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BeitragVerfasst: Do, 20 Nov, 2014 14:13 
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Hallo Udo,

so wie bei lifeofmyown, lief es bei uns auch.
Aber das ist 22 Jahre her, mit dem was ich heute weiß, erscheint das ganz schön blauäugig gewesen zu sein.
Hat aber weitestgehend geklappt.

Vita hat wichtige Sachen geschrieben, die Du aber auch selber heraus bekommen kannst.
Der inskrivningsbevis, den Du im ersten Post erwähnst, wird alt sein!
Neue Daten über das Grundstück bekommst Du bei "lantmätariet" direkt.
guckst Du hier wie das geht:
http://www.lantmateriet.se/en/Real-Prop ... -fastighet

Und noch eins,
Damit Du ins Grundbuch eingetragen werden kannst braucht der Verkäufer eine Bescheinigung das er ledig ist, bzw. die Zustimmung seiner Frau/Exfrau.

Ich denke mal, ihr wohnt beide in D.? Dann kann man die Übergabe des Geldes natürlich auch über ein deutsches Treuhandkonto regeln.

Gruß

Rüdiger


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BeitragVerfasst: Do, 20 Nov, 2014 15:13 
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Värmdöbo hat geschrieben:
Und noch eins,
Damit Du ins Grundbuch eingetragen werden kannst braucht der Verkäufer eine Bescheinigung das er ledig ist, bzw. die Zustimmung seiner Frau/Exfrau.


Eine Bescheinigung dass man ledig ist? Hab ich noch nie gehört. Aber man lernt ja nie aus. Wo kann man das denn nachlesen? :YYAK:


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BeitragVerfasst: Do, 20 Nov, 2014 15:52 
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Wird vor inskrivning verlangt, sonst verkloppst Du evtl. das (Teil)eigentum Deiner Frau und lässt Dich dann scheiden.

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Ferien in Småland: http://www.ferienhausmiete.de/ferienhau ... j_nr=34130
www.wikingerabenteuer.wordpress.com


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BeitragVerfasst: Do, 20 Nov, 2014 16:15 
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Vita hat geschrieben:
Wird vor inskrivning verlangt, sonst verkloppst Du evtl. das (Teil)eigentum Deiner Frau und lässt Dich dann scheiden.



Hm...hab ich noch nie gehört. Wenn es einen Miteigentümer gibt, ist der eigentlich ja auch in der lagfart eingetragen...


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BeitragVerfasst: Do, 20 Nov, 2014 18:16 
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lifeofmyown hat geschrieben:
Värmdöbo hat geschrieben:
Und noch eins,
Damit Du ins Grundbuch eingetragen werden kannst braucht der Verkäufer eine Bescheinigung das er ledig ist, bzw. die Zustimmung seiner Frau/Exfrau.


Eine Bescheinigung dass man ledig ist? Hab ich noch nie gehört. Aber man lernt ja nie aus. Wo kann man das denn nachlesen? :YYAK:


ja, das stimmt. Als in Schweden lebender muss Ehefrau/Ehemann mit den Vertrag unterschreiben, auch wenn sie/er nicht mitbesitzer ist.....Bei Ausländern ist es ja etwas schwierig, festzustellen, ob sie ledig sind.

Edit: blöd ausgedrückt, ich meine, wenn du in Schweden lebst ist es transparent, wenn Du ledig bist....so. Wenn Du im Ausland lebst ist dies nicht transparent, daher ein Nachweis.

Schau dir auch den link an, den ich eingestellt habe von der lantmäteriet. Dort findest Du alles wichtige....auf schwedisch eben...

Wenn die lantmäteri Euren Vertrag nicht akzeptiert, dann bist Du zwar Eigentümer, aber bekommst keine lagfart. Wenn der Verkäufer mitzieht und nachbessert ist alles gut, wenn nicht...ist blöd....

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Do, 20 Nov, 2014 18:21 
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vinbergssnäcka hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:
Värmdöbo hat geschrieben:
Und noch eins,
Damit Du ins Grundbuch eingetragen werden kannst braucht der Verkäufer eine Bescheinigung das er ledig ist, bzw. die Zustimmung seiner Frau/Exfrau.


Eine Bescheinigung dass man ledig ist? Hab ich noch nie gehört. Aber man lernt ja nie aus. Wo kann man das denn nachlesen? :YYAK:


ja, das stimmt. Als in Schweden lebender muss Ehefrau/Ehemann mit den Vertrag unterschreiben, auch wenn sie/er nicht mitbesitzer ist.....Bei Ausländern ist es ja etwas schwierig, festzustellen, ob sie ledig sind.

Edit: blöd ausgedrückt, ich meine, wenn du in Schweden lebst ist es transparent, wenn Du ledig bist....so. Wenn Du im Ausland lebst ist dies nicht transparent, daher ein Nachweis.

Schau dir auch den link an, den ich eingestellt habe von der lantmäteriet. Dort findest Du alles wichtige....auf schwedisch eben...

Wenn die lantmäteri Euren Vertrag nicht akzeptiert, dann bist Du zwar Eigentümer, aber bekommst keine lagfart. Wenn der Verkäufer mitzieht und nachbessert ist alles gut, wenn nicht...ist blöd....


