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Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 4 Beiträge ] 
Autor Deine Nachricht
 Betreff des Beitrags: Freischreibungsklausel
BeitragVerfasst: Mo, 11 Mai, 2009 13:51 
Hallo zusammen,
hab da mal wieder eine Frage.

Was ist gemeint, wenn eine Immobilie mit "Freischreibungsklausel" verkauft wird ?

mfg. Hans


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 Betreff des Beitrags: Re: Freischreibungsklausel
BeitragVerfasst: Mo, 11 Mai, 2009 14:25 
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Registriert: 20.12.2005
Beiträge: 1006
Plz/Ort: Münsterland und Värmland
Soll heissen :

Gekauft wie gesehen !

...keine Reklamationen möglich !


Stimmt doch so im groben, oder ??

_________________
Gruß


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Skype :schwedenbrot


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 Betreff des Beitrags: Re: Freischreibungsklausel
BeitragVerfasst: Mo, 11 Mai, 2009 14:35 
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Registriert: 12.01.2009
Beiträge: 214
Lillabjoernin hat geschrieben:
Soll heissen :

Gekauft wie gesehen !

...keine Reklamationen möglich !


Stimmt doch so im groben, oder ??


Genauso ist es


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 Betreff des Beitrags: Re: Freischreibungsklausel
BeitragVerfasst: Mo, 11 Mai, 2009 19:49 
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Registriert: 14.09.2004
Beiträge: 10437
Plz/Ort: Schweden
Hej hej!

Allerdings kann man sich nie von versteckten Fehlern (dolda fel) freischreiben. Auch besteht immer die Informationspflicht des Verkäufers sowie die Untersuchungspflicht des Käufers (eventuell mit Hilfe eines Sachverständigen). Ausnahme: Zwangsauktionen.

_________________
Tjingeling!
Annika


Stå på dig - annars gör någon annan det!


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Betreff des Beitrags: Werbung
BeitragVerfasst: Heute
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