Das Frage-, Antwort- und Spaßportal für alle Schwedenfans

Solidarität | Cолідарність
Schwedeninfos:Treibstoffpreise WechselkursStellenangeboteEinkaufenKalender
Schwedenurlaub:Online ReiseführerFährüberfahrtenFerienhäuserZimmerWoMo/WW mieten
Unterhaltung:ChatWebcamsGalerie
Schwedisch lernen:Unterwegs & nebenbei: Lerne beim Sport, Kochen oder im Auto.
Tipp:ab 37,90 € - mit dem Sparpreis Europa der Bahn nach Schweden.


Aktuelle Zeit: Sa, 20 Apr, 2024 3:25

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Deine Nachricht
BeitragVerfasst: Do, 01 Jun, 2017 20:34 
Offline
Forenmitglied
Forenmitglied

Registriert: 17.08.2015
Beiträge: 14
Hallo,

ich bin gerade dabei ein kleines Ferienhaus zu kaufen, das mitten im Wald an einem kleinen See liegt.
Die Zufahrt erfolgt über einen Schotter-Weg, der durch mehrere Wald-Grundstücke führt und endet beim Grundstück (dieser Weg ist auch auf der Karte eingezeichnet).
Von der Maklerin habe ich auf meine Frage über ein eingetragenes Wegerecht folgende Antwort erhalten: Regarding the road to the house, you will always have the right to use the road so you can come to the house.
Was meint Ihr, reicht diese Aussage oder soll das auch im Kaufvertrag vermerkt werden.

LG, Christian


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Sa, 03 Jun, 2017 7:52 
kommt ja auch drauf an welcher Natur der Weg ist es kann ja trotzdem ein öffentlicher Weg sein. Was steht denn in den Servitutes?


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: Sa, 03 Jun, 2017 10:15 
Offline
Forenmitglied
Forenmitglied

Registriert: 17.08.2015
Beiträge: 14
Folgendes würde in dem Vertrag stehen: Säljaren garanterar att
fastigheten inte belastas av servitut, nyttjanderätter, ledningsrätter, utmätnings- eller
kvarstadsanteckningar.

Soweit ich das übersetzt bekommen habe, steht hier nur dass keine Belastungen/Dienstbarkeiten eingetragen sind.


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: So, 04 Jun, 2017 12:37 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied
Benutzeravatar

Registriert: 22.10.2009
Beiträge: 2740
Plz/Ort: 64753 Brombachtal / 27745 S:t Olof
hydro hat geschrieben:
Folgendes würde in dem Vertrag stehen: Säljaren garanterar att
fastigheten inte belastas av servitut, nyttjanderätter, ledningsrätter, utmätnings- eller
kvarstadsanteckningar.

Soweit ich das übersetzt bekommen habe, steht hier nur dass keine Belastungen/Dienstbarkeiten eingetragen sind.

Die Frage hier ist doch, ob es sich um einen öffentlichen Weg oder um einen Privatweg handelt. Falls es sich um einen Privatweg handelt, muss bei den betroffenen Grundstücksbesitzern ein Servitut eingetragen sein, das dir das Wegerecht einräumt.

_________________
"Ein Leben ohne Hund ist möglich, aber sinnlos"
i.A.a. Loriot
Bild


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mo, 05 Jun, 2017 7:46 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
hydro hat geschrieben:
Säljaren garanterar att fastigheten inte belastas av servitut, nyttjanderätter, ledningsrätter, utmätnings- eller
kvarstadsanteckningar.

Wie attusa schreibt: du sucht nach einem servitut, in dem deine angedachte fastighet die herrschende, nicht die dienende ist.

//M

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Mi, 07 Jun, 2017 15:10 
Offline
Forenmitglied
Forenmitglied

Registriert: 17.08.2015
Beiträge: 14
Vielen Dan für die Tipps!

Nun hab ich vom Makler ein Dokument aus dem Jahr 1970 erhalten (Karta över avstyckning fran fastigheten Grundstücksnummer), in dem das Wegerecht eingeräumt sein sollte:
Med avstyckade omradet följer samma rätt till utfartsväg,
som tillkommer stamfastigheten för omradet ifraga,
rätt till vatten och grund utanför omradets strand jämlikt 12:4 jordabalken samt rätt till batplats vid a kartan utmärkt plats.