Ok, danke. In deinem link hab ich die Info gefunden. Dort steht sogar, dass das Einverständnis benötigt wird wenn man verheiratet war....seltsame Geschichte...allerdings steht dort nicht, dass man nachweisen muss, dass man ledig ist, sondern der (Ex)Ehepartner dem Verkauf zustimmen muss. Der letzte Satz im letzten Punkt bei "krav på köpehandlingen" trifft dann wohl auf Ausländer zu!? Aber ob da tatsächlich nachgehakt wird steht wohl auf einem anderen Blatt.... :triller:

Edit: hab aus Interesse noch mal bisschen gestöbert. Dieser letzte Punkt trifft wohl dann zu, wenn der Ex Partner kein Anrechte mehr besitzt.
Zitat:
Är du gift och överlåter en fastighet måste du ha med medgivande från make/maka/partner.
Är du skild och överlåter en fastighet måstedu styrka att din före detta inte längre har giftorätt, vanligtvis genom bodelningshandling


In der Praxis gehe ich daher davon aus, dass die nicht interessiert, ob ein ausländischer Eigentümer verheiratet ist oder nicht....

Aber intresseante Info auf jeden Fall! :perfekt:


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BeitragVerfasst: Do, 20 Nov, 2014 18:35 
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vinbergssnäcka hat geschrieben:

Schau dir auch den link an, den ich eingestellt habe von der lantmäteriet. Dort findest Du alles wichtige....auf schwedisch eben...



Ha, Ha, ha,

sollte diesmal ich einen Link von Dir wiederholt haben?

Na ja, meiner ist auf englisch

:weifa:

Rüdiger


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BeitragVerfasst: Do, 20 Nov, 2014 19:35 
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Plz/Ort: Skruv / Schweden
Värmdöbo hat geschrieben:
vinbergssnäcka hat geschrieben:

Schau dir auch den link an, den ich eingestellt habe von der lantmäteriet. Dort findest Du alles wichtige....auf schwedisch eben...



Ha, Ha, ha,

sollte diesmal ich einen Link von Dir wiederholt haben?

Na ja, meiner ist auf englisch

:weifa:

Rüdiger


na siehste, sind wir quitt, ich hatte aber noch nicht gesehen, das es die Info auch auf Englisch gibt...

:rosen:

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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BeitragVerfasst: Fr, 21 Nov, 2014 12:16 
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Hallo Rüdiger,
vielen Dank für Dein Posting.

Värmdöbo hat geschrieben:
Vita hat wichtige Sachen geschrieben, die Du aber auch selber heraus bekommen kannst.
Der inskrivningsbevis, den Du im ersten Post erwähnst, wird alt sein! Neue Daten über das Grundstück bekommst Du bei "lantmätariet" direkt.
guckst Du hier wie das geht:
http://www.lantmateriet.se/en/Real-Prop ... -fastighet

Und noch eins,
Damit Du ins Grundbuch eingetragen werden kannst braucht der Verkäufer eine Bescheinigung das er ledig ist, bzw. die Zustimmung seiner Frau/Exfrau.

Ich denke mal, ihr wohnt beide in D.? Dann kann man die Übergabe des Geldes natürlich auch über ein deutsches Treuhandkonto regeln.


Danke für die vielen, guten Tips! Vor allem der Link oben ist sehr hilfreich. Würde nun gerne eine Abfrage für das betreffende Grundstück machen. Aber kann ich das überhaupt, oder kann das nur der Verkäufer bzw. Eigentümer? Außerdem muss man sich per e-legitimation authentifizieren. Wenn ich das bisher aber richtig gelesen habe bekommen das ja nur schwedische Staatsbürger bzw. Personen mit einer Identitetskort und somit eine Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltsrecht hat. Siehe Fundstelle im Internet
http://aufnachschweden.blogspot.de/2012 ... sweis.html
http://aufnachschweden.blogspot.de/2007 ... -also.html
Wie mache ich das Als EU Bürger, der nicht gleich nach Schweden auswandern will? Auch der Verkäufer ist ja Deutscher, somit hat vermutlich keiner von uns eine e-legitimation.

Das mit dem Treuhandkonto ist auch so eine Sache. Zumindest bei meiner Bank hat man mich bei genau dieser Nachfrage da ziemlich abgewimmelt da kein Kontakt zu einer offiziellen Stelle in Schweden existiert, welche die ordnungsgemäße Abwicklung bestätigen könnte. Als alternative wurde ein Gemeinschaftskonto zwischen Käufer und verkäufer vorgeschlagen, auf das nur mit beiderseitigem Einverständnis zugegriffen werden kann. Aber auch das sei nicht wirklich gut.

Fragen über Fragen :YYAK:


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BeitragVerfasst: Fr, 21 Nov, 2014 12:43 
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Da das bei euch "Geschäftspartnern" nicht so einfach zu sein scheint, folgender Tipp:

Nehmt einen Makler, der einen freundlichen Preis (7-8000 kr), der regelt alles. Die Maklerkosten teilt ihr euch, für jeden etwa 4.000 kr, das sollte doch im guten Verhältnis zum sonst großen Risiko stehen.

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