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 Betreff des Beitrags: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Fr, 07 Sep, 2018 13:33 
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...wie das Leben so spielt.

Eigentlich sollte jeder eine 'Vorsorgevollmacht' und eine 'Patientenverfügung' für sich ausgefüllt haben. Wir haben uns damit auch schon seit Jahren befasst aber nie so richtig "zu Potte" gekommen. Die vom bmvj.de (Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz) herausgegebenen Broschüren zu diesen Themen sind sehr hilfreich.

In diesem Zusammenhang stellt sich uns die Frage, ob eine deutsche Vorsorgevollmacht auch in Schweden Gültigkeit hat. Grundsätzlich regelt jeder Staat selbst, unter welchen Voraussetzungen er eine Vorsorgevollmacht bei Auslandsberührung als wirksam ansieht und inwieweit er sie berücksichtigt. In diesen Fällen kommt einmal das Haager Abkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (ErwSÜ) zu einheitlichen Bestimmungen. Weiterhin kann man Informationen zur Rechtslage im Europäisches Vorsorgeportal abrufen.

Leider ist in beiden Fällen Schweden nicht aufgeführt. Man sollte sich mal vorstellen, dass man als deutscher Schweden-Hausbesitzer durch Krankheit oder Unfall handlungsunfähig ist und keine behördlichen Aktivitäten vornehmen kann. Eine Vorsorgevollmacht würde in Deutschland dafür Sorgen, dass alles seinen Gang geht. Aber wie sieht es in Schweden aus?

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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Mo, 10 Sep, 2018 10:36 
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Hallo attusa, sehr interessante Gedanken! (Obgleich ich denke, dass dieses Thema besser in der Rubrik Leben in Schweden aufgehoben wäre)

Wir sind ebenfalls seit 15 Jahren mit einem Haus und der maximal, als erwerbslebensführende, möglichen Anzahl an Tagen in Schweden.

Eine Patientenverfügung als auch Vorsogevollmacht haben wir beide und wie du richtig schreibst: "wie das Leben so spielt" ist leider kein Mensch davor geschützt etwas Schlimmes zu erleben. Unabhängig vom Alter! So ist bspw eine sehr gute Freundin von uns, welche nach Schweden ausgewandert ist, viel zu früh dort verstorben. Voher ins Koma gefallen.
Nach Familienberatung, ihr Mann und die dann dazugereisten Kinder, haben dann dann einstimmig beschlossen, dass die Ärzte die Geräte abschalten dürfen/können. Es gab eine Patientenverfügung, allerdings auf deutsch, welche anerkannt wurde. In eben dieser stand genau voranging geschilderter Tatbestand . Unsere Freunde hatten da bereits die doppelte Staatsangehörigkeit.
Allerdings soweit ich weis, gibt es diese Verfügung so direkt selbst in Schweden nicht:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/bet ... %C3%BCgung
http://www.drze.de/im-blickpunkt/patien ... icher-teil

Mich interessiert dieses Thema ebenfalls und es würde mich ebenfalls freuen wenn jemand dazu fundiert etwas Präzises beitragen kann. Denn wie bereits oben erwähnt: "wie das Leben so spielt" - ich habe vor 3 Jahren zwei Schlaganfälle im "jungem" Alter von 50 überlebt und bin weitesgehend sauber da rausgekommen und zu 98% wieder der Alte. Da ich eben jede freie Minute und später auch mein Rentendasein in Schweden verbringe/verbringen will, interessiert es mich sehr. Insbesondere unter dem Aspekt, was ich auf der Intensiv-Station und in der anschliessenden Reha gesehen habe. Menschen ohne Verfügung "müssen" als Häufchen Elend "weiterleben". Darüber würde ich gern selbsbestimmend eingreifen können selbst wenn ich es nicht mehr kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Mo, 10 Sep, 2018 11:41 
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Danke für deinen Beitrag. Ich hatte schon befürchtet, dass dieses wichtige Thema niemanden interessiert.

Wie bereits geschrieben sollte sich Jeder ab 18 Jahren mit dem Thema beschäftigen. Z.Zt ist ja das Organspenden öffentlich ein Thema. 80% aller Bürger halten es für wichtig, aber nur 30 % haben einen Organspendeausweis (Thema bei Anne Will, gestern). Man schiebt es gerne vor sich her. Es ist eher unangenehm sich damit gedanklich auseinander zu setzen.

Ich gebe dir recht, das Thema gehört grundsätzlich eher in eine Rubrik "Leben". Eine praxisgerechte Version zu diesem Thema bietet das BMJV an:

Patientenverfügung
Betreuungsrecht-Vorsorgevollmacht

Deine Erfahrung mit der Patientenverfügung stimmt positiv, jedoch wurde in diesem Fall nur pragmatisch gehandelt oder ist es so geregelt?