Lt. Google-Übersetzer deute ich es so, dass ein Wegerecht, Recht auf Wasser und Badeplatz (der auch auf der angeführten Karte eingezeichnet ist) vorhanden ist.

Es wäre eine große Hilfe für mich, wenn jemand (mit Schwedisch-Kenntnissen) meine "Annahmen" bestätigen könnte :-)

Gruß Christian


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr, 09 Jun, 2017 19:28 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
hydro hat geschrieben:
Vielen Dan für die Tipps!

Nun hab ich vom Makler ein Dokument aus dem Jahr 1970 erhalten (Karta över avstyckning fran fastigheten Grundstücksnummer), in dem das Wegerecht eingeräumt sein sollte:
Med avstyckade omradet följer samma rätt till utfartsväg,
som tillkommer stamfastigheten för omradet ifraga,
rätt till vatten och grund utanför omradets strand jämlikt 12:4 jordabalken samt rätt till batplats vid a kartan utmärkt plats.


Lt. Google-Übersetzer deute ich es so, dass ein Wegerecht, Recht auf Wasser und Badeplatz (der auch auf der angeführten Karte eingezeichnet ist) vorhanden ist.

Die Referenz auf 12:4 Jordabalk verstehe ich nicht; es ist nicht 12 kap 4 § und nicht 1 kap 12 §... ansonsten: ja.
Vermutlich verweist sie auf eine ältere Version des Gesetzes, die mir nicht vorliegt.

//M

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr, 09 Jun, 2017 20:56 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 08.05.2009
Beiträge: 1375
vibackup hat geschrieben:
Die Referenz auf 12:4 Jordabalk verstehe ich nicht; es ist nicht 12 kap 4 § und nicht 1 kap 12 §... ansonsten: ja.
Vermutlich verweist sie auf eine ältere Version des Gesetzes, die mir nicht vorliegt.
//M


Wir wissen ja nicht was der Besitzer 1970 mit den neu entstandenen Grundstücken gemacht hat, nachdem er sein Altes geteilt hat, Michael.

Wenn er sie z.B. verpachtet hat, macht der Hinweis auf 12:4 Jordabalk für den Zeitraum der Kündigung des Nutzungsrechts für Wasser, Strand und Bootsplatz, doch durchaus Sinn.

Und wir wissen ja auch nicht, ob Christian das Grundstück auch kauft, er schreibt ja nur er kaufe ein Haus.
Wenn er das Grundstück pachtet, passt doch(?) alles.

Gruß

Rüdiger


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr, 09 Jun, 2017 21:11 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 28.08.2012
Beiträge: 4161
Plz/Ort: Örebro/Linköping
Värmdöbo hat geschrieben:
Wenn er sie z.B. verpachtet hat, macht der Hinweis auf 12:4 Jordabalk für den Zeitraum der Kündigung des Nutzungsrechts für Wasser, Strand und Bootsplatz, doch durchaus Sinn.

Und wir wissen ja auch nicht, ob Christian das Grundstück auch kauft, er schreibt ja nur er kaufe ein Haus.
Wenn er das Grundstück pachtet, passt doch(?) alles.

Klingt gut, aber:
12 kap 4 § handelt von den Fristen, in denen man einen Miet-(nicht Pacht-)vertrag beenden kann... Pacht ist arrende, nicht hyra.

//M *weiterhin :grübel: :grübel2: *

_________________
--
„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: Fr, 09 Jun, 2017 21:26 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 08.05.2009
Beiträge: 1375
Das hab ich schon verstanden das es um Kündigungsfristen für Mietverträge geht.
Aber da steht ja auch "jämlikt".
Wie würdest Du das denn übersetzen?

Und die schwedische Kommasetzung sorgt auch immer für Missverständnisse bei mir :roll:

Rüdiger


Nach oben
 Profil  
 
Betreff des Beitrags: Werbung
BeitragVerfasst: Heute


Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:




Impressum und rechtliche Hinweise | Nutzungsbedingungen | Datenschutzrichtlinie


Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO