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 Betreff des Beitrags: Frage zu Geboten von Häusern
BeitragVerfasst: Do, 29 Mai, 2014 19:06 
Hi, ich hab eine Frage zu den Geboten, die zu Häusern abgegeben werden können. Ich hab mal irgendwo gelesen, dass man das Haus als Meistbieter nicht nehmen muss, wenn auch der Verkäufer damit einverstanden wäre. Stimmt das? Abgesehen davon: Was haltet ihr von der Bieterei bei manchen Objekten? Habt ihr das Gefühl oder wisst ihr darüber Bescheid, dass manchmal der Preis absichtlich nach oben getrieben wird? Hat jemand von euch mal ein Haus erstanden, bei dem er als Meistbietender den Zuschlag erhielt? Wenn ja, wäre es schön, wenn man hier kurz mal die Erfahrungen schildern könnte, von wegen: Wie und von wem wurde man benachrichtigt, dass man der Glückliche sei? Was waren dann die nächsten Schritte? Und noch eine Frage: Was bedeutet das, wenn das Haus mit einem "Pantbrev" (Pfandbrief) belegt ist (ist der Betrag dann vom Käufer zu bezahlen?), und nebenbei zum Beispiel die Grundstücksverhältnisse (zum Beispiel Aufteilungen unter verschiedenen Besitzern) noch nicht klar vorliegen (was kann man da tun außer warten?). Wir werden heuer wieder im Juli rauffahren, nehmen aber erstmals die Fähre über Hirthals nach Norwegen (36,- Euro für 2 Personen und Auto, also viel billiger als die zwei Brücken, gebucht im Frühjahr), und dort über Oslo und Kongsvinger die Sache mal von hinten aufrollen. Danke für eure Antworten!

LG
Albert


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Geboten von Häusern
BeitragVerfasst: Do, 29 Mai, 2014 20:31 
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Hallo Albert,

du stellst jede Menge Fragen, und ich bin nicht sicher, ob ich sie richtig verstehe.

Gebote gibt es ja nur, wenn mehrere daran interessiert sind, ein Haus zu kaufen. Wenn Du über einen Makler kaufst, dann wird es auch der Makler sein, der Euch mitteilt, das ihr den Zuschlag bekommen habt, wenn es denn so ist.
Der Kaufvertrag ist erst bindend, wenn er unterschrieben ist. Allerdings verstehe ich nicht, warum du ein Gebot abgeben willst, aber dann nicht kaufen...wenn Du aber das Gebot abgegeben hast, dann wirst du es schon für den Preis kaufen müssen....und nicht nachverhandeln...daher vorher überlegen. Allerdings kann der Käufer sich entscheiden wie er will. Das heisst, ihr habt das Haus nicht sicher, nur weil ihr das höchste Gebot abgegeben habt.
Die nächsten schritte sind, ihr unterschreibt einen Kaufvertrag, bezahlt eine Anzahlung, meist 10% vom Kaufpreis und den Rest des Betrages bei Übernahme.
Dann müsst ihr lagfart beantragen (was normalerweise der Makler für Euch übernimmt) und die entsprechenden Kosten bezahlen...

Pantbrev, das sind Pfandbriefe aufs Haus. Die übernehmt ihr....der Verkäufer sollte natürlich seine Schulden bei Verkauf beglichen haben. Wenn ihr Geld leihen wolt, dann sind die Pfandbriefe wichtig. Neue zu erstellen kostet Geld...

Wenn die Besitzverhältnisse noch nicht abgeklärt sind, dann solltet ihr nicht kaufen...denn verkaufen kann nur der, der auch lagfart hat...oder besser so sollte es sein, damit auch ihr lagfart bekommt....daher würde ich immer über einen Makler abschliessen, ausser du kennst den Verkäufer sehr gut und hast genug Erfahrung....

_________________
liebe Grüsse

Heike

meine Homepage: http://figeholm.jimdo.com/


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Geboten von Häusern
BeitragVerfasst: Fr, 30 Mai, 2014 6:23 
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vinbergssnäcka hat geschrieben:
Pantbrev, das sind Pfandbriefe aufs Haus. Die übernehmt ihr....der Verkäufer sollte natürlich seine Schulden bei Verkauf beglichen haben. Wenn ihr Geld leihen wolt, dann sind die Pfandbriefe wichtig. Neue zu erstellen kostet Geld...

