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 Betreff des Beitrags: Krankenversicherung, wie denn nun???
BeitragVerfasst: Fr, 07 Jul, 2006 15:19 
Hallo liebe Schweden-Freunde,

ich hoffe das Ihr uns da ein bisschen weiterhelfen könnt und ein paar Erfahrungsberichte zum Thema Krankenversicherung habt.

Wir werden definitiv ab Ende August nach Schweden gehn, und (hoffentlich) dort auch bleiben. Der deutsche Job ist gekündigt, der Umzug vorbereitet, unser Haus in Schweden wartet auf uns, die Fähre ist gebucht, die EURES Beratung war auch informativ, und das es logischerweise vom deutschen Arbeitsamt keine Leistungen mehr gibt ist auch klar.
Aber jetzt zum Thema Krankenkasse: Da uns ja ab unserem Kündigungsdatum, dem 30.09.2006 keine Leistung von der Agentur zusteht, gibt es natürlich auch keinen Versicherungsschutz mehr über die deutsche Krankenkassen, da wir aber in Schweden noch keinen Job haben, gibt es natürlich auch noch keinen Schutz einer schwedischen Krankenkasse.
Die Frage die sich stellt was ist zu tun bezüglich einer Auslandskrankenversicherung, oder besser privat in Schweden Versichern? Was ist günstiger und vor allem sinnvoller, denn der Kampf um die Personnummer steht uns noch bevor (bisher ging alles so schön einfach auch ohne).
Macht es Sinn sich hier für mindestens ein Jahr bei Allianz World Care oder der DKV zu versichern, indem man von einem befristeten Aufenthalt in Schweden ausgeht, oder sollte man sich gleich eine private Versicherung in Schweden suchen? Was passiert, wenn man in Schweden einen Job bekommt und dann gesetzlich krankenversichert ist?
Bitte schildert uns alle Eure Erfahrungen, Experten-Wissen, Ideen, Vorschläge und Links - wir sind für alle Info's dankbar!!! Löchert uns mit Fragen, wenn Ihr noch mehr Informationen braucht!!!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr, 07 Jul, 2006 16:20 
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Beiträge: 11317
Plz/Ort: Ciudad Quesada/Alicante
auf jeden Fall eine vVrsicherung in D behalten.
Hier in S gibt es keine privaten Versicherungen.
die Höhe des Krankengeldes richtet sich hier nach Deinem Einkommen prozentuell nach der Einkommensteuer das gilt auch für den Ehepartner

mfG.
ingo

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„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Fr, 07 Jul, 2006 17:44 
Hej Ingo,

das ist doch schon mal ein grundlegender und wirklich wichtiger Tipp :cool!:
Denn das es in Schweden keine privaten KV gibt, wusste ich bisher nicht!!!

Vielen lieben Dank!!! :perfekt:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So, 09 Jul, 2006 12:15 
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Beiträge: 17598
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Hej,

wenn ich nicht irre, kannst du auch in Deutschland in deine jetzige deutsche Krankenversicherung privat einzahlen - fragt einfach mal nach bei denen.
Arbeitslosengeld: ich dachte bisher, mit einem E303 fuer die Arbeitssuche im Ausland, bekommt man auch noch 3 Monate Arbeitslosengeld nach t ex Schweden.......es sei denn, man ist in D nicht arbeitslos bzw. hat keine Ansprueche auf Arbeitslosengeld mehr - so ist es vielleicht bei euch???....Falls ihr doch noch Ansprueche in D habt, solltet ihr also mal nach E303 fragen oder nach E301 - der gibt im Ausland Auskunft darueber, wieviele Ansprueche ihr in D erarbeitet habt und ob ihr, im Falle eines Jobbs, der vielleicht nur kurz war, und anschliessender Arbeitslosigkeit, schon Anspruch auf Arbeitslosengeld in Schweden habt.

Leider kann ich euch keine praktischen Erfahrungen uebermitteln nur die graue Theorie, aber mit dem E303 wärt ihr ja dann wenigstens noch 3 weitere Monate krankenversichert ohne selbst einzahlen zu muessen.

Viel Erfolg bei den weiteren Recherchen wuenscht euch
Lis :YY:

_________________
Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
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BeitragVerfasst: Mo, 10 Jul, 2006 9:03 
Hej Lis,

vielen lieben Dank für Deine ausführliche Antwort. Die Informationen die Du da reingeschrieben hast decken sich soweit mit denen die wir auch in der EURES-Beratung bekommen haben, was ich allerdings in meinem ursprünglichen Forenbeitrag vergessen hatte genauer zu beschreiben: Wir haben unsererseits den Job gekündigt und beziehen noch bis zum 30. September Gehalt (wir nehmen 30 Tage Urlaub am Schluss des Arbeitsverhältnisses), und genau da liegt der kleine aber feine Unterschied, die Wirsamkeit des E 303 bezieht auf Leute die schon Leistungen vom AA beziehen, mindestens 4 Wochen hier jobsuchend gemeldet waren, und sich dann entschliessen nach Schweden zu gehen, um sich offiziell beim AMS jobsuchend zu melden, dann nimmt man auch die 3 Monate AA Leistung und so auch die KV mit. Für uns bleibt aber nur (mal von der 3 Monats Sperre abgesehen) uns arbeitslos zu melden und nach der Bewilligung der Leistung uns irgendwann nach Schweden abzumelden, das ist allerdings nur Bestandssicherung um den AA Anspruch bei Wiederkehr innerhalb 2 Jahren für Deutschland zu erhalten. E 301 wirkt dann wenn wir in Schweden einen Job antreten und aus irgendwelchen Gründen nach ein paar Wochen oder Monaten wieder verlieren, dann bekommen wir über E301 die deutsche Anrechnung unserer Arbeitszeit bzw. Einzahlung in die ALV, und eine Leistung vom AMS. Fazit: Ich werde nochmal mit meiner Krankenkasse sprechen, Victoria hat das schon getan, und hatte leider keinen Erfolg bei der Weiterführung der KV, auch nicht mit privat einzahlen :YYAU: Mal sehen was bei mir die TK dazu sagt???
Vielen Dank nochmal für Deine Tipps!!! :YYAC:


