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BeitragVerfasst: Mi, 23 Mär, 2016 16:17 
Hallo,

mein Mann und ich sind kurz davor, nach Schweden auszuwandern. Er ist arbeitslos gemeldet, ich selbst arbeite nicht und bin aber auch nicht arbeitslos gemeldet. Mein Mann ist aufgrund seiner Arbeitslosigkeit gesetzlich krankenversichert, ich bin über ihn familienversichert.
Jetzt wollte ich bei unserer Krankenversicherung das Formular S1 beantragen und hatte angenommen, daß sei kein Problem, da wir nicht privat krankenversichert sind. Die zuständige Mitarbeiterin hat das aber abgelehnt, da wir uns in Zukunft komplett aus Deutschland abmelden wollen und laut ihrer Aussage dann auch kein Versicherungsschutz besteht.
Mein Mann will sich in Schweden arbeitssuchend melden und falls er nichts findet, hätten wir zunächst ausreichende Mittel, um unseren Lebensunterhalt in Schweden zu bestreiten (wie erforderlich zur Beantragung einer Personennummer ohne Arbeit bzw. Rente).

Ich habe dazu folgende Fragen:
1.) Es ist doch richtig, daß sowohl mein Mann als auch ich dieses Formular benötigen?!?
2.) Was kann ich tun? :YYAK:

Vielen lieben Dank für Eure Antworten
Ninon


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BeitragVerfasst: Mi, 23 Mär, 2016 22:05 
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Registriert: 24.09.2012
Beiträge: 93
Hej.
Ich kann schon verstehen, dass die deutsche KK euch das nicht ausstellen will. Wenn ihr nach Schweden auswandert, kann dein Mann nicht ohne weiteres weiterhin in Deutschland versichert sein. Das wuerde nur gehen, wenn er Leistungen nach PD U2 fuer einen gewissen Zeitraum in Schweden erhalten wuerde. Wenn ihr ohne diese Weiterzahlung von ALG I Deutschland verlasst, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Insofern fuer mich eine nachvollziehbare Reaktion eurer KK.


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BeitragVerfasst: Mi, 23 Mär, 2016 22:32 
Danke für Deine Antwort Lukä.
Mein Mann würde tatsächlich Leistungen nach PD U2 beziehen, meines Wissens für 3 bis maximal 6 Monate. Aber wenn dann der Krankenversicherungsschutz erlischt, kann er das Formular ja ebenfalls nicht bekommen. Verlangt wird eine Krankenversicherung mit mindestens 1 Jahr Gültigkeit.

Könnte es Abhilfe schaffen, wenn ich mich freiwillig mit dem Minimalbetrag krankenversichern lasse, um das Formular und die Personennummer zu erhalten? Ohne die Nummer ist man ja scheinbar aufgeschmissen ... :-(


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BeitragVerfasst: Do, 24 Mär, 2016 23:59 
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Registriert: 16.04.2015
Beiträge: 1948
Plz/Ort: hela världen
Ninon hat geschrieben:
Danke für Deine Antwort Lukä.
Könnte es Abhilfe schaffen, wenn ich mich freiwillig mit dem Minimalbetrag krankenversichern lasse, um das Formular und die Personennummer zu erhalten? Ohne die Nummer ist man ja scheinbar aufgeschmissen ... :-(


Da solltest du die Versicherung in Deutschland fragen, das wird hier wohl keiner wissen.
Wobei ich nicht dran glaube. Du kannst ja jederzeit die Zahlungen einstellen oder kündigen.
Da wird es wohl keine Bestätigung über 1 Jahr geben.

_________________
Nordic by Nature


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BeitragVerfasst: Sa, 26 Mär, 2016 7:28 
scotty62 hat geschrieben:
Da solltest du die Versicherung in Deutschland fragen, das wird hier wohl keiner wissen.
Wobei ich nicht dran glaube. Du kannst ja jederzeit die Zahlungen einstellen oder kündigen.
Da wird es wohl keine Bestätigung über 1 Jahr geben.


Ja klar, ich kläre das mit der Krankenkasse, aber es hätte ja sein können, daß jemand es schon mal so mit Erfolg versucht hat.
Im Moment sieht es so aus als bekämen wir das Formular E106, aber auf keinen Fall S1. Eigentlich hätte ich angenommen, daß S1 das Folgeformular von 106 ist bzw. S1 E106 ersetzt hat. Beim Skatteverket steht auch, dass man S1 benötigt. Also schauen wir mal, was man uns dort sagt.

LG


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