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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jul, 2019 9:56 
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Hej igen,

Ich hoffe, es hängt Euch noch nicht zu sehr zum Hals raus, aber ich habe noch eine Frage zur Krankenversicherung in Schweden.
Mein Mann ist schwedischer Staatsbürger und hat die letzten Jahre hier bei mir in Deutschland gelebt und gearbeitet.
Jetzt möchten wir nach Schweden ziehen, voraussichtlich im Januar 2020.
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe auch schon eine (nicht aktive) personnummer von einem früheren Aufenthalt in Schweden.
Wir werden beide wahrscheinlich erstmal keine Arbeit haben- mein Mann sucht eine Stelle und ich werde ein Aufbaustudium machen, um die lärarlegitimation zu bekommen.

Wenn ich die Angaben auf der Seite des skatteverket richtig verstanden habe, sollte es in unserem Fall kein Problem sein, uns (wieder) in Schweden registrieren zu lassen und auf der Seite steht für diesen Fall auch nicht, dass man eine KV in Deutschland oder eine gewisse Summe Geld nachweisen muss.

Jetzt ist meine Frage, ob wir dann auch beide in Schweden krankenversichert sind, sobald wir wieder „folkbokförd“ sind? Und wie macht man das in der Übergangszeit (bis die Registrierung bearbeitet ist, oder geht das direkt?)- wir kündigen ja unsere Jobs in Deutschland und sind dann nicht mehr hier versichert.
Das geht ja eigentlich auch nicht, dass man Mitglied in der deutschen GKV ist, wenn man nicht mehr in D wohnt, oder?

Wär super, wenn uns jemand weiterhelfen könnte! Tack så mycket!

Vänliga hälsningar

Tina och David


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jul, 2019 12:39 
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Beiträge: 161
Ich glaube, ihr solltet eure deutsche Versicherung erstmal behalten. Bei der folkebokföring verlangen sie Nachweis der Krankenversicherung, so fern man nicht einen Job antritt. Aber wie das genau gehandhabt wird, ab wann ihr dann ganz klar in die schwed. Versicherung reinkommt, würd ich auch gern wissen. Sobald du arbeitest ist es geregelt.


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jul, 2019 13:54 
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Registriert: 09.09.2016
Beiträge: 15
Hej!

Danke für die Antwort!

Das ist bei uns anscheinend ein Sonderfall, der glücklicherweise genau auf uns zutrifft:
Schwedischer Staatsbürger mit Ehepartnerin aus EU-Land, der in einem andern EU-Land eine Zeit lang gelebt und gearbeitet hat (also fri rörlighet in der EU ausgenutzt hat) und dann wieder zurück nach Schweden zieht.

Dann muss man nur nachweisen, dass man verheiratet ist oder sambo war und der schwedische Part muss nachweisen, dass er/sie ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land hatte.
Laut Webseite werden dann beide bzw. die ganze Familie direkt folkbokförd.
Damit ist man ja dann auch ohne Arbeit krankenversichert, oder?

Hat jemand Erfahrung wie lange das dann dauern könnte, bis unsere personnummern wieder aktiv sind?
(Hier in München war mein Mann sofort nach dem Besuch im Bürgerbüro angemeldet und hat dann auch gleich eine Steuer-ID zugeschickt bekommen und konnte anfangen zu arbeiten).

Dauert das in Schweden länger oder geht das auch „auf Knopfdruck“ beim Besuch beim Skatteverket (wir haben ja beide schon personnummern)?

Tack igen!


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BeitragVerfasst: So, 28 Jul, 2019 10:26 
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Beiträge: 173
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Hej
bei mir hat es knapp 14 Tage gedauert, und zwar Ende Juli ( also Ferienzeit).

Ich denke, es kann auch nicht schaden, wenn Ihr es vorher macht" ab xx...." Ihr wollt ja nicht am ersten Tag Eurer Einreis zum Skatteverket rennen. Und für die Rente zählt jeder Tah. Die Anmeldung erfolgt nicht rückwirkend. Am besten Resturlaub zur Übersiedelung nutzen, dann seid Ihr kv-technisch auf der sicheren Seite.

Wenn Dein Mann noch eine schwedische ID kort hat, soll er es mal mit e-legitimation oder BankID versuchen. Ich könnte mir vorstellen, das geht.

Wg. der Lehrer-Legitimation bzw Aufbaustudium würde ich jetzt schon anfangen, mich zu erkundigen. Bei mir hat Bestätigung/Umschreibung eines simplen FH-Diploms beim Hochschulratsschon 6 Monate gedauert ( was die Regel ist). Ich hab's nicht dringend gebraucht, aber Du vielleicht.

Viel Erfolg, Suse


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BeitragVerfasst: Mi, 07 Aug, 2019 11:04 
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Registriert: 09.09.2016
Beiträge: 15
Hej igen,

danke für die Antworten!

Das Skatteverket hat mir geschrieben, dass wir persönlich und zusammen dort erscheinen müssen, um uns anzumelden. (Wie lange das dann dauert haben sie aber nicht gesagt). Es geht also nicht online bzw. von Deutschland aus.
Dann werden wir es wohl so machen müssen, dass wir schonmal vorher hinfahren um zum Skatteverket zu gehen. Danke Suse für den Tipp!

Bei uns fällt es ja dann leider auch in eine Ferienzeit, Ende Dezember/Anfang Januar.

Nochmal allen vielen Dank für die Antworten, echt super das Forum hier! :perfekt:


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BeitragVerfasst: Sa, 10 Aug, 2019 12:27 
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Registriert: 14.09.2014
Beiträge: 125
Zumindest jeder deutsche Staatsbürger ist immer in Deutschland versichert bzw. hat das Recht ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zuständig ist dann die AOK. Es gibt ja auch bei uns genug Leute, wie z.B. Obdachlose, die nicht pflichtversichert sind, aber dennoch Leistungen in Anspruch nehmen können. Ich würde ggfs. meine deutsche KV übergreifend noch einen Monat laufen lassen.


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BeitragVerfasst: Sa, 10 Aug, 2019 12:42 
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Registriert: 16.07.2013
Beiträge: 173
Plz/Ort: Im Badischen
Hej, das stimmt definitiv nicht.
Wie es mit Obdachlosen aussieht, weiss ich nicht.
Sobald Dein Arbeitgeber oder die Ar eitsagentur Dich abmeldet, bist Du nicht mehr versichert. Da wirkt auch nichts nach.
Du kannst Dich freiwillig versichern oder das Land verlassen.
Und selbst, wenn es so wäre, wie Du sagst, wird das nichts bringen, denn die beiden wollen ja in Schweden ansässig bleiben und nicht nach der unfall- oder krankheitsbedingten Erstversorgung nach D zurücktransportiert werden ( wo sie ja dann auch keinen Wohnsitz mehr haben).
Man muss schon genau unterscheiden, zwischen (auch längeren) Urlaubsreisen oder permanent Ansässigen
sowie allerlei Sonderfällen).
VG, Suse


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