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BeitragVerfasst: So, 21 Jul, 2019 18:55 
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Beiträge: 161
Kommt immer wieder als Thema hoch, ich habe speziell eine Frage zu zahnärztlichen Versorgung.
Bis jetzt bin ich noch in D versichert und halbjährlich dort. Aber ich überlege nun endlich mich ganz in S anzumelden. Was mir etwas Kopfschmerzen bereitet, ist die Frage der Zahnversorgung, bei mir immer hochaktuell. Soweit ich weiß, muss bei der polizeilichen Anmeldung hier ein Nachweis von Krankenversicherung vorliegen, zumindest wenn man hier keinen Job antritt, was ich nicht tue. Bin auch in D freiwillig versichert. Also ich bleibe zunächst in D in der gesetzlichen Kasse. Das ist wohl kein Problem. In D werden Zahnarztkosten zum Teil übernommen, in S nicht. Wird meine Deutsche gesetzliche Krankenkasse meine privaten Zahnarztrechnungen aus S übernehmen, soweit sie in D von der Kasse gedeckt wären?
Weiß jemand darüber Bescheid?
Dankbar für Tips
Ronja


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BeitragVerfasst: Fr, 26 Jul, 2019 10:40 
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Beiträge: 15
Hej Ronja!

Wenn du in Schweden zum Arzt gehst und in Deutschland versichert bist, läuft das normaLerweise über die EU- Krankenversicherungskarte. Dabei kriegst du in jedem EU-Land die gleichen ärztlichen Leistungen, die auch die Bürger des Landes bekommen. Das heißt, ein Schwede, der in D zum Zahnarzt geht, bekommt die Behandlung genauso wie in Deutschland Versicherter bezahlt. Andersrum heißt das leider, dass die zahnärztliche Behandlung wie in Schweden üblich nicht bezahlt wird.
So war es bei meinem schwedischen Mann, der hier in München mit der EU-Karte für das Entfernen aller Weisheitszähne nichts bezahlen musste, da das in Deutschland von der GKV gedeckt wird. (In Schweden hätte ihn das ein paar tausend Kronen gekostet).
Aber es gibt ja in Schweden auch Zahnzusatzversicherungen, vielleicht ist das dann was für dich?

Lycka till och ha det bra!

Tina


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BeitragVerfasst: Fr, 26 Jul, 2019 10:56 
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Plz/Ort: 64753 Brombachtal / 27745 S:t Olof
murxel hat geschrieben:
Wenn du in Schweden zum Arzt gehst und in Deutschland versichert bist, ...


Das kann ich so nicht bestätigen.
Wegen akuter Zahnschmerzen bin ich in die Notfallambulanz gegangen. Mir wurde ein Zahn gezogen. Anschließend bekam ich noch ein Rezept
für entsprechende Medikamente. Von der Klinik erhielt ich keine Rechnung. Dies wurde vermutlich direkt mit meiner Versicherung abgerechnet.
Die Medikamente musste ich bezahlen. Die Quittung habe ich dann in D meiner Versicherung eingereicht und bekam das ersetzt, was in D das
Medikament gekostet hätte.

@Ronja: Frage doch einfach deine Versicherung, dann hast du es Schwarz auf Weiß.

_________________
"Ein Leben ohne Hund ist möglich, aber sinnlos"
i.A.a. Loriot
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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jul, 2019 12:32 
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Ja, so hatte ich das auch in Erinnerung, Attusa. Das würde ja bedeuten, dasss Schweden in Deutschland es gratis kriegen, weil es eben so in D gehandhabt wird, und umgekehrt Deutsche in S aber auch mit ihrer Deutschen Kasse abrechnen können.
Danke für Eure Beiträge!


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