden, jeder Handwerker und natürlich die Samen den ganzen Tag rumlaufen bzw. am
Gürtel tragen? Das kann eigentlich wirklich nicht verboten sein.

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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2019 14:32 
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Sapmi hat geschrieben:
aber mir war nicht klar, dass das - hier in D oder erst recht in S - noch nicht mal ein größeres Küchenmesser im Auto mitnehmen darf (auch im Kofferraum), da es ja als Waffe benutzt werden könnte. Die einzige, gesetzlich erlaubte Variante bestünde wohl darin, das Messer in einem "verschlossenen Behältnis" zu transportieren. Jetzt müsste man natürlich noch wissen, was genau mit "verschlossen" gemeint ist. Mit Schlüssel oder Zahlencode? Oder einfach nur zugebunden/-geknöpft? :YYAK:

attusa hat geschrieben:
Was ist den mit den sogenannten Moraknivs, mit denen viele Schweden, jeder Handwerker und natürlich die Samen den ganzen Tag rumlaufen bzw. am Gürtel tragen? Das kann eigentlich wirklich nicht verboten sein.


OK, ich dachte, ihr könnt schwedisch, Sapmi und attusa?
Hier noch einmal:
vibackup hat geschrieben:
Dagegen darf man bspw.ein Messer mit sich führen, wenn " föremålet enligt särskilda föreskrifter ingår i utrustning för viss tjänst eller visst uppdrag eller om innehavet annars med hänsyn till föremålets art, innehavarens behov och övriga omständigheter är att anse som befogat." (1§ 2:a st), also wenn man das Messer bspw. im Beruf, zum Angeln, Essen etc. braucht und es dafür seiner Art und der gedachten Verwendung nach geeignet ist.

Das Ziel des Gesetzes ist es, den Gebrauch als Waffe einzuschränken. Das, was lifeofmyown oben beschreibt, fällt also unter diese Kategorie ("sicher ist sicher"), soweit er nicht auf der Jagd ist, sondern diese Waffen wirklich mit sich führt, um sich entweder gegen Menschen zu verteidigen oder um ev unerlaubte tjuvjakt zu betreiben.
Wenn du ein Küchenmesser dabei hast, und es als Verteidigungswaffe benutzen willst, ja, dann begibst du dich auf verbotenes Terrain. Wenn du es zum Essen bereiten brauchst und es dazu geeignet ist, dann nicht.
Mir scheint das eine sinnvolle Regelung, und ich sehe nicht, was daran so schwer zu verstehen ist?

//M

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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2019 15:56 
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vibackup hat geschrieben:
Mir scheint das eine sinnvolle Regelung, und ich sehe nicht, was daran so schwer zu verstehen ist?//M


Was darunter schwer zu verstehen ist, ist genau der Sinn. Wie will ich denn überprüfen, zu welchem Zweck jemand ein Messer am Gürtel trägt.
Wenn ich ihn frage, kann er mir viel erzählen.

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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2019 18:02 
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attusa hat geschrieben:
vibackup hat geschrieben:
Mir scheint das eine sinnvolle Regelung, und ich sehe nicht, was daran so schwer zu verstehen ist?//M


Was darunter schwer zu verstehen ist, ist genau der Sinn. Wie will ich denn überprüfen, zu welchem Zweck jemand ein Messer am Gürtel trägt.
Wenn ich ihn frage, kann er mir viel erzählen.


Naja,
ich sehe es wie Michael.

Wenn man mit einer Machete am Gürtel durch die Stockholmer Innenstadt läuft wird es wohl schwierig jemandem den Zweck zu erklären.

Hinweisen sollte man aber noch auf die Regelungen in Dänemark. Da fahren ja einige durch auf dem Weg nach S.

Das Gesetz dort ist dem schwedischen ähnlich. Allerdings gibt es Längenangaben:
die Klinge eines Klappmessers darf dort nicht länger als 7 cm und nicht arretierbar sein,
feste Klingen dürfen nicht länger als 12 cm sein.

