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 Betreff des Beitrags: Grundbuchaustragung
BeitragVerfasst: So, 16 Sep, 2018 16:19 
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Beiträge: 4
Hallo liebe Schwedenfans ;-)

ich bin Mitbesitzerin eines kleinen Häuschens in Schweden/Tibro. Mein Exfreund hatte es vor 2 Jahren gekauft und wollte mich gern mit im Grundbuch haben.
Es sollte so eine Art "Versicherung" für die Zukunft unserer Beziehung sein. ;-) Hat aber leider nicht funktioniert :-( ..naja.. das ist der Lauf des Lebens.

Da wir nun seit über einem Jahr getrennt sind - er das Haus recht gut vermietet - ich aber im Grunde (leider) nichts mehr damit zu tun habe,
möchte ich meinen Anteil (50%) schweren Herzens auf ihn übertragen. Es macht ja auch keinen Sinn, Steuern für etwas zu zahlen, wovon man eigentlich
nichts hat!

Von den Kosten her ist es eh easy, da er den kleinen Kredit für das Haus selbst abgeschlossen hat und auch zahlt. Das holt er mit den Vermietungen annähernd wieder rein.
Ich habe meinen Anteil per Muskelkraft, Ideen, Websidegestaltung und Material beigesteuert. Es wird also keinen finanziellen Ausgleich geben und er muß auch
nichts an mich zahlen.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Kann ich einen formlosen Brief an das Grundbuchamt schreiben? Dass ich meine 50% an ihn übertragen möchte?
Was kommt an Kosten auf mich zu?

Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar!!

LG
Mali


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 Betreff des Beitrags: Re: Grundbuchaustragung
BeitragVerfasst: So, 16 Sep, 2018 17:40 
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Hallo, ich bin kein Anwalt o. ä. Aber es geht m. E. nur so, dass Du Deinen Anteilan Deinen Ex-Freund verkaufst, und dann das übliche Procedere. Viel Glück!

_________________
Ferien in Småland: http://www.ferienhausmiete.de/ferienhau ... j_nr=34130
www.wikingerabenteuer.wordpress.com


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 Betreff des Beitrags: Re: Grundbuchaustragung
BeitragVerfasst: Mo, 17 Sep, 2018 8:10 
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Frage doch einfach mal einen (schwedischen) Makler. Da diese - im Gegensatz zu D - auch Notarfunktion haben, kann der Dir sicher sagen, wie es gehen muss. Evtl. hilft dieser sogar direkt gegen eine kleine Gebühr (es ist ja kein Hausverkauf und somit auch keine Provision fällig). Ich glaube das ist der einfachste Weg...

Hartmut


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 Betreff des Beitrags: Re: Grundbuchaustragung
BeitragVerfasst: Mo, 17 Sep, 2018 17:59 
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Maliwitch hat geschrieben:
Kann ich einen formlosen Brief an das Grundbuchamt schreiben? Dass ich meine 50% an ihn übertragen möchte?

Ich weiss nicht, ob du schwedisch kannst?
Falls ja:
https://www.lantmateriet.se/sv/Fastigheter/Andra-agare/
Es ist also im Normalfall dein Ex-Freund, der lagfart (Eintrag im Grundbuch) beantragt.
Das macht man unter Vorlage einer sog fångeshandling, also eines schriftlichen Dokuments, aus dem der Besitzerwechsel hervorgeht.
Du kannst zum Beispiel ein Dokument schreiben, das bezeugt, daß du deinem Freund die fastighet (Haus und Grudstück) schenkst.
Ich weiß nicht, ob er mit unterschreiben muß, aber das weiß das Grundbuchamt, die inskrivningsmyndighet, die bei der Landmesserei (lantmäteriet) sitzt.
Die können im Zweifelsfall auch alles über das korrekte Procedere.
Vermutlich wird eine Abgabe, der stämpelskatt plus eine expeditionsavgift, fällig, die dann wohl dein Ex-Freund zahlen müßte.
Mein Tip: nimm mit deinem Ex Kontakt auf, ihr macht so ein Dokument, er schickt das ein, zahlt die Abgaben, fertig.
Falls er das nicht will: aufzwingen kannst du es ihm ja nicht, aber du kannst es anderweitig verschenken... :twisted:

//M

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Grundbuchaustragung
BeitragVerfasst: Mo, 17 Sep, 2018 22:46 
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Beiträge: 1375
Eine Schenkung wäre auch mein Tipp.

Wenn du dich auf der von Michael verlinkten Seite weiterklickst kommst du hier hin:

https://www.lantmateriet.se/sv/Fastighe ... /?faq=7e99


Da ist auch ein Beispiel für eine Schenkungsurkunde (Gåvobrev) verlinkt.

Da du ja nur 50% des Grundstücks verschenkst fällt auch keine Gebühr (stempelskatt) an.

