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BeitragVerfasst: Mo, 29 Jan, 2007 11:42 
Na ganz so einfach is das nun wieder auch nicht. Also, man muss erstmal in De bei Familienkasse vorsorglich die Kinder zum ??.??.????(Abreisedatum ) als bezieher von Kindergeld abmelden und sich einen E 411 oder so Ausstellen lassen. Damit geht man z.b. hier in SE zur Försökningskassa ( hoffe habs richtig geschrieben ). Dann bekommt man erstmal das Kindergeld hier. Ist man (nur mal so Angenommen ) uneingeschränkt und auch eingeschränkt Steuerzahler, sprich man hat z.b. Eigentum was aber Negative Einkuenfte beschert, so hat man auch dann Ansprueche auf Zuzahlung.

Ich selbst find diese Regelung nun auch shitt, zu mal Kindergeld nicht fuers Ausland gedacht ist ( hoffe ich zumindestens ), aber Gesetze sind nun mal dazu da, um Sie in Anspruch zu nehmen. Und wenn nun hier einigen dadurch die Galle ueberquillt, sorry, aber wendet Euch an den Gesetzesgeber, den dieser hat solche Gesetze erlassen. Nicht an die Leute, die diese in Anspruch nehmen wollen.

Schöne Woche allen Wuensche :perfekt:


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BeitragVerfasst: Mo, 29 Jan, 2007 13:39 
Hej Gondo,

das stimmt. Es sind die Formulare E411 und E401 die man auch in schwedischer Sprache bei der deutschen Familienkasse erhält.
Im www kann man sie sich übrigens auf den Schweizer Seiten anschaun:

http://www.sozialversicherungen.admin.c ... 3_1_de.pdf

http://www.sozialversicherungen.admin.c ... 8_1_de.pdf



Bei uns ist momentan die Lage noch so, das uns Kindergeld aus D weiterhin zusteht, da mein Mann noch dort ist, arbeitet, steuerpflichtig ist, ich in S nicht arbeite/nicht steuerpflichtig bin. Fragt aber lieber nicht, wielange die försäkringskassan dafür braucht die Formulare auch ausgefüllt nach D zu schicken... da bin ich momentan echt sauer drauf!

Dieser Frage nach dem Differenzbetrag - wenn man in S barnbidrag bekommt der niedriger als das deutsche Kindergeld ausfällt - der gehe ich momentan gezielt nach - wenn auch aus ganz anderen Gründen. Sobald ich dazu direkt von der EU genauere Informationen dazu habe, kann ich sie gerne hier hereinstellen.

Natürlich kann man jetzt sagen, warum geht einer nach S und möchte nicht auf die Leistungen/Ansprüche verzichten?? Da schließe ich mich Gondos Ausführungen an und ergänze:
Mit einem Umzug ins Ausland (EU) stehen jedem diese oder weitere Rechte zu und weshalb bitteschön sollen diese NICHT in Anspruch genommen werden? Solange man zwei Staatsbürgerschaften hat, sehe ich darin keinerlei Problem.

Schöne Woche allen auch von mir
Heike

PS @ Gondo: Was meinst Du jetzt genau mit "Zuzahlungen"?


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BeitragVerfasst: Mo, 29 Jan, 2007 16:50 
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Gondo hat geschrieben:
...sorry, aber wendet Euch an den Gesetzesgeber, den dieser hat solche Gesetze erlassen. Nicht an die Leute, die diese in Anspruch nehmen wollen.


Ein beliebtes Argument aller Sozial Schnorrer. :sauer:

_________________
mvh
Peter .

Erst suchen, dann fragen...


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BeitragVerfasst: Mo, 29 Jan, 2007 18:09 
pannbiff absolut unterste Schublade was Du da geschrieben hast.
    Ein beliebtes Argument aller Sozial Schnorrer.

Ich find es absolut Legitim, das Personen, dieses geltende Recht war nehmen wollen. Hier nun darueber zu Streiten, ob es NORMAL ist, Leistungen zu Beantragen, wenn man im Ausland lebt, sollte doch bitte schoen jeder fuer sich Entscheiden.