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BeitragVerfasst: Do, 13 Jul, 2006 20:22 
Die privaten deutschen Krankenversicherungen kann man nur abschließen, wenn man sein Wohnsitz in Deutschland hast. Jede versicherung, die ich so kenne, wird euch ablehnen, wenn ihr nur einen Wohnsitz in Schweden habt und keinen Wohnsitz in Deutschland vorweisen könnt.

Eine Auslandskrankenversicherung ist eine Versicherung für den Notfall. Dauerhafte Verlagerungen des Wohnsitzes ins Ausland sind damit nach meinen Kenntnissen nicht absicherbar. Daher vermute ich, dass sich Versicherung ebenfalls an einen deutschen Wohnsitz gebunden ist.

Gruss Tom


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BeitragVerfasst: Fr, 14 Jul, 2006 9:01 
Hej Tom,

vielen Dank für Deinen Beitrag und Du hast ganz recht, Vorraussetzung für eine Auslandskrankenversicherung ist natürlich ein deutscher Wohnsitz - zum Glück haben wir den, und behalten ihn vorläufig auch. Wir hoffen ja auch das wir den Schutz der deutschen AKV nur für den Übergang benötigen, d.h. max 6 Monate. :YYAC:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo, 17 Jul, 2006 16:52 
Zuerst einmal, meld ich mich nach längerer krankheit zurück.

Auch wenn Du eine Speere durch dein Arbeitsamt bekommen hast, weil Du selbst gekündigt hast, besteht, sofern du in der gesetzlichen Krankenversicherung warst vorher, weiterhin Versicherungsschutz.
Den das Arbeitsamt muss nicht nur deine Krankenversicherung nein uach deine renten und Pflegeversicherungsbeitraege, bei einer Speerzeit bezahlen. Sprech diesbezueglich bitte deine jetzige Krankenversicherung an, deswegen.

anbei noch einen Link, der Dir auch sehr Hilfreich sein sollte

http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation ... uropa.html


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Mo, 17 Jul, 2006 19:10 
Hej Gondo,

erstmal vielen lieben Dank für Deinen informativen Beitrag und den Link! Hoffe Du bist nach Deiner Krankheit wieder auf dem Damm und voll schwedentauglich :YYBP:

Eigentlich sehe ich das erstmal genauso wie Du es geschrieben hast...., aber meinst Du das gilt trotzdem nach meinem Fallbeispiel:

1. In der Firma am 1. Juni zum 30.September gekündigt.
2. Morgen gehe ich zum Arbeitsamt und melde mich ab dem 1. Oktober arbeitslos.
3. Verlasse Deutschland am 22. August

Ich bin immer davon ausgegangen, das ich, um überhaupt noch eine Leistung von AA und KV zu erlangen entweder vor der Ausreise nach Schweden schon Leistungsempfänger bin oder aber nach meiner Arbeitslosanerkennung mindestens 1 Monat in Deutschland arbeitssuchend war, bevor ich mich unter dem Beibehalt von weiteren 3 Monaten Leistung, 3 Monate in Schweden arbeitsuchend aufhalten kann. Der Konfflikt scheint darin zu liegen, das man "normalerweise" in Deutschland arbeitslos wird, dann 1 Monat dem deutschen Arbeitsmarkt pro forma zur Verfügung steht und dann zur Arbeitsuche unter Leistungsbezug nach Schweden gehen kann. Korrigiere mich da, wenn ich jetzt gar nicht mehr durchblicke. So oder so ungefähr hat man mir das bei der EURES erklärt. :weifa:


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BeitragVerfasst: Mo, 11 Sep, 2006 11:45 
:YYAC:

Wir brauchen wirklich wirklich dringend Hilfe! *lach*

Wir sind seid 6 Monaten jetzt in unserer Wahlheimat Sverige! Ich arbeite selbstständig als Einzelhandelskauffrau und mein Mann macht den Hausmann für unsere beiden Zwerge , einer ist 3 Jahre der andere gerade 2 Monate)!
Ich habe bereits eine personnummer da ich als kleines Kind schon mal hier gelebt habe! Nun habe ich aber keine Kankenversicherung - das heisst ich denke das ich keine habe! denn jeder verlangt eine Karte von mir...nun muss ich sogar die Kaiserschnittkosten ect. selbst tragen - dabei zahle ich doch jeden Monat brav meine MOms und den ganzen Kram?
Dann wollte ich eine Karte beantragen, die wiederum sagen aber das ist nicht so super dringend da ich ja eine Personnummer habe und damit krankenversichert bin!
Versteht ihr was ich meine? :denk:
Also ich verstehe ehrlich gesagt überhaupt nichts mehr und vielleicht weiss ja jemand einen Rat für mich? Ich würde mich sehr freeuen, denn momentan drehe ich mich im kreis und komme nicht weiter!
Hälsningar Nicky och familj


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