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 Betreff des Beitrags: Handschlaggeschäfte
BeitragVerfasst: Mo, 08 Nov, 2010 13:32 
Hallo,

ich habe ein riesen Problem.
Ich habe ein sogenanntes Handschlaggeschäft mit jemanden gemacht.
Der andere will davon aufeinmal nichts mehr wissen, hat aber glücklicherweise per e-mail den Abschluss des Geschäfts
und dessen Inhalt genau beschrieben.
Er hat dann auch ausgeführt das er das jetzt nicht mehr einhalten möchte.
Er wäre an so etwas nicht gebunden.
Es war ein Geschäft unter gewerbetreibenden. Er ist Kaufmann.

Welchen Stellenwert hat ein Handschlaggeschäft noch in Schweden?
Ich finde da in der schwedischen Litaratur nichts bis gar nichts.


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 Betreff des Beitrags: Re: Handschlaggeschäfte
BeitragVerfasst: Mo, 08 Nov, 2010 14:15 
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in Schweden sind nur schriftliche Verträge bindend,
ist das in D etwa nicht so?

mfG.
Ingo

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 Betreff des Beitrags: Re: Handschlaggeschäfte
BeitragVerfasst: Mo, 08 Nov, 2010 14:59 
Moin Ingo!

Das war in D noch nie so und in Schweden sicher auch nicht.

Für ein Rechtsgeschäft sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen notwendig. Diese Willenserklärungen lassen sich in unterschiedlichster Weise abgeben.

Nur in bestimmten Einzelfällen (z.B. Immobilienerwerb) ist man an eine bestimmte Form gebunden.


Wobei eine schrifliche Willenserklärung oder ein Vertrag natürlich die Beweisführung oft ungemein erleichtert.




Um dem Fragesteller aber auch weiter zu helfen:

Regelungen dazu finden sich im avtalslagen:
https://lagen.nu/1915:218




//Bonpland


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 Betreff des Beitrags: Re: Handschlaggeschäfte
BeitragVerfasst: Mo, 08 Nov, 2010 15:19 
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Ich verstehe nicht recht, was du mit deinem Beitrag fragen willst. Du hast doch scheinbar schriftlich, dass ihr das Geschäft gemacht habt.
Ansonsten ist für mich, hier wie da, ein Handschlaggeschäft genauso viel wert wie die Parteien, die sich darauf einlassen. Sollte es dann doch nicht zustandekommen, weiss man beim nächsten mal, woran man mit demjenigen ist. Wir sind noch nie einem aufgesessen, der dann nicht mehr wollte.
Selbst kaufen und verkaufen wir eher selten mit Vertrag, nur nicht bei Grundstücken.
Sollte da natürlich sprachlicher Missverstand eine Rolle spielen, kann ich nur sagen: Das Pech ist mit den Nichtwissenden.

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 Betreff des Beitrags: Re: Handschlaggeschäfte
BeitragVerfasst: Mo, 08 Nov, 2010 15:39 
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Verträge sind einzuhalten, auch mündliche. Gilt schon seit der Römerzeit.
Bleibt also nur der Rechtsweg. Ob sich der Aufwand in jedem Fall lohnt steht wieder auf einem anderen Blatt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Handschlaggeschäfte
BeitragVerfasst: Mo, 08 Nov, 2010 17:07 
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Rudi hat geschrieben:
Verträge sind einzuhalten, auch mündliche. Gilt schon seit der Römerzeit.



Leider nicht wahr Rudi

:YY:

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 Betreff des Beitrags: Re: Handschlaggeschäfte
BeitragVerfasst: Mo, 08 Nov, 2010 17:26 
Gottseidank doch wahr, Ingo! Ein Vertrag ist ein Vertrag. Es handelt sich um eine bindende Vereinbarung. Man macht wichtige Verträge schriftlich, um sie im Streitfall auch nachweisen zu können.

Wenn ich von einem Marktstand einen Apfel klaue, dann liegt dem kein Vertrag zu Grunde. Kaufe ich den Apfel aber, dann habe ich einen Vertrag geschlossen. Genauso kann ich auch mein Auto per mündlichem Vertrag verkaufen. Der Käufer wird hierbei ersatzweise Wert darauf legen, dass er den Kfz-Schein bekommt, weil er mit dessen Besitz nachweisen kann, dass ihm das Auto gehört.

In Schweden sind Verträge per Handschlag teilweise noch üblich. Wenn sich die Vertragspartner darauf aber mittlerweile nicht mehr verlassen können, dann wird auch diese alte und schöne Sitte gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Verlässlichkeit dem modernen Trend zum Asozialen geopfert werden und verschwinden. Schon heute kann man auch in Schweden nicht mehr einfach sein Fahrrad einfach unverschlossen überall stehen lassen.

Mir sind mehrere schwedische Holzhaushersteller bekannt, die in Deutschland 6-stellige und in einem Fall 7-stellige Beträge verloren haben, weil sie ihren deutschen Vertragspartnern vertraut und auf Zahlungsgarantien verzichtet hatten. Diese Firmen haben vom deutschen Markt zurückgezogen, andere bevorzugen von vornherein Dänemark, Norwegen, Großbritannien und die Niederlande als Exportländer. Deutsche Kunden haben in Schweden einen äußerst miesen Ruf. Sie sind schlechte und manchmal auch betrügerische Zahler. Dabei verhalten sich diese Importeure nicht anders, als sie mit deutschen Vertragspartnern auch umgehen würden. Nur dass das in Deutschland eben inzwischen als normal gilt. Man wird sogar als dämlich angesehen, wenn man konsequent ehrlich ist. Wenn in Deutschland heute eine Rentnerin ihre Geldbörse verliert, dann ist der Inhalt garantiert weg, es sei denn, ein Türke oder ein Kind findet sie. Die bringen sie noch oft zum Fundbüro oder zur Polizei.


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 Betreff des Beitrags: Re: Handschlaggeschäfte
BeitragVerfasst: Mo, 08 Nov, 2010 17:44 
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Vielleicht nicht ganz seid der Römerzeit, aber jedenfalls heute. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.

Pacta sunt servanda

Zitat:
Heute dagegen gilt tatsächlich das Prinzip der Vertragstreue, dass also alle vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten und zu erfüllen sind. Dabei sind grundsätzlich auch formlos (beispielsweise mündlich) geschlossene Verträge bindend.


Guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda


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 Betreff des Beitrags: Re: Handschlaggeschäfte
BeitragVerfasst: Mo, 08 Nov, 2010 17:58 
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ach Ihr seid ja Alle so gut informiert!

Faktum ist nur dass wir häufig Fälle haben wo mündliche Immobiliengeschäfte vor dem Richter landen der dann bestätigt dass nur schriftliche Verträge gelten

Aber ich habe das vielleicht nur geträumt

:grübel:

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 Betreff des Beitrags: Re: Handschlaggeschäfte
BeitragVerfasst: Mo, 08 Nov, 2010 18:19 
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Ich habe doch geschrieben:
Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wobei das schwedische Recht auch noch vom deutschen abweichen kann.

Was für den Viehhandel gilt muss ja nicht im Immobilienhandel üblich sein.
Und wer Rechtssicherheit haben möchte sollte bei größeren Summen immer auf einem schriftlichen Vertrag bestehen.


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