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 Betreff des Beitrags: Immobilien Inserat
BeitragVerfasst: Mo, 19 Mär, 2018 15:18 
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war schon mal hier
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Registriert: 21.12.2015
Beiträge: 4
Hej :-)

Bei einer Immobilie wo mich interessiert steht folgendes dabei:

Egendomen omfattas av renskötselrätt. Enligt rennäringslagen SFS 1971:437 är rättigheterna mer omfattande på mark som vid utgången av juni månad 1992 tillhörde staten än på annan mark.

Was bedeutet dies genau? Dass man dort Rentiere halten darf, oder nur dass es für die Rentierzüchter erlaubt ist dies zu benutzen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Immobilien Inserat
BeitragVerfasst: Mo, 19 Mär, 2018 16:33 
Hmmm, übersetzt heißt das wohl: Das Grundstück ist von Rentierzuchtrechten geschützt. Nach den Riksäringslagen SFS 1971: 437 sind die Rechte auf Flächen größer, die Ende Juni 1992 dem Staat gehörten, als auf einem anderen Land.
Ich verstehe dies so, daß dieses Land den genannten Gesetzen unterliegt. Heißt, das du expliziet nach den Nutzungsmöglichkeiten in diesem Gesetz suchen mußt. Der Staat hatte 1991 Staatswald an private Eigentümer verkauft, die die Samen anschließend wegen des traditionellen Winterweiderechtes im Wald auf Entschädigung verklagt haben. Den ersten Prozess im Jahre 1996 verloren die Sámi. Auch ein weiteres Urteil des höchsten schwedischen Gerichtshofes im Jahre 2004 entschied gegen die Rentierhalter. Dadurch verloren die Samebyer rund 25 bis 30 % ihrer Winterweiden.
Vllt. hat dies damit zu tun?


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 Betreff des Beitrags: Re: Immobilien Inserat
BeitragVerfasst: Mo, 19 Mär, 2018 17:25 
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Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
bergi21 hat geschrieben:
Egendomen omfattas av renskötselrätt. Enligt rennäringslagen SFS 1971:437 är rättigheterna mer omfattande på mark som vid utgången av juni månad 1992 tillhörde staten än på annan mark.

Übersetzung des Hinweises:
Für das Grundstück gelten die Regeln des Rentieraufzuchtrechts. Laut SFS 1971:437 sind die die Rechte (der samischen Rentierzüchter) weitergehender auf Grundstücken, die Ende Juni 1992 dem Staat gehört haben als auf anderem Grund.

Auf deine Frage findest du - glaube ich - die Antwort im §1 des Gesetzes, auf das verwiesen wird:
Den som är av samisk härkomst (same) får enligt bestämmelserna i denna lag använda mark och vatten till underhåll för sig och sina renar.
Wer nach seiner Herkunft Same ist, darf nach den Bestimmungen dieses Gesetzes Grund und Wasser für den Unterhalt für sich und seine Rentiere nutzen.
Das Grundstück darf also vom Samen bspw. als Weide für ihre Rentiere benutzt werden.

Das Gesetz findest du hier:
http://www.notisum.se/rnp/sls/lag/19710437.htm
Der §16 kann spannend werden... das gibt wohl Stoff für Konflikte...

//M
Edit: sehe gerade, dass mustasch vor mir dasselbe geantwortet hat.
Sorry.

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Immobilien Inserat
BeitragVerfasst: Di, 20 Mär, 2018 9:57 
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Registriert: 21.12.2015
Beiträge: 4
Besten Dank für die Antwort.


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