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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 11:55 
Ganz ehrlich, so locker sehe ich das nicht. Ich will in der Zeit ein paar Urlaube machen (nicht nur, aber auch innerhalb der EU), und dann muss ich wissen, ob ich (in der EU) versichert bin, bevor mir ein Ziegelstein auf den Kopf fällt o.ä. ;) Das Geld ist ja im Zweifel nicht die Welt, aber wenn ich's mir sparen kann, wäre es auch nicht schlecht...


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 11:56 
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Warum bittest du deinen Chef nicht einfach um "tjänstledighet" (sabbatsår), anstelle für Kündigung???

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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 12:18 
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Lis hat geschrieben:
Warum bittest du deinen Chef nicht einfach um "tjänstledighet" (sabbatsår), anstelle für Kündigung???


Weil das diese rechtlichen Konsequenzen hat:
Code:
Efter tjänstledigheten har arbetstagaren rätt att återgå till samma eller likvärdiga arbetsuppgifter och anställningsvillkor


Welcher Arbeitgeber sollte sich darauf einlassen?

Gruß

Rüdiger


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 12:22 
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Värmdöbo hat geschrieben:
Lis hat geschrieben:
Warum bittest du deinen Chef nicht einfach um "tjänstledighet" (sabbatsår), anstelle für Kündigung???


Weil das diese rechtlichen Konsequenzen hat:
Code:
Efter tjänstledigheten har arbetstagaren rätt att återgå till samma eller likvärdiga arbetsuppgifter och anställningsvillkor


Welcher Arbeitgeber sollte sich darauf einlassen?

Gruß

Rüdiger

Warum sollte sich ein Arbeitgeber nicht darauf einlassen??? Das ist überhaupt nicht selten. Es sei denn natürlich, dass man den Arbeitnehmer loswerden will, aber in dem Falle könnte man ihm ja kündigen und brauchte nicht auf die Kündigung des Arbeitnehmers warten.
Wenn tjänstledigheten sich dem Ende zubeigt, sucht man das Gespräch zum Thema, wie es weitergehen soll. Manche gehen zurück, andere nicht, weil sie was anderes gefunden haben.
Ich verstehe deinen Einwurf nicht.

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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 12:52 
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Nicht das Du mich falsch verstehst Lis,
ich finde gut, dass es solche Möglichkeiten für Arbeitnehmer gibt.

Aber welche Vorteile sollte ein Arbeitgeber davon haben?
Das schränkt ja seine Personaldisposition ein:

entweder kann er die Planstelle nur mit einem Zeitvertrag besetzen
oder er geht das Risiko ein, nach Ende des Sabbatjahres genug Arbeit für 2 Festangestellte haben zu müssen.

Gerade in Bereichen wo Spezialisten gesucht werden ist es häufig schwierig befristete Stellen zu besetzen.

Aber lass uns das mal nicht ausdiskutieren, hat ja mit hamburg1s Problem wenig zu tun.

Gruß

Rüdiger


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 13:01 
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Värmdöbo hat geschrieben:
Aber welche Vorteile sollte ein Arbeitgeber davon haben?
Das schränkt ja seine Personaldisposition ein:

entweder kann er die Planstelle nur mit einem Zeitvertrag besetzen
oder er geht das Risiko ein, nach Ende des Sabbatjahres genug Arbeit für 2 Festangestellte haben zu müssen.

Gerade in Bereichen wo Spezialisten gesucht werden ist es häufig schwierig befristete Stellen zu besetzen.

Aber lass uns das mal nicht ausdiskutieren, hat ja mit hamburg1s Problem wenig zu tun.

Gruß

Rüdiger

Ja, genau, der Arbeitgeber kann eine befristete Stelle ausschreiben bzw. mit einem ihm beklannten und bewährten Vikarie besetzen. Die Stelle bleibt in den allerwenigstens Fällen unbesetzt. Natürlich steht es dem Arbeitgeber frei, der tjänstledighet zuzustimmen oder eben auch nicht, aber für Hamburg1 wäre es in jedem Falle eine in Erwägunng zu ziehende Möglichkeit. Und er muss ja Auch nach seiner tjänstledighet nicht zurückgehen, hat aber genug Zeit, zu prüfen, welche Alternativen ihm zur Verfügung stehen, in Bezug auf Aufenthaltsrecht und Krankenkasse etc.
Mein Schwager, eine Koryphäe in seinem Fach, hat das gerade praktiziert, um einer eventuellen utbrännthet und Krankschreibung deswegen, entgegenzuwirken.

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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 13:52 
"Tjänstledigheten" war mir als Option bei der Kündigung nicht bewusst, wäre dann auch eine gewesen (auch für meinen Chef - ich hinterlasse hier eine ziemliche Lücke). Aber ich will in den Job nicht zurückkehren und habe meinem Chef das durchaus deutlich gesagt, insofern wird er sich darauf nicht mehr einlassen. ;)


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 13:58 
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eine ganz andere Frage...weisst Du denn, ob Dich die Krankenkasse in Deutschland überhaupt nehmen würde, mit Wohnsitz im Ausland?

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liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 14:12 
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hamburg1 hat geschrieben:
"Tjänstledigheten" war mir als Option bei der Kündigung nicht bewusst, wäre dann auch eine gewesen (auch für meinen Chef - ich hinterlasse hier eine ziemliche Lücke). Aber ich will in den Job nicht zurückkehren und habe meinem Chef das durchaus deutlich gesagt, insofern wird er sich darauf nicht mehr einlassen. ;)


Also, wie gesagt, du bist nicht gezwungen, in den Jobb zurückzukehren nach der tjänstledighet.

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BeitragVerfasst: Mo, 27 Jan, 2014 20:53 
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hamburg1 hat geschrieben:
Was ich vermute:
  • Was das Thema "Gültigkeit im Aufnahmemitgliedstaat" angeht: Damit ist m.E. zunächst nicht notwendigerweise FK in Schweden gemeint, sondern jede Versicherung, die mir in Schweden Abdeckung garantiert. Darunter würde bspw. eine deutsche KV fallen (mit der EHIC).

Ja, das sehe ich auch so.
hamburg1 hat geschrieben:
(Was mich in o.g. Szenario ärgern würde: Steuern zahlen darf ich für den ganzen April, und auch nochmal im Mai, wenn meine Urlaubstage ausgezahlt werden - nur versichert bin ich dann wahrscheinlich nicht, zumindest nicht über FK. Aber das bleibt ja zu klären.)

In der Tat.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
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