Hej, Findus,
es ist nach wie vor so, dass der deutsche Rentner mit dem Erhalt der Personennummer in Schweden auch krankenversichert ist. Da er sich in Deutschland in der Pflichtversicherung der Rentner befindet, kann er auch gar nicht kündigen. Es gibt das Sozialversicherungsabkommen. Die einzelnen Staaten gleichen untereinander die Krankenheitskosten ihrer im Ausland lebenden Bürger aus. Deutschland bezahlt für die deutschen Bürger in der GKV ( Gesetzliche Krankenversicherung ) in Schweden die Krankheitskosten und Schweden zahlt für seine Bürger mit Wohnsitz in Deutschland dessen Krankheitskosten.
Etwas völlig Anderes ist es für deutsche Rentner in der PKV ( Private Krankenversicherung ). Diese können ihre Versicherung kündigen! Und einige sollen es auch so machen!
Wir sind nach wie vor in Deutschland privat versichert. Seitdem wir eine Personennummer haben, darf ich in Schweden nicht mehr meine Krankenkosten bezahlen.
Über unsere Probleme habe ich berichtet:
noch-einmal-das-leidige-thema-krankheitskosten-t20824.html?hilit=Krankenversicherung
Für Rentner in der Pflichtversicherung hat sich nichts verändert. Mit dem Erhalt der Personennummer sind sie in Schweden krankenversichert. Verändert hat sich nur folgendes:
Bei der Beantragung der Personennummer wird nun beim Skatteverk der Nachweis verlangt, dass man in Deutschand gesetzlich krankenversichert ist. Dafür gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmte Nachweise, die beim Skatteverk vorgelegt werden müssen. Da sie dieses nicht nachweisen können, bekommen die deutschen Rentner in der privaten Krankenversicherung wohl keine Personennummer mehr.
Aber wo ist da das Problem, auch ohne Personennummer kann man gut in Schweden leben! Nur, mit Personennummer geht vieles einfacher!
Müssen wir dann einmal in Schweden den Arzt aufsuchen, verleugnen wir unsere Personennummer und bekommen für die Behandlungskosten eine Rechnung. Diese bekommen wir dann von unserer deutschen PKV erstattet.