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 Betreff des Beitrags: Re: Inkomstdeklaration 1 ?
BeitragVerfasst: Di, 05 Mai, 2009 20:59 
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natürlich bekommt man eine Strafe wenn man bis 1.Juni sich nicht meldet

egal wieviel hier "schöngeredet"wird


:YY:

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 Betreff des Beitrags: Re: Inkomstdeklaration 1 ?
BeitragVerfasst: Fr, 08 Mai, 2009 14:42 
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Wenn Micky und Ben über den Tisch gezogen werden sollen, muss ich mich doch schnell hier anmelden, um mein Wissen zum Besten zu geben. :lol:

Also ihr beiden, für 2008 musst ihr überhaupt keine Steuern zahlen, weil ab diesem Jahr die Regel gilt, steurpflichtig ist, wer am 01.01.08 als Besitzer im Grundbuch eingetragen war!
Es sei denn:
in Euren Kaufverträgen ist etwas anderes vereinbart! Einfach noch einmal nachlesen.

Die alte Regelung des anteiligen Bezahlens gilt nicht mehr und Micky, wenn handschriftlich Dein Name eingetragen ist, denkt der Vorbesitzer wohl, man könnte es ja mal versuchen :-)

Hey då

Rüdiger


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 Betreff des Beitrags: Re: Inkomstdeklaration 1 ?
BeitragVerfasst: Fr, 08 Mai, 2009 15:42 
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Faktum ist dass beim Verkauf der Immobilie ab letztem Jahr der Verkäufer die gesamte Steuer einzahlen muss,beim Verkauf aber vom Käufer die Steuer zurückbezahlt bekommt.Das heisst, verkaufe ich mein Haus morgen bekomme ich die Steuer vom 10.Mai bis Jahresende vom Käufer bezahlt
Dieses wissen aber die wenigsten

:YY:

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 Betreff des Beitrags: Re: Inkomstdeklaration 1 ?
BeitragVerfasst: Fr, 08 Mai, 2009 16:50 
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framsidan hat geschrieben:
Annika das mit dem 1. Juni hatte ich auch gerade eben gelesen. Auch dass es 1000 Kronen kostet wenn man zu spät dran ist (im 1. Monat dann wirds teurer) deshalb verstehe ich nicht dass man bis 5 vor 12 wartet



Also wie Ihr wisst wohnen wir ja als Rentner in Schweden wir haben vor 2 Jahren direkt an den Tag unsere Steuern bezahlt wie die Post kam über Internet geht das ja schnell.
Haben aber nicht die Steuererklärung zurückgeschickt das war Teuer für mich 1000,- Kronen und für meinen Mann auch 1000.- Kronen.
Man sagte mir bei der Kommune normal muss jeder die Steuererklärung zurückschicken ob man im Ausland wohnt oder nicht.
Nur unterschreiben nichts ausfüllen nur zurückschicken man würde abe schonmal wenn Ausländer nicht in Schweden wohnen ein Auge zu drücken wenn es nicht zurückgeschickt wird.
Aber wohnst Du hier dann musst du es schicken.

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Eure
Ulla

mach deine Feinde zu deinen Freunden.
(Dale Carnegie)


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 Betreff des Beitrags: Re: Inkomstdeklaration 1 ?
BeitragVerfasst: Sa, 09 Mai, 2009 7:37 
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Ingo hat geschrieben:
Faktum ist dass beim Verkauf der Immobilie ab letztem Jahr der Verkäufer die gesamte Steuer einzahlen muss,beim Verkauf aber vom Käufer die Steuer zurückbezahlt bekommt....


Ich glaube, man kann es im Kaufvertrag so vereinbaren, zwingend ist die Regel wohl nicht, oder ?

_________________
mvh
Peter .

Erst suchen, dann fragen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Inkomstdeklaration 1 ?
BeitragVerfasst: Sa, 09 Mai, 2009 9:43 
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pannbiff hat geschrieben:
Ingo hat geschrieben:
Faktum ist dass beim Verkauf der Immobilie ab letztem Jahr der Verkäufer die gesamte Steuer einzahlen muss,beim Verkauf aber vom Käufer die Steuer zurückbezahlt bekommt....


Ich glaube, man kann es im Kaufvertrag so vereinbaren, zwingend ist die Regel wohl nicht, oder ?


Keiner kann dich zwingen Geld zu verdienen

:YYAY:

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Betreff des Beitrags: Werbung
BeitragVerfasst: Heute
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