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BeitragVerfasst: Fr, 28 Dez, 2007 20:27 
1.ohne Versicherung kein Arzt
2. jährliche Höchstgrenze zählt nicht für den Zahnarzt.

Lieben Gruß
Taps


:kusshand:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr, 28 Dez, 2007 20:35 
:mrgreen:

sach ich doch


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa, 29 Dez, 2007 8:33 
gamla svensk hat geschrieben:
Bleibt in D polizeilich gemeldet?
Ist er als Arbeitssuchend gemeldet?
Bezieht er irgendwelche Leistungen vom Amt?


Hallo,

ob gemeldet oder nicht - so weit ist unsere Planung noch nicht. Was sind die Vor- und die Nachteile?

Momentan hat er einen festen Job, ist also nicht arbeitssuchend. Den müsste er natürlich kündigen, wenn er nach S umzieht.

Wir dachten, dass wir am Anfang mal mit meinem Gehalt auskommen müssten. Ersparnisse sind auch da. Aber verheiratet sind wir eben nicht. Braucht er dann eine Aufenthaltsgenehmigung? Was sind die Voraussetzungen dafür?

Tjej


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Sa, 29 Dez, 2007 10:36 
Hej

also als sambo kann man laut Homepage des migrationsverket durchaus mit seinem Partner in Schweden leben.

Wie genau das funktioniert weiss ich auch nicht, aber wenn ich das richtig verstanden habe muss man nachweisen, dass man zusammen wohnt ("folkbokföringsbevis, hyreskontrakt eller köpebevis för bostad (sambopar)")

Aber wieso fragt ihr nicht einfach beim migrationsverket nach?
Dort hat man sicher für jeden speziellen Fall die Antwort.

Gruß
Stefan


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