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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2007 21:22 
Ich find die verschiedenen Aussagen interessant. Aber hier mal wie es richtig ist:

1. Man bekommt deutsches Kindergeld nur dann, wenn man

(1. Möglichkeit) in D seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat
oder
(2. Möglichkeit) hier nicht wohnt aber unbeschränkt steuerpflichtig ist (das sind z.B. die deutschen Diplomaten die in der Botschaft in Schweden oder wo auch immer arbeiten und dann im entsprechenden Land wohnen)

Also Värmi, wie von Dir richtig vermutet, das Sparbuch in D allein reicht nicht. Man mußt definitiv hier wohnen. Sonst bist Du nämlich nur "beschränkt steuerpflichtig" und das reicht wie gesagt nicht für das Kindergeld. :perfekt:

Steht zum Nachlesen alles im § 62 EStG.

Bei Dir Gondo ist es so, Deine Frau bekommt solange Kindergeld, solange Sie hier in D ist. Ob sie hier Steuern zahlt spielt überhaupt keine Rolle. Solange sie hier mit den Kindern lebt ist sie grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig und erfüllt damit die Voraussetzungen.

Sobald sie auch nach S geht, gibts auch kein Kindergeld mehr in D.

Hoffe es ist soweit klar. Falls nicht, einfach nochmal ganz konkrete Fragen stellen.

Gruß

Tom (der im wahren Leben seine Semmeln als Steuerberater verdienen muß) :YY:


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2007 21:47 
Wenn das alles so einfach wäre, dann würde die Staatskasse ja komplett geplündert sein.

Aber, ehrlich, soweit ich weiß, steht und fällt alles mit der Staatsbürgerschaft. Deswegen gibt es ja immer wieder diese kuriosen Fälle von deutschen Sozialhilfeempfängern in Florida etc. Zumindest in Notfällen ist der deutsche Staat auf jeden Fall zur Stelle. Mit dem Zahlen von Steuern hat das aber nun wirklich gar nichts zu tun, denn wieviel Leute sogar hier im Land bekommen Transferleistungen, die ja gerade keine Steuern entrichten.

Aber wenn ich so etwas wissen wollen würde, dann würde ich mich in D an die Kindergeldkasse und in Schweden eben auch an die Behörde wenden. Die werden jeweils schon wissen, an wen sie zahlen wollen und an wen nicht.

Helge


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2007 22:08 
Nein Helge,

es kommt nicht auf die Staatsbürgerschaft an.

Wer in D seinen Wohnsitz hat ist unbeschränkt steuerpflichtig. Hat er dann auch noch hier Kinder, bekommt er auch deutsches Kindergeld.

Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

Gruß
Tom


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2007 22:38 
Wenn eine Katze zufällig im Fischladen Junge bekommen, bekommt sie dann automatisch Heringe zeitlebends zum Futter?

Soll Deutschland jetzt eine junge Familie im Ausland unterstützen, damit die Kinder ihre Arbeitskraft später dort einsetzen,nur weil sie Deutsche sind? Dies ist doch der Hintergrund des Kindergeldes. Sollte sich die Familie dort FÜR Deutschland arbeiten,also Montage,dann ja .
Wenn die Familie für das Land DORT arbeiten , steht ihnen kein Kindergeld aus Deutschland zu. Wieso soll ich jemanden unterstützen der später nicht für MEINE Rente arbeitet So würde ich die Sache interpretieren.

Als Rentner ist es was anderes .Der hat ja seine Arbeitskraft in Deutschland eingesetzt.Es ist egal wo er lebt.


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2007 23:14 
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tomtom112 hat geschrieben:
Ich find die verschiedenen Aussagen interessant. Aber hier mal wie es richtig ist:

1. Man bekommt deutsches Kindergeld nur dann, wenn man

(1. Möglichkeit) in D seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat
oder
(2. Möglichkeit) hier nicht wohnt aber unbeschränkt steuerpflichtig ist (das sind z.B. die deutschen Diplomaten die in der Botschaft in Schweden oder wo auch immer arbeiten und dann im entsprechenden Land wohnen)

Also Värmi, wie von Dir richtig vermutet, das Sparbuch in D allein reicht nicht. Man mußt definitiv hier wohnen. Sonst bist Du nämlich nur "beschränkt steuerpflichtig" und das reicht wie gesagt nicht für das Kindergeld. :perfekt:

Steht zum Nachlesen alles im § 62 EStG.

Bei Dir Gondo ist es so, Deine Frau bekommt solange Kindergeld, solange Sie hier in D ist. Ob sie hier Steuern zahlt spielt überhaupt keine Rolle. Solange sie hier mit den Kindern lebt ist sie grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig und erfüllt damit die Voraussetzungen.

Sobald sie auch nach S geht, gibts auch kein Kindergeld mehr in D.

Hoffe es ist soweit klar. Falls nicht, einfach nochmal ganz konkrete Fragen stellen.

Gruß

Tom (der im wahren Leben seine Semmeln als Steuerberater verdienen muß) :YY:


:yycc:

Danke tomtom112. so ist es meines Wissens nach auch. Ich war nur zu faul, die Sachlage nochmal zu ueberpruefen, weil ich meinem Gedächtnis eben manchmal doch nicht traue ;-)....der Kindergeld-Antragsteller (oder wie das verdammtnochmal im Buerokraten-Deutsch heisst) muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben....so ist meine Erinnerung.

lieben Gruss
Lis :YY:

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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2007 23:17 
Lis :yycc:

Sag ich doch...


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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2007 23:20 
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Oh Nobse, förlåt, hatte dich wohl ueberlesen.......manchmal komme ich echt nicht nach mit dem Lesen aller geschriebenen Beiträge........`tschuldigung :hey:

lieben Gruss
Lis

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BeitragVerfasst: Sa, 27 Jan, 2007 23:28 
Hey liebe Hexe . Ich werde wohl zur gleichen Zeit gepostet haben. Du brauchst dich dafür nicht entschuldigen.


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BeitragVerfasst: So, 28 Jan, 2007 9:59 
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Lis hat geschrieben:
Oh Nobse, förlåt, hatte dich wohl ueberlesen.......manchmal komme ich echt nicht nach mit dem Lesen aller geschriebenen Beiträge........`tschuldigung :hey:

lieben Gruss
Lis


kann passieren Mausi!! :mrgreen:

ein Glück dass dir verziehen wird :YYAI:

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BeitragVerfasst: Mo, 29 Jan, 2007 9:50 
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...ach, was seid ihr lieb zu mir....soll euch wohl ´nen wunsch erfuellen, was??? :mrgreen: ....ist aber noch nicht Weihnachten!!!! :YYBB:

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