Mir geht es aber speziell um das Thema Vorsorgevollmacht in Zusammenhang mit unserem Ferienhaus in Schweden (deshalb Thema Hausbesitzer...). Nehmen wir mal Folgendes an:

Ich bin alleiniger Eigentümer eines Hauses in Schweden lt. Grundbucheintrag. Nun passiert ein Ereignis und ich bin handlungsunfähig. Beispiel: Die Einkommensteuererklärung muss abgegeben werden. Eine Unterschrift meinerseits ist aus vorgenannten Gründen nicht möglich. Jetzt müsste meine Vertrauensperson sich beim Skatteverket mittels deutscher Vorsorgevollmacht ausweisen und für mich handeln.

Würde das anerkannt werden?

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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Mi, 12 Sep, 2018 20:09 
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Hej Attusa,
ich melde mich mal, damit Du nicht denkst, dass Du mit dem Thema alleine stehst. Leider kann ich im Moment inhaltlich nichts dazu beitragen, werde aber selbst versuchen, etwas herauszufinden.
Gut ist ja schon mal, dass in dem Fall die deutsche Verfuegung anerkannt wurde, obwohl man daraus wohl kaum einen Rechtsanspruch herleiten könnte.
Ralf

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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Mi, 12 Sep, 2018 20:26 
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attusa hat geschrieben:
Deine Erfahrung mit der Patientenverfügung stimmt positiv, jedoch wurde in diesem Fall nur pragmatisch gehandelt oder ist es so geregelt?

Pragmatisch. Allerdings ist das gängige Praxis hier, daß in Abstimmung mit den Angehörigen entschieden wird.

attusa hat geschrieben:
Ich bin alleiniger Eigentümer eines Hauses in Schweden lt. Grundbucheintrag. Nun passiert ein Ereignis und ich bin handlungsunfähig. Beispiel: Die Einkommensteuererklärung muss abgegeben werden. Eine Unterschrift meinerseits ist aus vorgenannten Gründen nicht möglich. Jetzt müsste meine Vertrauensperson sich beim Skatteverket mittels deutscher Vorsorgevollmacht ausweisen und für mich handeln.

Kommt wohl darauf an, aber vermutlich nicht. Ist die Vollmacht auch auf schwedisch?
Schwierige Frage; was sagt denn das skatteverket dazu?
Und um mal pragmatisch zu werden: du kannst das Haus nicht zur Hälfte auf deine[n] Frau|Mann (wenn es so eine{n] gibt) eintragen lassen, oder?
Das ist die hier normale Lösung.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Mi, 12 Sep, 2018 20:47 
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Hej.

Wir haben mit einem Rechtsverdreher Vorsorgeurkunden erstellen lassen. Natürlich jeder seine nach seinen Wünschen. Diese wird dann im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen. Eine Karte mit Eintragungen und dem Namen des Rechtsverdrehers hat man immer im Portemonnaie.

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med vänlig hälsning

Dirk


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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Mi, 12 Sep, 2018 23:24 
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Trollinger hat geschrieben:
Hej.
Wir haben mit einem Rechtsverdreher Vorsorgeurkunden erstellen lassen. Natürlich jeder seine nach seinen Wünschen. Diese wird dann im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen. Eine Karte mit Eintragungen und dem Namen des Rechtsverdrehers hat man immer im Portemonnaie.

Das ist die Vorgehensweise hier in Deutschland. Das Zentrale Vorsorgeregister ist in der Bundesnotarkammer. Dort kann man dann für kleines Geld die Registrierung der Vorsorgevollmacht vornehmen. Was auch sehr sinnvoll ist.
Wenn du das nur in Deutschland so vorgenommen hast, wird es dir in Schweden nicht helfen.

vibackup hat geschrieben:
Kommt wohl darauf an, aber vermutlich nicht. Ist die Vollmacht auch auf schwedisch?
Schwierige Frage; was sagt denn das skatteverket dazu?
Und um mal pragmatisch zu werden: du kannst das Haus nicht zur Hälfte auf deine[n] Frau|Mann (wenn es so eine{n] gibt) eintragen lassen, oder?
Das ist die hier normale Lösung.//M

Bisher ist die Vollmacht nur in deutsch. Ich versuche ja herauszufinden, was nötig ist. Das Skatteverket wird vermutlich nicht pragmatisch vorgehen. Aber ich werde es mal anschreiben und sehen wie sie reagieren. Deinen pragmatischen Vorschlag der Übertragung der Hälfte auf meine Frau sehe ich nicht als Lösung an. Früher gehörte das Anwesen zu je 1/3 unserer Familie (also 3 Personen). Seitens der Steuer wurde das dann so gestaltet das jeder für 1/3 aufkommen mußte, also jeder mußte eine Einkommensteuererklärung abgeben. Irgendwann habe ich das dann als alleiniger Eigentümer übernommen.
Würde ich das Grundstück jetzt zur Hälfte an meine Frau überschreiben, müßten wir doch sicherlich eine gemeinschaftliche Steuererklärung abgeben, die dann auch von Beiden unterschrieben werden müsste. Was im Ernstfalle dann nicht geht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Do, 13 Sep, 2018 8:53 
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Hallo attusa,

habe leider im Moment wenig Zeit, sonst hätte ich dir schon früher geantwortet.