Gruß

Rüdiger


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 Betreff des Beitrags: Re: Grundbuchaustragung
BeitragVerfasst: Di, 18 Sep, 2018 16:53 
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Beiträge: 4
Ich danke euch ganz herzlich, mit eurer Hilfe bin ich einen großen Schritt weiter!!

Ich werde das in Form der Schenkung machen und ihm die Unterlagen schicken, er kann sich ja schließlich darüber freuen ;-)
Und seine nächsten Damen mit einem Stück Schweden beglücken :lol:

Mein Schwedisch liegt bei Null, ich hab mich bisher mit Englisch durchgemogelt. Aber das schaff ich jetzt auch noch!!

Ich bin sehr froh, dass ich euch gefunden haben, tausend Dank an euch!!

Ganz liebe Grüße in die Runde
Mali


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 Betreff des Beitrags: Re: Grundbuchaustragung
BeitragVerfasst: Di, 18 Sep, 2018 17:33 
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Registriert: 08.05.2009
Beiträge: 1375
Hallo Mali,

ganz so einfach:

Maliwitch hat geschrieben:
.....und ihm die Unterlagen schicken.....


wird es nicht gehen und die Zeit (in Bezug auf die Steuern) drängt ja schon etwas.

Steuern zahlt immer, wer am 1. Januar im Grundbuch steht. Für 2018 wirst du eh zahlen müssen und damit du nicht auch für 2019 zahlst hast du also nur noch bis zum 31.12.18 Zeit die Grundbuchänderung vornehmen zu lassen.

In der Schenkungsurkunde müssen eure Personennummern angegeben werden. Die habt ihr natürlich nicht, weshalb du deine und seine Organisationsnummer,die euch vom Skatteverket zugeteilt wurde, angeben musst.

Ohne Personnummer können die nicht feststellen, dass du Volljährig bist. Also muss eine Kopie deines Reisepasses beiliegen.
Ebenso kopien der Reisepässe deiner beiden Zeugen, die die Urkunde mit unterschreiben müssen.

Letztendlich muss auch dein Ex die Urkunde unterschreiben.

Also ohne Kontakt zu ihm wird es nicht gehen :YYAY:

Gruß

Rüdiger

P.S. ach ja, und bloss nirgends durchblicken lassen, das ihr mal eine "lebenspartnerschaftsähnliche" Beziehung hattet und in der Zeit das Grundstück gekauft habt. Dann wird es noch komplizierter.

P.P.S. das sind hier nur gut gemeinte Tipps und nicht etwa eine Rechtsberatung. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du dich von einem Anwalt beraten lässt, der sich mit den schwedischen Verältnissen auskennt!


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 Betreff des Beitrags: Re: Grundbuchaustragung
BeitragVerfasst: Mi, 19 Sep, 2018 16:25 
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Beiträge: 4
Ich habe für 2017 nur ganz wenig Steuern zahlen müssen, damit kann ich dann für 2018 leben :-) Dann werde ich mich etwas sputen mit der ganzen Aktion!!

Die Steuernummern haben ich zumindest mal, aber Reisepässe?? Reicht nicht der normale Ausweis? :-(

Der Gute wird schon unterschreiben, er hat ja keinen Grund, es nicht zu tun. Ansonsten wundere ich mich doch sehr ;-)

Danke für den Tipp mit der Lebensgemeinschaft, die wir zum Glück nicht hatten. ;-)

Aber ich werde mal alternativ nach einem Anwalt schauen.

Vielen lieben Dank :-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Grundbuchaustragung
BeitragVerfasst: Mi, 19 Sep, 2018 18:12 
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Plz/Ort: 64753 Brombachtal / 27745 S:t Olof
Maliwitch hat geschrieben:
Aber ich werde mal alternativ nach einem Anwalt schauen.


Von der schwedischen Botschaft in Berlin gibt es folgende Liste von Rechtsanwälten in D mit Schwedenkenntnis:

https://www.swedenabroad.se/globalassets/ambassader/tyskland-berlin/documents/advokater-tyskland-2018.pdf

_________________
"Ein Leben ohne Hund ist möglich, aber sinnlos"
i.A.a. Loriot
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 Betreff des Beitrags: Re: Grundbuchaustragung
BeitragVerfasst: Mi, 19 Sep, 2018 18:23 
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Registriert: 16.09.2018
Beiträge: 4
Oh, das ist ja super!!! Tausend Dank!! Ihr seid echt die allerallerallerbesten :-)

Von der schwedischen Botschaft in Berlin gibt es folgende Liste von Rechtsanwälten in D mit Schwedenkenntnis:

https://www.swedenabroad.se/globalassets/ambassader/tyskland-berlin/documents/advokater-tyskland-2018.pdf[/quote]


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