Stimme vinbergssnäcka zu, nur eine Verdeutlichung: ein Pfandbrief ist eine Art Garantie, dass man auf das Haus eine gewisse Summe leihen kann, eine fertige Bewertung des Objekts dass es gut ist für eine Beleihung bis zu der Summe.
Erstellung neuer kostet Geld, wie vinbergssnäcka richtig schreibt.
Du, Albert, denkst an Kredite; die kann man auch übernehmen, ich weiß aber nicht, ob ich das wollte, die Zinsen sind gerade sehr niedrig, so neue Kredite sind vermutlich billiger als alte.
Ja, wir haben, allerdings vor 9 Jahren, ein Haus hier ersteigert. Und waren meistbietend. Der Verkäufer hat definitiv die Wahl, nicht an den Meistbietenden zu verkaufen, und der Käufer dürfte sie auch haben.
Ev können sich aus dem Rücktritt Schadensersatzanzprüche ergeben (bspw. wenn man nach dem Vorvertrag zurücktritt), aber wenn man beim Anruf durch den Makler sofort mitteilt, dass man nicht kaufen will, dann ist es eher wahrscheinlich, dass man etwas Ärger und Unverständnis erntet und dass dieser Makler einem kein weiteres Haus anbieten wird bzw. andere Verkäufer warnen wird, wenn du auftauchst.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Geboten von Häusern
BeitragVerfasst: Fr, 30 Mai, 2014 7:38 
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Nebenbei, ist es nicht sicher, das das Gebot über dem Angebotspreis liegen muss. Am Besten mal nachschauen, wie die Häuser in der Umgebung verkauft wurden. Bei uns hier in der Gegend ist es durchaus auch möglich ein niedrigeres Gebot abzugeben und abzuwarten....kommt halt auf den Verkäufer an....ich habe das vor einem Jahr mal gemacht, der Verkäufer hat abgelehnt und das Haus steht eben heute immer noch zum Verkauf....bei meinem Ferienhaus, das ist aber schon ne Weile her, war es auch so, nach 6 Monaten habe ich es dann aber doch zu dem von mir gebotenen Preis bekommen....ist natürlich schwer, wenn man nicht in Schweden wohnt....

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liebe Grüsse

Heike

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Geboten von Häusern
BeitragVerfasst: Sa, 31 Mai, 2014 13:08 
vinbergssnäcka hat geschrieben:
Hallo Albert,

du stellst jede Menge Fragen, und ich bin nicht sicher, ob ich sie richtig verstehe.

Gebote gibt es ja nur, wenn mehrere daran interessiert sind, ein Haus zu kaufen. Wenn Du über einen Makler kaufst, dann wird es auch der Makler sein, der Euch mitteilt, das ihr den Zuschlag bekommen habt, wenn es denn so ist.
Der Kaufvertrag ist erst bindend, wenn er unterschrieben ist. Allerdings verstehe ich nicht, warum du ein Gebot abgeben willst, aber dann nicht kaufen...wenn Du aber das Gebot abgegeben hast, dann wirst du es schon für den Preis kaufen müssen....und nicht nachverhandeln...daher vorher überlegen. Allerdings kann der Käufer sich entscheiden wie er will. Das heisst, ihr habt das Haus nicht sicher, nur weil ihr das höchste Gebot abgegeben habt.
Die nächsten schritte sind, ihr unterschreibt einen Kaufvertrag, bezahlt eine Anzahlung, meist 10% vom Kaufpreis und den Rest des Betrages bei Übernahme.
Dann müsst ihr lagfart beantragen (was normalerweise der Makler für Euch übernimmt) und die entsprechenden Kosten bezahlen...

Pantbrev, das sind Pfandbriefe aufs Haus. Die übernehmt ihr....der Verkäufer sollte natürlich seine Schulden bei Verkauf beglichen haben. Wenn ihr Geld leihen wolt, dann sind die Pfandbriefe wichtig. Neue zu erstellen kostet Geld...

Wenn die Besitzverhältnisse noch nicht abgeklärt sind, dann solltet ihr nicht kaufen...denn verkaufen kann nur der, der auch lagfart hat...oder besser so sollte es sein, damit auch ihr lagfart bekommt....daher würde ich immer über einen Makler abschliessen, ausser du kennst den Verkäufer sehr gut und hast genug Erfahrung....


Vielen Dank, Heike, für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen, du hast uns sehr weitergeholfen!

Liebe Grüße
Albert


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Geboten von Häusern
BeitragVerfasst: Sa, 31 Mai, 2014 13:09 
vibackup hat geschrieben:
vinbergssnäcka hat geschrieben:
Pantbrev, das sind Pfandbriefe aufs Haus. Die übernehmt ihr....der Verkäufer sollte natürlich seine Schulden bei Verkauf beglichen haben. Wenn ihr Geld leihen wolt, dann sind die Pfandbriefe wichtig. Neue zu erstellen kostet Geld...

Stimme vinbergssnäcka zu, nur eine Verdeutlichung: ein Pfandbrief ist eine Art Garantie, dass man auf das Haus eine gewisse Summe leihen kann, eine fertige Bewertung des Objekts dass es gut ist für eine Beleihung bis zu der Summe.
Erstellung neuer kostet Geld, wie vinbergssnäcka richtig schreibt.
Du, Albert, denkst an Kredite; die kann man auch übernehmen, ich weiß aber nicht, ob ich das wollte, die Zinsen sind gerade sehr niedrig, so neue Kredite sind vermutlich billiger als alte.
Ja, wir haben, allerdings vor 9 Jahren, ein Haus hier ersteigert. Und waren meistbietend. Der Verkäufer hat definitiv die Wahl, nicht an den Meistbietenden zu verkaufen, und der Käufer dürfte sie auch haben.
Ev können sich aus dem Rücktritt Schadensersatzanzprüche ergeben (bspw. wenn man nach dem Vorvertrag zurücktritt), aber wenn man beim Anruf durch den Makler sofort mitteilt, dass man nicht kaufen will, dann ist es eher wahrscheinlich, dass man etwas Ärger und Unverständnis erntet und dass dieser Makler einem kein weiteres Haus anbieten wird bzw. andere Verkäufer warnen wird, wenn du auftauchst.

//M


Vielen Dank auch dir, vinbergssnäcka, für deine Mühe!

Liebe Grüße
Albert


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Geboten von Häusern
BeitragVerfasst: So, 01 Jun, 2014 21:57 
Du kannst auch einfach nur nach Häusern Ausschau halten die mit dem Kürzel " utgangpris" verkauft werden.Das heißt dann wie bei uns VB. Gibst den Maklern ein Gebot und der vermittelt es weiter.
Aber bedenke, wenn Du das Haus wirklich haben möchtest. Nicht zu tief schachern.Das könnte den Verkäufer verärgern und er sagt nein. Wir haben gar nicht gehandelt und das Haus sofort bekommen. Viel Glück!


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zu Geboten von Häusern
BeitragVerfasst: Mi, 04 Jun, 2014 10:45 
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Hinzuzufügen wäre wohl noch: Im Gegensatz zu anderen Ländern, etwa bei uns in D, soviel ich weiß, auf jeden Fall in Norwegen, kannst du jederzeit dein Angebot zurückziehen, selbst wenn es schriftlich mitgeteilt wurde. Das Gebot als endgültig angenommen gilt für beide Seiten erst mit der Vertragsunterschrift. Oft wird ein Vorvertrag gemacht, etwa wenn du ein Haus willst, aber erst noch eine övertagelsesbesiktning durchführen willst, was das Normale in SChweden ist, oder aus anderen Gründen, etwa fehlende Finanzierung, nicht gleich ganz zuschlagen kannst. Wenn du dann zurücktrittst, wird der köpepenning, die 10%, die du gleich bei Vertragsabschluss zahlen musst, einbehalten- es sei denn - so hab ich es jedenfalls aufgedfasst- die Besichtigung durch den Fachmann hat gravierende SChäden zutage gebracht. Mit der övertagelsesbesiktning hast du ein Dokument in der Hand, das den ZUstand des Hauses beschreibt. Falls 'dolda feil' , d.h. versteckte Fehler dabei aufgedeckt werden, um so besser. IN diesem Fall kannst du den Preis nachverhandeln. Falls sie später entdeckt werden und eine bewusste Täuschung des Eigentümers waren, kann man sich auf den Fachmann berufen, der den Fehler auch nicht sehen konnte. Man hat nämlich 'Untersuchungspflicht', soweit man SChäden 'sehen' kann, ohne Wandverkleidungen abzureißen oder ein Loch in die Grundmauer zu schlagen oder das DAch abzudecken usw.. Und der Verkäufer hat Informationspflicht wie in D auch.
Bei alten Häusern greift aber leider oft die Formel: Bei alten Häusern muss man immer mit Fehlern wie etwa einen Feuchtigkeitsschaden, leckes Dach, verrotetten Fußboden usw. rechnen. SChwierig sind Formeln im Vertrag: Der Eigentümer hat in den letzten Jahren nicht darin gewohnt und kann deshalb nichts zum Zustand des HAuses sagen. DAs nimmt ihn auch aus der Hafttbarkeit raus. In solchen Fällen sollten die Häuser etwas billiger angeboten werden.

Noch ein Tip: Die Makler hantieren das unterschiedlich: Bei einigen ist die budgivning offen, du siehst auf der web- Seite, wann genau ein bud eingetroffen ist, zugeordnet nach Nummern, Bieter nr 1 usw., ei anderen nicht. Erstere sind in meinen Augen natürlich die seriöseren, deckt sich auch mit meiner Erfahrung.
Grundstücksabteilung, etwa wenn ein Hausgrundstück aus einem Hofeigentum herausgeschnitten wird, kann sehr lange dauern, Bis über ein Jahr.
Viel Glück
ronja


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