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BeitragVerfasst: Fr, 18 Jan, 2013 0:13 
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Beiträge: 13
Hallo,
hat jemand eine deutsche oder englische Übersetzung des Formulars K3 (SKV 2103) oder (SKV 2199) zur Ermittlung der Steuern aus Mieteinnahmen?
Auf der Seite des Steueramtes ist das Formular SKV 2199 hinterlegt.
So wie ich es mit google übersetzen konnte ist das Formular SKV2103 K3 durch das SKV 2199 (im Jahr 2008) ersetzt worden.
Oder vermietet jemand sein Haus und kann Tipps zum ausfüllen des Formulars geben?

Formular SKV 2199:
http://www.skatteverket.se/download/18.2b543913a42158acf800010037/219906.pdf
Formuler SKV 2103 K3:
http://www.skatteverket.se/download/18.59bd2f7d107d387b4ec80001648/210310.pdf

Vielen Dank! :YY:


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BeitragVerfasst: Mi, 06 Feb, 2013 13:16 
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Beiträge: 285
Plz/Ort: 34194 Ljungby
Hej, ich mache die Steuererklärung online. Da wird nicht mehr nach dem blankett gefragt. Du musstest eigentlich in den letzten Jahren nicht mitschicken. Fuelle es fuer Dich aus, dann weisst Du, was Du erklärt hast.
Wenn Du Hilfe brauchst, dann meld Dich.
Ha en bra dag
Peter


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BeitragVerfasst: Mi, 06 Feb, 2013 22:53 
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Beiträge: 13
Hallo,danke für Deine Antwort.
Online kann man doch nur abgeben wenn man kaum oder nichts zu versteuern hat,oder?
Die normale Steuererklärung ist auch auf deutsch/englisch erhältlich.Aber wie sieht es mit der Berechnung und Angabe von
Mieteinnahmen aus?Nachdem man die Mieteinnahmen ausgerechnet hat muß man diese auf der Steuererklärung unter
Punkt 51 eintragen , aber keine Aufstellung mitsenden.
Nur wie werden diese berechnet,was kann ich abziehen?Worauf muß ich achten?
Vielen Dank! :weifa:


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BeitragVerfasst: Mi, 06 Feb, 2013 23:02 
also das errechnen geht so.

beispiel

du nimmst 30000skr als miete ein. davon berechnest du 20%. das sind 6000 skr.
von den 30000 skr ziehst du diese 6000 skr ab. = 24000skr.
von diesen 24000 skr kannst du nochmal 21000 skr ( deine eigene nutzung des objektes) abziehen.
es bleiben also 3000 skr uebrig. diese musst du nun versteuern.


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