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 Betreff des Beitrags: Frage zum einwandern in Schweden
BeitragVerfasst: Do, 04 Mai, 2006 0:49 
Hallo zusammen!

Sehr schönes Forum :bravo:

Meine Frage: Meine Familie ( bestehend aus meinen Eltern, meiner Schwester & meinem Schwager ) und ich würden wirklich gerne nach Schweden gehen um dort noch einmal neu anzufangen. Uns ist vollkommen klar, was da alles auf uns zukommen kann und wir wollen uns sehr viel Zeit lassen, um alles vorzubereiten, zu planen und natürlich auch die Sprache intensiv zu lernen. Auf keinen Fall möchten wir etwas überstürzen.
Auf der Suche nach Informationen zu Immobilienpreisen und ähnlichem sind wir irgendwann auf einen Text gestoßen, der uns doch etwas geschockt hat. In dem Text stand, das man nur in Schweden einwandern darf, wenn man einen Job hat. Außerdem muß die Rente eine bestimmte Höhe haben, um einwandern zu dürfen.
Die Sache ist die - meine Eltern sind beide in Rente und meine Schwester, ihr Mann und ich sind arbeitslos und wollten in Schweden Arbeit suchen.
Meine Frage lautet also: Darf man nur in Schweden einwandern, ein Haus kaufen und ansässig werden, wenn man eine Arbeit vorweisen kann? Und wenn meine Eltern zu wenig Rente bekommen, dürfen sie dann nicht nach Schweden gehen?
Denn wenn das wirklich stimmt, sind unsere Pläne wie eine Seifenblase geplatzt ... :-(

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen ... danke im Vorraus.

LG
Abendstern


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do, 04 Mai, 2006 6:08 
Häuser kannst Du in Schweden kaufen soviel Du willst.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do, 04 Mai, 2006 6:12 
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Beiträge: 11317
Plz/Ort: Ciudad Quesada/Alicante
tullerum hat geschrieben:
Häuser kannst Du in Schweden kaufen soviel Du willst.


wenn Du genug Bankgarantien hast!!!


mfG.
Ingo

_________________
„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

http://www.fbb-immobilien.eu
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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do, 04 Mai, 2006 7:16 
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Beiträge: 17112
Plz/Ort: Bergisch Gladbach
Hej hej!

Wie schon gesagt: Häuser darf man auch ohne Aufenthaltsgenehmigung
erwerben.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, muss man über
Einkommen verfügen.
Für Rentner: http://www.das-grosse-schwedenforum.de/viewtopic.php?t=7960

Hat man kein Einkommen und damit keine Aufenthaltsgenehmigung
muss man das Land nach drei Monaten wieder verlassen.

:YY: Värmi


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Do, 04 Mai, 2006 11:20 
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.....oder aber du verfügst über ausreichen Erspartes, welches deine Versorung gewähleistet.
Wieviel das sein muss, kann ich gar nicht genau sagen, liegt ja evtl. auch im Ermessen des Sachbearbeiters des migrationsverkets.

Ich meine auf der Seite www.migrationsverket.se - findest du alle Bestimmungen. Guck dort doch mal.

Hab gerade mal auf der Seite "Neuigkeiten" überflogen -
ab dem 30.4. gibt es eine neue Regelung - EU-Mitbürger müssen nicht mehr eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sondern erhalten ein sogenanntes Aufenthaltsrecht. Müssen dies aber auch beim migrationsverket beantragen...... wird also wohl aufs gleiche rauskommen, kann ich mir vorstellen.
Heisst dann nicht mehr uppehållstillstånd sondern uppehållsrätt.

Aber wie gesagt - guckt dort mal - oder fragt dort nach .............
lycka till!

:YY: Sabine


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