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BeitragVerfasst: So, 21 Jun, 2015 11:29 
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Hej hej,

bedeutet dieses Verkehrszeichen,...

Rollstuhlparkplatz.jpg
Rollstuhlparkplatz.jpg [ 325.38 KiB | 2515-mal betrachtet ]


... dass man dort NICHT mit einem deutschen Behindertenparkausweis parken darf?

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: So, 21 Jun, 2015 16:42 
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...wenn du einen Bewohner aus Nr. 56 der Straße im Auto hast oder abholst darfst du dort parken....

_________________
Gruss von Faxälva

Tyck inte illa om att bli gammal, var glad att du fått chansen.


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BeitragVerfasst: So, 21 Jun, 2015 17:20 
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Faxälva hat geschrieben:
...wenn du einen Bewohner aus Nr. 56 der Straße im Auto hast oder abholst darfst du dort parken....
Nööö, hatte ich nicht. Ich kenne noch nicht mal jemanden, der dort wohnt.

Shit! Hätte ich doch nur besser aufgepasst! :motz:
Auf diese Weise habe ich mir das allererste Knöllchen in Schweden eingefangen - und dann direkt über 600:- SEK! :shock:

:cry: Värmi


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BeitragVerfasst: Mo, 22 Jun, 2015 8:28 
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Faxälva hat geschrieben:
...wenn du einen Bewohner aus Nr. 56 der Straße im Auto hast oder abholst darfst du dort parken....


Ganz stimmt das nicht. Man darf nicht einfach auf einem Behindertenparkplatz parken nur weil man eben jemanden abholt.
Auf allen Parkausweisen steht ob man selbst fahren muss oder auch jemand anderes das tun kann.


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BeitragVerfasst: Mo, 22 Jun, 2015 10:04 
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Värmi hat geschrieben:
Faxälva hat geschrieben:
...wenn du einen Bewohner aus Nr. 56 der Straße im Auto hast oder abholst darfst du dort parken....
Nööö, hatte ich nicht. Ich kenne noch nicht mal jemanden, der dort wohnt.

Shit! Hätte ich doch nur besser aufgepasst! :motz:
Auf diese Weise habe ich mir das allererste Knöllchen in Schweden eingefangen - und dann direkt über 600:- SEK! :shock:

:cry: Värmi




Hast wohl gedacht " frei für alle über 56 " ????? hihihihi

Habe in Deutschland vor 12 Jahren schon 75.-€ für
ein ähnliches Vergehen bezahlt :weifa:


Gruß Kejko :YY:


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BeitragVerfasst: Mo, 22 Jun, 2015 11:56 
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kejko hat geschrieben:
Hast wohl gedacht " frei für alle über 56 " ????? hihihihi
Das ist auch eine gute Interpretation! :lool*

Nöö, ich habe den Satz "Med boende 56" schlichtweg übersehen. :lupe:
In D gibt es ja auch Behindertenparkplätze, die eine bestimmt Ausweisnr. erfordern.

Na ja, Lehrgeld zahlt man immer wieder mal im Leben. Noch mal passiert mir das aber bestimmt nicht.

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Mo, 22 Jun, 2015 16:52 
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Nicht nur, daß Du das Schild nicht gesehen hast... :triller: , ABER: S6 nicht 56. Also, ich seh' schon schlecht... :weifa:

Vielleicht ist's aber auch eine Praxis o.ä. Schau mal. Vielleicht kannst Du Dich noch rausreden. Würden solche Schilder für 1 Person, die in dem Haus wohnt und deren Platz vermutlich immer belegt war, aufgestellt? 1 Platz für 1 Gebäude deutet ja auf einen bestimmten Anwohner hin. Oder eben eine Praxis.


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BeitragVerfasst: Mo, 22 Jun, 2015 18:57 
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In manchen Gegenden brauchen auch Personen mit der Erlaubnis für einen Behindertenparkplatz
eine Erlaubnis für das Anwohnerparken.

Das ist hier der Fall.
Das S gibt den Anwohnerbezirk an. Am Beispiel Göteborgs "Johanneberg"
Die 6 gibt die Höhe der monatlich zu entrichtenden taxa für das boendeparkering an.
In diesem Fall 430,00 Sek.

Värmi hätte also auch einen Zettel bekommen, wenn er einen entsprechenden Behindertenausweis gehabt hätte, aber eben keinen boendeparkeringtillstand.

Was man nicht so alles findet im Inet :YYAY:

Gruß

Rüdiger


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BeitragVerfasst: Mo, 22 Jun, 2015 19:04 
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Hej,

ich denke, dort darf jeder Anwohner mit bezahltem Anwohner-Parkausweis S6 parken, wobei S das Parkgebiet in Göteborg bezeichnet, für welches derjenige eine Berechtigung hat, und 6 die Höhe der erforderlichen bezahlten Gebühr. Zusätzlich ist hier wohl auch noch eine Behinderung erforderlich.
Göteborg hat eine sehr schöne Parkeringskarta sowie eine sehr gute App.

_________________
Schöne Grüße
Birgit


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BeitragVerfasst: Mo, 22 Jun, 2015 19:53 
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Värmdöbo hat geschrieben:
Värmi hätte also auch einen Zettel bekommen, wenn er einen entsprechenden Behindertenausweis gehabt hätte, ...
Ich, bzw. meine Frau hat ja einen EU-Parkausweis für Personen mit Behinderungen. Und meine Frau war auch dabei, als ich dort geparkt habe. Sonst hätte ich mich doch nie im Leben auf einen Behindertenparkplatz gestellt.

Värmdöbo hat geschrieben:
... aber eben keinen boendeparkeringtillstand.
Und genau das habe ich nicht gewusst. Aber Unwissenheit schützt nun mal vor Strafe nicht. Dumm gelaufen...


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