Und obwohl ich auch Eigentlich dagegen bin, das sowas Möglich ist, kann ich nur den Leuten, die sowas Beantragen, meine Hochachtung Zollen. Denn Sie nehmen Ihre zustehende Rechte war, nichts Anderes. Die mit Sozial Schnorrer gleich zu Setzen, find ich Nivaulos, absolut Unterste Schublade.

Dieses Forum, dient meines Wissens, Usern die Hilfe benötigen, auch Hilfe zu gewehren ( ich meine jetzt natuerlich schriftlich ) :) . :mrgreen: Und nicht, um andre User zu diskriminieren oder Sie schlecht zu machen. Ueberdenke deine Äusserung einmal in Ruhe.

    PS @ Gondo: Was meinst Du jetzt genau mit "Zuzahlungen"?


Die von Zuzahlung, bedeutet in meinen Augen, die Ergänzung des schwedischen Kindergeldes mit den Deutschen. Glaub in SE bekommt man pro Kind 1,100 SeK und in DE 154,- €. Macht pie mal Daumen ca 45,- € die dann als Zuzahlung geltend gemacht werden könnten, vorrausgesetzt, man Erfuellt Steuerliche Gesichtspunkte und tritt mit seinen Ersuchen, nicht einigen Usern hier im Forum auf den Schlips.


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BeitragVerfasst: Mo, 29 Jan, 2007 19:36 
Recht haste Gondo...
Und Danke nochmal für die Erläuterung der Zuzahlung!

Heike


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BeitragVerfasst: Di, 30 Jan, 2007 0:16 
Gondo hat geschrieben:
, sprich man hat z.b. Eigentum was aber Negative Einkuenfte beschert, so hat man auch dann Ansprueche auf Zuzahlung.
:


Nein Gondo, das stimmt nicht. Wenn Du und Deine Frau in S wohnen und hier nur noch eine vermietete Immobilie habt (egal ob Gewinn oder Verlust) seid ihr hier nur noch beschränkt steuerpflichtig und dann gibts kein Kindergeld in D mehr...

Gruß
Tom


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BeitragVerfasst: Di, 30 Jan, 2007 8:51 
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Beiträge: 2997
Plz/Ort: Schweden
Gondo hat geschrieben:

Dieses Forum, dient meines Wissens, Usern die Hilfe benötigen, auch Hilfe zu gewehren ( ich meine jetzt natuerlich schriftlich ) :) . :mrgreen: Und nicht, um andre User zu diskriminieren oder Sie schlecht zu machen. Ueberdenke deine Äusserung einmal in Ruhe.
.


Sorry, ich bleibe bei der Äusserung.

Dieses Forum dient nämlich nicht nur dem Hilfe gewähren, sondern auch um seine eigene Meinung zu äussern.

Und genau das tue ich.

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Peter .

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BeitragVerfasst: Di, 30 Jan, 2007 9:47 
WAS WÄRE EIN FORUM OHNE KRITIK UND UNTERSCHIEDLICHER MEINUNG? :box:

Wie sagte doch Mark Twain?:

"Ein dutzend verlogener Komplimente ist leichter zu ertragen als ein einzig aufrichter Tadel."
:grübel2:


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BeitragVerfasst: Mi, 31 Jan, 2007 13:34 
Das Recht von Kinder und Erziehungsgeld aus Deutschland erlischt mit dem Tag an dem man seinen Wohnsitz in Deutschland abmeldet. Solltet Ihr in Deutschland beide abgemeldet sein und es stellt sich heraus das Ihr ueber den Abmeldungstag weiterhin Leistungen bezogen habt, so muesst Ihr das zurueck bezahlen!

Danach wird geprueft ob eine Absicht darin bestand diese Leistungen weiterhin zu beziehen und es wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt

Ich muss da tomtom recht geben, es spielt keine Rolle ob Ihr noch Eigentum; Konten usw in Deutschland habt.

Glaub mir ich weis von was ich rede
:!: :!: :!:


Gruesse Micha


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BeitragVerfasst: Mi, 31 Jan, 2007 17:29 
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Das wäre auch die logische Lösung :!:

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