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 Betreff des Beitrags: Ich bin jetzt "Kundige Person"!!!
BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2008 18:16 
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Die EU läßt grüßen:

damit Jäger (die ja schon in der1-Jährigen Ausbildung für den Jagdschein das Meiste über Wildbrethygiene lernen mußten) auch an der EU-Gesetzesflut teilhaben dürfen, habe ich gestern einen 3,5stündigen Vortrag über "Gewinnung von Lebensmitteln im Rahmen der Jagdausübung" teilgenommen.
Erst mit dieser Bescheinigung darf ein Jäger erlegtes Wild weitergeben oder veräußern (VO[EG] 853/2004 Anhang III,Abschnitt IV, Kapitel 1 und LHO Art.2, §4 v. August 2007).

Bild

Ich frage mich, ob sich der Jäger in Portugal, Italien oder Griechenland (von den neuen EU-Staaten mal ganz abgesehen) auch mit solchen Verordnungen auseinandersetzt :logisch:
Sicher lernt man immer was dazu (z.B. Stand der Krankheiten und Seuchenzüge im Wildtierbereich, wie z.B. kleiner Fuchsbandwurm, Blauzungenkrankheit,Schweinepest etc), aber das konnten wir in der Vergangenheit immer in den einschlägigen Zeitschriften und Informationsbroschüren der Jagdverbände lesen.

Na ja, wenns denn hilft :YYAK:

Waidmannsheil

Emaster :yyopa:

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Alte Böcke, alte Bäume- Gute Jagd und junge Träume- Mädchen schlank mit runder Brust-
Alles Edle Waidmannslust!!!


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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2008 18:56 
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..meine jägarskola z.z. besteht aus einem 2stuendigen treff einmal in der woche... 2 (zwei) buecher haben wir als lehrmaterial, die wir hauptsächlich zu hause lesen... und bis midsommar soll alles abgeschlossen sein... 500 kronen kostet der spass plus zwei pruefungen a 800,- skr.... mal sehen, wie es geht...

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Gruss von Faxälva

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BeitragVerfasst: Sa, 02 Feb, 2008 19:27 
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Faxälva hat geschrieben:
..meine jägarskola z.z. besteht aus einem 2stuendigen treff einmal in der woche... 2 (zwei) buecher haben wir als lehrmaterial, die wir hauptsächlich zu hause lesen... und bis midsommar soll alles abgeschlossen sein... 500 kronen kostet der spass plus zwei pruefungen a 800,- skr.... mal sehen, wie es geht...


Na, da wünsche ich Dir aber viel Erfolg :perfekt:

Bei uns dauert die Jagdscheinausbildung 1 Jahr (Ausnahme spez. Jagdschulen) und endet mit einer Prüfung in 5 Sachgebieten und Schießprüfung. Hier nennt man das auch das "grüne Abitur", da die Ausbildung (meistens) sehr umfangreich ist (1 Abend in der Woche Theorie und am WE Revierpraxis, dazu büffeln der Sachbücher).
Zum Abschluß ist die Jägerprüfung vor einer Prüfungskommission abzulegen (schriftliche Prüfung, Schießprüfung mit Jagdpraxis und mündliche Prüfung).
Nach bestandener Prüfung erhält man den Jägerbrief.
Das Ganze kostet so zwischen 800 und 1200 € (je nach Schießaufwand)

Waidmannsheil

Emaster :hey:

Hast Du denn die Möglichkeit, in einem Revier zu lernen bzw. Jemanden, der Dir bei der praktischen Ausbildung zur Seite steht?
Wenn Du Fragen hast, kannst Du die ja auch hier im Forum stellen bzw. im Chatraum "Jäger- und Angler"

Ach ja :achso: Willkommen im Forum :rosen:

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BeitragVerfasst: So, 03 Feb, 2008 16:53 
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Hier noch die Erklärung für mein Eingangsposting (für Diejenigen, die es interessiert bzw. die auch davon "betroffen" sind):

Wildbrethygiene & Vermarktung

„Geschulte" oder „kundige" Person ? Informationen für den Jäger

Die Jägerin / der Jäger ist Lebensmittelunternehmer/in und trägt die Verantwortung für die Sicherheit des von ihr / ihm in den Verkehr gebrachten Wildbrets. Die Jägerin / der Jäger gilt nur dann nicht als Lebensmittelunternehmer/in, wenn das Wild-fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch bestimmt ist.

