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 Betreff des Beitrags: humanrights.ch
BeitragVerfasst: Di, 24 Feb, 2015 13:23 
Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit

Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht verankerten Menschenrechts auf Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.
Grundgehalt

Dieses Recht schützt die ungehinderte Äusserung und Verbreitung der eigenen Meinung (Meinungsäusserungsfreiheit) sowie die Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen wie auch den freien Empfang und die ungehinderte Verbreitung von Informationen (Informationsfreiheit).
Rechtsquellen

Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit

Pflichten des Staates



Menschenrechte: Pflichten der Staaten
Erläuterungen zur Unterscheidung von Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten

Achtungspflichten

Unterlassen von nicht gerechtfertigten Eingriffen in das Recht auf Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit durch staatliche Organe, wie zum Beispiel:

direkte oder indirekte Zensur der Medien- und Verlagshäuser
Repressalien jeder Art gegen unliebsame Medienschaffende und Autoren/-innen

Schutzpflichten

Staatliche Massnahmen gegen Verletzungen des Rechts auf Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.), wie zum Beispiel:


Schutz von Medienschaffenden und Autoren/innen vor Einschüchterung und Verfolgung durch Dritte

Gewährleistungspflichten

Institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für die volle Realisierung der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit, wie zum Beispiel:

Rechtsmittel bei Verletzung der Garantien
Service public für den Zugang zu möglichst barrierefreien Informationen und Meinungen

Legitime Einschränkungen

Das Recht auf Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit darf nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind:

Eingriffe in Grund- und Menschenrechte
Erläuterungen auf humanrights.ch

Beispiele für legitime Einschränkungen

Verbot der Aufhetzung zum Rassenhass (zwingende Einschränkung)
Verbot der Kriegspropaganda (zwingende Einschränkung)
Verbot von Aufrufen zu Gewalthandlungen
Einschränkungen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes oder der Privatsphäre von Dritten.
Einschränkungen aus Gründen des Jugendschutzes
Einschränkungen aus Gründen des Schutzes religiöser Gefühle von Dritten

Kontroverse Themen


Darf man Angehörige von Minderheiten beliebig beschimpfen?
Hassreden: Die Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit
Wie diffamierend darf politische Propaganda im Abstimmunskampf sein?
Kampagne zur Minarettverbots-Initiative: Zwischen Meinungsäusserungsfreiheit und Diskriminierungsverbot
Darf der graphische Aufmacher zu einem Zeitschriften-Artikel negative Stereotypen über eine Volksgruppe verstärken?
Die Debatte um die Roma-Titelseite der Weltwoche
Informationsfreiheit und nationale Sicherheit: Wo überwiegt das staatliche Interesse an Geheimhaltung das Öffentlichkeitsprinzip?
Fall Stoll: Forderungen der Journalisten bleiben bestehen
Ist die Strafverfolgung gegen die Plattform Wikileaks menschenrechtskonform?
Wikileaks und das Recht auf freie Meinungsäusserung: Dossier von Amnesty International

Internationale Rechtsprechung (Beispiele)

Ungerechtfertigte Verweigerung eines Fernsehinterviews mit einer Gefängnisinsassin
SRG gegen die Schweiz: EGMR-Urteil Nr. 34124/06 vom 21. Juni 2012
Schutz journalistischer Quellen
Informationsblatt zur Rechtsprechung des EGMR (pdf, 3 S.)
Shin gegen die südkoreanische Republik
CCPR: Communication No 926/2000 : Republic of Korea. 19/03/2004

Online-Texte zur Vertiefung

Human Rights Committee (2011): General Comment No. 34, Article 19: Freedoms of opinion and expression
General Comment Nr. 34 des CCPR vom 12. September 2011 (pdf, 13 S.)

:YYAX:


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 Betreff des Beitrags: Re: humanrights.ch
BeitragVerfasst: Di, 24 Feb, 2015 13:58 
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:YYAO: Was wollte uns "der Künstler" mit diesem Beitrag sagen??? :YYAO:


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 Betreff des Beitrags: Re: humanrights.ch
BeitragVerfasst: Di, 24 Feb, 2015 14:18 
:grübel2:


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 Betreff des Beitrags: Re: humanrights.ch
BeitragVerfasst: Di, 24 Feb, 2015 14:44 
Der Beitrag bezieht sich eigendlich auf den in der Spalte darunter aber der wurde gesperrt!


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 Betreff des Beitrags: Re: humanrights.ch
BeitragVerfasst: Di, 24 Feb, 2015 14:46 
,,das sollte man auch in Schweden verschicken"

Diesen meinte ich!

:YYAX:


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 Betreff des Beitrags: Re: humanrights.ch
BeitragVerfasst: Di, 24 Feb, 2015 19:26 
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Beiträge: 9105
Plz/Ort: Münster
CLEAR RIVER hat geschrieben:
Der Beitrag bezieht sich eigendlich auf den in der Spalte darunter aber der wurde gesperrt!


Ich finde Värmi hat das sehr gut, freundlich, kurz und knapp begründet, waum.
Zitat:
"Von einigen Themen habe ich den Eindruck, dass sie ein wenig aus dem Ruder gelaufen sind. Das Thema "das sollte man auch in Schweden verschicken" Thema gehört dazu.
Dieser Thread wird daher vorübergehend gesperrt.
Ob ich ihn wieder öffne, entscheide ich nach ausgiebigen Studium der bisher in diesem Thema geschriebenen Beiträge."


Schlage vor, abzuwarten bei einer Tasse Tee, Ball flach halten und darauf vertrauen, dass es Värmi oder den anderen Schöpfern dieses Forums noch nie um irgendeine Form von Zensur gegangen ist, sondern nur um einen angemesseneren Umgangston.
Dann einzuschreiten, wenn es begründet erscheint, finde ich vernünftig und nütz und allen.

M :YY:

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