Diese Ausnahme:
vibackup hat geschrieben:
....also wenn man das Messer bspw. im Beruf, zum Angeln, Essen etc. braucht und es dafür seiner Art und der gedachten Verwendung nach geeignet ist.

gilt auch in Dänemark.

Aber:

Messer die unter die Ausnahmeregelung fallen dürfen nicht unbeaufsichtigt im Auto gelassen werden.

Genau darauf sind wohl schon einige Angler, Lastwagenfahrer oder Camper hereingefallen und empfindlich bestraft worden.

Im I-Net wird von bis zu 50 Gerichtsurteilen gesprochen.
Den Wahrheitsgehalt habe ich aber nicht überprüft.

Gruß

Rüdiger


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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2019 18:46 
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vibackup hat geschrieben:
also wenn man das Messer bspw. im Beruf, zum Angeln, Essen etc. braucht und es dafür seiner Art und der gedachten Verwendung nach geeignet ist


Ah, ok, danke. Bei den deutschen Texten (für Deutschland) fehlen da die Themen Angeln und Essen. Daher die Frage nach dem verschlossenen Behältnis. Schließlich muss man das Messer ja auch erst mal durch Deutschland transportieren, mindestens bis zum Flughafen. :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2019 19:50 
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Sapmi hat geschrieben:
Ah, ok, danke. Bei den deutschen Texten (für Deutschland) fehlen da die Themen Angeln und Essen.

Diese Themen stehen auch nicht im Gesetz, sondern da steht:
Zitat:
...eller om innehavet annars med hänsyn till föremålets art, innehavarens behov och övriga omständigheter är att anse som befogat.

übersetzt:
Zitat:
...oder falls der Besitz mit Rücksicht auf die Art des (gefährlichen) Gegenstandes, den Bedarf des Besitzers und die übrigen Umstände als befugt angesehen werden muss.

Essen und Angeln sind meine Deutungen der Regel; das setzt natürlich eine passende Art des Gegenstandes voraus.
Aber wie gesagt: der Wunsch, sich ggf zu verteidigen ist ausdrücklich kein befugter Grund.

//M

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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2019 20:08 
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vibackup hat geschrieben:
Essen und Angeln sind meine Deutungen der Regel;


Ok, dann scheint es doch quasi genauso wie in D zu sein.
Naja, ich habe seit Jahren sowieso immer nur noch ein Mutitool dabei (bei dem sich die Klinge nicht einrasten lässt :wink: ), das fällt eh nicht darunter, weil mir ein größeres Messer zu viel Gepäck ist, aber ich hatte es früher schon dabei gehabt und sehe auch vor Ort ständig Leute, die Messer am Gürtel haben (also nicht nur Sámi, sondern eben auch Wandertouristen) oder sonst wie mit dem Messer rumhantieren, z. B. um Späne für's Feuer zu schnitzen usw. Und natürlich hat man zumindest auf einer Reise mit dem eigenen Fahrzeug auch mindestens ein großes Küchenmesser dabei, um Sachen wir Brot usw. zu schneiden. Aber anscheinend führt allein die Möglichkeit, dass man das Messer als Waffe benutzen könnte, schon dazu, dass man es nicht legal dabeihaben darf, auch nicht im Auto, es sei denn, es ist in einem "verschlossenen Behältnis".

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BeitragVerfasst: So, 03 Feb, 2019 7:49 
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Sapmi hat geschrieben:
... als Waffe benutzen könnte,...
Kann man nicht alles als Waffe benutzen? Man könnte z.B. jemanden Wattebällchen in den Rachen stopfen, so dass derjenige erstickt.

Fast 100% derjenigen, die ein Messer mit sich führen (möchten), haben nicht die Absicht, jemanden zu verletzen oder zu töten.
Diejenigen, die verletzen oder töten wollen, interessieren die "Messer-Gesetze" nicht oder gehen zu IKEA -> https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 43237.html
Ich finde derartige Gesetze deshalb sinnlos. Genau so gut könnte man LKWs in Innenstädten verbieten.

:YY: Värmi


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