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BeitragVerfasst: Mo, 22 Jun, 2015 20:51 
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Beiträge: 370
Birgit hat geschrieben:
Hej,

ich denke, dort darf jeder Anwohner mit bezahltem Anwohner-Parkausweis S6 parken, wobei S das Parkgebiet in Göteborg bezeichnet, für welches derjenige eine Berechtigung hat, und 6 die Höhe der erforderlichen bezahlten Gebühr. Zusätzlich ist hier wohl auch noch eine Behinderung erforderlich.
Göteborg hat eine sehr schöne Parkeringskarta sowie eine sehr gute App.


Nein Birgit ohne dem Behindertenparkausweis darfst du nie auf so einem Parkplatz parken.


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BeitragVerfasst: Mo, 22 Jun, 2015 21:14 
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Beiträge: 7304
Plz/Ort: Münster
Birgit hat geschrieben:
Zusätzlich ist hier wohl auch noch eine Behinderung erforderlich.


. . . wann warst Du denn das letzte mal beim Augenarzt Birgit oder hast Du Deinen Führerschein im sale bei Karstadt erstanden ?

Ich bitte Dich :YYAU: :YYAU: :YYAU:

musterparkflyer.jpg
musterparkflyer.jpg [ 13.45 KiB | 1236-mal betrachtet ]


Bei Falsch- oder Bequemparkern werde ich sehr ungemütlich :mrgreen:

Gruß Kalle ( Ist sicherlich von Dir nicht so gemeint )

_________________
Glöm ej bort att leva min vän
dagen som gått kommer ej igen.


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BeitragVerfasst: Mi, 24 Jun, 2015 13:08 
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Registriert: 09.06.2006
Beiträge: 123
framsidan hat geschrieben:
Birgit hat geschrieben:
Hej,

ich denke, dort darf jeder Anwohner mit bezahltem Anwohner-Parkausweis S6 parken, wobei S das Parkgebiet in Göteborg bezeichnet, für welches derjenige eine Berechtigung hat, und 6 die Höhe der erforderlichen bezahlten Gebühr. Zusätzlich ist hier wohl auch noch eine Behinderung erforderlich.
Göteborg hat eine sehr schöne Parkeringskarta sowie eine sehr gute App.


Nein Birgit ohne dem Behindertenparkausweis darfst du nie auf so einem Parkplatz parken.



Kalle hat geschrieben:
Birgit hat geschrieben:
Zusätzlich ist hier wohl auch noch eine Behinderung erforderlich.


. . . wann warst Du denn das letzte mal beim Augenarzt Birgit oder hast Du Deinen Führerschein im sale bei Karstadt erstanden ?

Ich bitte Dich :YYAU: :YYAU: :YYAU:

musterparkflyer.jpg

Bei Falsch- oder Bequemparkern werde ich sehr ungemütlich :mrgreen:

Gruß Kalle ( Ist sicherlich von Dir nicht so gemeint )







Hej,

????????
Es ist doch ein Parkplatz für Behinderte, oder? Parken nur erlaubt mit Behindertenparkausweis, oder? Behindertenparkausweis nur wenn entsprechende Behinderung vorliegt, oder? und dazu, wie oben bereits geschrieben, Parkausweis für das Parkgebiet S mit bezahlter Gebühr 6, oder?
Nur so habe ich das gemeint. Hab ich mich vorher soooo unverständlich ausgedrückt? Habe nur andersherum angefangen zu schreiben, weil es ja im Grunde genommen nur um die Bedeutung von S6 ging und nicht um die Behinderung bzw. den Behindertenparkausweis selbst.

_________________
Schöne Grüße
Birgit


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BeitragVerfasst: Mi, 15 Jun, 2016 7:25 
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Beiträge: 17112
Plz/Ort: Bergisch Gladbach
Hej igen,

das Knöllchen liegt noch immer auf meinem Schreibtisch.
Eine Zahlungsaufforderung habe ich bisher nicht bekommen. Kann ich jetzt - nach einem Jahr - die Angelegenheit als verjährt betrachten? Oder werde ich verhaftet, wenn ich das nächste mal nach Schweden einreise?

:YY: Värmi


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