Das Stichwort für die google-Suche wäre "framtidsfullmakt".
Seit letztem Jahr ist das auch in Schweden gesetzlich geregelt.

Allerdings gibt es einen großen Unterschied zu deutschen Vorsorgevollmachten:

in S. ist es nicht möglich hochst persönliche Angelegenheiten (und dazu gehört die "Gesundheitssorge") auf eine andere Person zu delegieren.
Sollche Angelegenheiten sollen immer über das tingsrätt laufen.

Später mehr.

Gruß

Rüdiger


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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Do, 13 Sep, 2018 10:38 
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Värmdöbo hat geschrieben:
Das Stichwort für die google-Suche wäre "framtidsfullmakt".
Seit letztem Jahr ist das auch in Schweden gesetzlich geregelt.

Allerdings gibt es einen großen Unterschied zu deutschen Vorsorgevollmachten:
in S. ist es nicht möglich hochst persönliche Angelegenheiten (und dazu gehört die "Gesundheitssorge") auf eine andere Person zu delegieren.
Sollche Angelegenheiten sollen immer über das tingsrätt laufen.
Rüdiger

Das ist ein sehr interessantes Stichwort! Danke dafür!

Aber erst einmal zur Klärung: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind zwei völlig getrennte Angelegenheiten. Mit geht es hier in diesem Threat nur um die Vorsorgevollmacht.

Auch in Schweden hat man dies wohl getrennt. "Hier" ist das mMn mit der "framtidsfullmakt" sehr gut beschrieben und wenn ich es richtig verstanden habe, ist auch ausdrücklich die Gesundheitssorge nicht Bestandteil dieser Vollmacht.
Ganz unten auf der Seite steht, dass ein Verwandter in den hier angesprochenen Fällen berechtigt ist auch finanzielle Dinge des Betroffenen zu regeln. Eine schriftlich Vollmacht ist nicht erforderlich. Detaillierter ist es bezogen auf Verwandte "hier" beschrieben. Dort steht dann auch, dass diese verwandte Person u.a. auch steuerliche Angelegenheiten regeln darf.
Ob das skatteverket das auch so sieht gilt herauszufinden.

Nun bin ich nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Man kann ja nie wissen...
BeitragVerfasst: Do, 13 Sep, 2018 16:26 
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attusa hat geschrieben:
Aber erst einmal zur Klärung: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind zwei völlig getrennte Angelegenheiten. Mit geht es hier in diesem Threat nur um die Vorsorgevollmacht.


Ja, na klar sind das zwei getrennte Angelegenheiten und über die Patientenverfügung habe ich ja auch gar nichts geschrieben :wink:

In der Vorsorgevollmacht gibts du an wer, in welchen Bereichen für dich entscheiden darf.
Die Patientenverfügung gibt nur an, wie der Vollmachtnehmer im Bereich der Gesundheitssorge für dich entscheiden soll.

Aber das überhaupt jemand für dich im Bereich der Gesundheitssorge entscheiden darf muss schon in der Vorsorgevollmacht stehen.
Und gerade wenn es um Lebensverlängernde Massnahmen (oder eben nicht) geht ist zwingend ein Hinweis auf den § 1904 BGB in der Vollmacht erforderlich.

Und ja, du hasst alles richtig verstanden.
Vergiss aber nicht, das schwedische Gesetze in erster Linie für Schweden gelten. Und ob Skatteverket deine deutschen Angehörigen als ställföreträdare anerkennt weiß ich nicht.
Ich würde meine deutsche Vollmacht ins schwedische übersetzen und parallel eine framtidsfullmakt ausfüllen. Kost ja nix.


Das Stellvertreterrecht für Angehörig bzw. den Ehe- oder Lebenspartner war in D. auch lange in der Fachdiskusion.
Und ich sag mal, zum Glück, ist das nicht durchgekommen.
Dafür gibt es jetzt eine Gesetzesvorlage, die vorsieht, dass in akuten Notsituationen im Bereich der Gesundheitssorge (Unfälle, Schlaganfall, Herzinfakt, etc.)
der Ehe- oder Lebenspartner entscheiden darf.
Weil man aber einige Gesetzesänderungen zusammengefasst hatte, ist das Gesamtpacket letztes Jahr im Bundesrat gescheitert.

Gruß

Rüdiger


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