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BeitragVerfasst: Sa, 03 Mai, 2014 12:58 
Hallo alle Spezialistern,

das mit dem Abstand zum Wasser und dem öffentlichen Zugang haben wir jetzt verstanden. Es ist aber in einigen Fällen ein Teil des Grundstückes Wasserfläche, direkt so ausgewiesen. Dann aber hat doch die Öffentlichkeit keinen Zugang zum betreffenden Ufer, oder wie soll man das kenntlich machen mit Schildern "Privat", die dann auch Opposition hervorrufen?


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BeitragVerfasst: Sa, 03 Mai, 2014 13:25 
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Mokälä hat geschrieben:
Hallo alle Spezialistern,

das mit dem Abstand zum Wasser und dem öffentlichen Zugang haben wir jetzt verstanden. Es ist aber in einigen Fällen ein Teil des Grundstückes Wasserfläche, direkt so ausgewiesen. Dann aber hat doch die Öffentlichkeit keinen Zugang zum betreffenden Ufer, oder wie soll man das kenntlich machen mit Schildern "Privat", die dann auch Opposition hervorrufen?

Das Allemansrätten gilt natürlich unabhängig vom Strandskydd, und damit auch außerhalb der 100 m von der Uferlinie.
Meine Beurteilung wäre: auch wenn der See Teil eines Grundstücks ist (was ja viele Seen sind), dann hebt das nicht automatisch das Recht auf Zugang auf.
Das allemansrätten ist aber flummig definiert, es wäre also auf eine rechtliche Prövung ankommen.
Du müßtest als markägare beweisen, dass der Zugang eine größere Unannehmlichkeit oder einen ökonomischen Nachteil für dich darstellt... die Schwelle ist hoch, immerhin willst du ein grundlaggeschütztes Recht außer Kraft setzen:
Regeringsformen, 2 kap, 15§:
15 § Vars och ens egendom är tryggad genom att ingen kan tvingas avstå sin egendom till det allmänna eller till någon enskild genom expropriation eller något annat sådant förfogande eller tåla att det allmänna inskränker användningen av mark eller byggnad utom när det krävs för att tillgodose angelägna allmänna intressen.[...]
Alla ska ha tillgång till naturen enligt allemansrätten oberoende av vad som föreskrivits ovan. Lag (2010:1408).

Das allemansrätten bricht also dein Recht auf Nutzung deines Grundstücks explizit, und in einem Grundgesetz.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Sa, 03 Mai, 2014 13:35 
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Hej!

Vibackup hat dir ja schon das dazugehörende Lesenswerte geliefert.
Grundsätzlich kannst du niemandem verbieten, sich auf "deinem" Strandstück aufzuhalten. Schilder mit "Privat" kannst du dir also sparen, sie rufen nur etwas Gelächter hervor ;-)

Wir haben unsere sommarstuga direkt auf dem Wasser, also auch mit eigenem Strand, wie wir das bezeichnen und auch mit "Sonderrechten" (die uralt sind und uns nicht genommen werden können, aber im Falle Eines Verkaufs nicht auf den nächsten Eigentümer übergehen), aber prinzipiell hat jeder das Recht, dort zu baden oder seinen Strandspaziergang zu machen. Bisher hatten wir noch keine Schwierigkeiten mit Leuten, die das taten, da die meisten auch fragen, ob sie sich dort aufhalten dürfen (Geben und Nehmen). Wir bitten nur darum, keine unangeleinten Hunde dort zu haben bzw. den "Hundemist" mitzunehmen, was aber für Schweden selbstverständlich ist, genauso wie sie ihren Müll mitnehmen.

:YY:

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Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
http://www.youtube.com/watch?v=E0Aj37ml8QI
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