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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 10:00 
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So, ich habe das Formular auf der Rückseite unterschrieben und auch eine telefonnummer eingetragen. Dann eingetütet und ab in den Post-Kasten.

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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 12:39 
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Hej Troll!

Wenn Du vom Skatteverket noch keinen "Taxeringsbevis" bekommen hast, gehst Du einfach von dem Wert aus, der auf dem Kaufvertrag des Objektes steht (der Einheitswert sollte dort nämlich auch angegeben sein).

Wenn beides fehlt, kann Dir diese Seite helfen (leider nur bis 2003 aktualisiert, aber besser als gar nichts):

https://www1.skatteverket.se/fa/fw_fast ... g/login.do

Bzgl. eventueller Mieteinnahmen, interpretiere ich es so, dass sie in jedem Falle in Schweden versteuert werden müssen (siehe Begleit- und Infoschreiben zur inkomstdeklaration - auf schwedisch, englisch und deutsch). Würde sonst auf einem Schreiben aus Schweden so detailliert angegeben werden, wie man das berechnet (Abzug 4.000 SEK + 20 %, etc.). Wenn es in Deutschland versteuert werden müsste, gäbe es da mit Sicherheit andere Richtlinien.

Hälsningar
Annika

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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 13:31 
Genau Annika,

so sehe ich das auch.....(siehe oben)

Tom


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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 15:40 
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Hej igen!

Noch was:

Die Mieteinnahmen werden (minus Abzüge siehe oben) auf der Vorderseite der Inkomstdeklaration unter Abschnitt 4 (Kapital) rechts oben unter Punkt 51 (Överskott vid uthyrning av privatbostad enligt blankett K3) angegeben.

Das Formular K3 kann man hier runterladen:

http://www.skatteverket.se/blanketter/2103/index.html

Hälsningar
Annika

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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 16:20 
Hej Annika,

gründen wir nicht zusammen eine Zweigniederlassung in Sverige???
:lol:
Wobei ich es mir beim Angeln gemütlich mache und Du den Laden schmeißt (ich kann ja noch nicht richtig schwedisch und versteh nur was vom deutschen Steuerrecht)

Hejdå
Tom :YY:


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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 16:56 
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Hej Tom!!!

Mensch, das ist DIE Idee!!!! Ich bin dabei!

Hälsningar
Annika

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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 19:10 
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ich glaube wir reden an einander vorbei hier!
es ging doch darum dass man das Haus nur einen Teil des Jahres besessen hat und nicht um die Einkommsdeklaration!
Den genauen Steueranteil rechnet nämlich der Staat aus und schickt den Bescheid das war meine Antwort auf Pippis Frage!
Dann muss nämlich der Verkäufer ausrechnen was er zurückbekommt!!!
wo die anderen Informationen jetzt herkommen bleibt mir ein Rätsel

mfg.
Ingo

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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 19:23 
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Hej!
Wenn die Steuererklärung übers Internet mache, brauch ich die aber nicht noch hinschicken oder?

Skibby


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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 19:26 
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Hej hjärtat!

Doch, es ging um die inkomstdeklaration - siehe erster Beitrag in diesem Thread

http://www.das-grosse-schwedenforum.de/viewtopic.php?t=2956

Kraaaaaaaaaam
Annika

:YYAC:


Ingo hat geschrieben:
ich glaube wir reden an einander vorbei hier!
es ging doch darum dass man das Haus nur einen Teil des Jahres besessen hat und nicht um die Einkommsdeklaration!
Den genauen Steueranteil rechnet nämlich der Staat aus und schickt den Bescheid das war meine Antwort auf Pippis Frage!
Dann muss nämlich der Verkäufer ausrechnen was er zurückbekommt!!!
wo die anderen Informationen jetzt herkommen bleibt mir ein Rätsel

mfg.
Ingo

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Annika


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BeitragVerfasst: Di, 26 Apr, 2005 19:28 
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Hej Skibby!

Nein, brauchst Du nicht. Aber druck Dir die "Quittung", die Du wohl nach erfolgter Steuererklärung im Internet auf dem Bildschirm zu sehen kriegst, aus. Als Beweis, dass Du die Steuererklärung tatsächlich gemacht hast.

Hälsningar
Annika

:YY:


skibby hat geschrieben:
Hej!
Wenn die Steuererklärung übers Internet mache, brauch ich die aber nicht noch hinschicken oder?

Skibby

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Annika


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