Geschulte Person:

Die Jägerin / der Jäger muss bei der Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild - max. eine Tagesstrecke - oder zerlegtem Wildfleisch an Endverbraucher oder den örtlichen Einzelhandel auf dem Gebiet der Wildpathologie und Wildbrethygiene aus¬reichend geschult sein (= geschulte Person). Dieses umfasst den Körperbau des Wildes, die Lebensfunktion des Wildes, das normale bzw. abnormale Verhalten des Wildes und krankhafte Veränderungen des Wildes. Als geschult gilt, wer nach dem 1.2.1987 die Jägerprüfung abgelegt hat. Jagdscheininhaber/in, die vor dem 1.2.1987 die Jägerprüfung abgelegt haben, dürfen aufgrund einer Übergangsregelung in Niedersachsen nur noch im laufenden Jagdjahr (bis 31.3.2008) ohne entspre-chende Fortbildung das anfallende Wild wie geschulte Personen vermarkten. Danach ist der Nachweis einer entsprechenden
Schulung erforderlich, die durch die Jägerschaft Celle angeboten wird.


Kundige Person:


Wer als Jägerin / Jäger Wildkörper an einen Wildhandeis- oder Großhandelsbetrieb abgeben möchte und nicht kundige Person ist bzw. beim Erlegen und Aufbrechen keine kundige Person anwesend war muss dem Wildkörper neben dem Zwerchfell alle roten Organe (Hetz, Lunge, Leber, Milz, Nieren) beifügen.
Nur eine kundige Person darf nach dem Erlegen des frei lebenden Großwildes den Körperbau und alle ausgenommenen Eingeweide auf Merkmale hin untersuchen, die darauf schließen lassen, dass das Wildfleisch gesundheitlich bedenklich sein könnte. Die Untersuchung durch die kundi¬ge Person muss so bald wie möglich nach dem Erlegen stattfinden.
Wurden bei der Untersuchung durch die kundige Person keine auffälligen Merkmale festgestellt, so muss die kundige Person dem Wildkörper eine mit einer Nummer versehene Erklärung beigeben, in der dies bescheinigt wird. In dieser Bescheini-gung, die vom Veterinäramt zur Verfügung gestellt wird, müssen auch das Datum, der Zeitpunkt und der Ort des Erlegens aufge¬führt werden. Diese Bescheinigung ersetzt im Falle eines unauffälligen Befundes die tierärztliche Untersuchung der Eingeweide im Wildhandelsbetrieb. In diesem Fall brau¬chen das Haupt und die Eingeweide dem Wildkörper nicht beigefügt werden, außer bei Tieren der für Trichinose anfälligen Arten - insbesondere Wildschweine -, deren Haupt (ausgenommen Hauer) und Zwerchfell dem Wildkörper beigefügt wer¬den müssen. Eine „geschulte Person" ist nicht automatisch „kundige Person". Als kundige Person gilt, wer auf dem Gebiet der Wildpathologie und der Produktion und Behandlung von Wildbret und der Umweltverschmutzung oder sonstigen Faktoren, die die menschliche Gesundheit beim Verzehr von Wildbret schä-digen könnten, ausreichend geschult sind. Eine derartige Schulung wird zusammen mit der Schulung zur „geschulten Per-son" von der Jägerschaft angeboten. Bitte wenden Sie sich an ihren zuständigen Hegeringleiter.
(Quelle: Celler Jägerbote 1/2008)

Waidmannsheil

Emaster :hey:

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BeitragVerfasst: So, 03 Feb, 2008 17:02 
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>>Hast Du denn die Möglichkeit, in einem Revier zu lernen bzw. Jemanden, der Dir bei der praktischen Ausbildung zur Seite steht?<<


...ja, es ist geplant, dass wir als gruppe (wir sind ja nur 6 hanseln) auch in den wald gehen und dann ist ja hier fast jeder karl auch jäger.... in der letzten woche hatten wir die erste tuchfuehlung mit einer waffe...auf die schiessbahn geht es dann, wenn der schnee weg ist... ich glaub, der einzige absolute neuling in der gruppe bin ich... alle andern haben mit pappa gejagt oder mit dem ehemann...

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