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BeitragVerfasst: Do, 09 Okt, 2008 17:16 
Wir haben heute Post bekommen vom Skatteverket mit der Überschrift

Förslag
Småhusenhet
Fastighetstaxering


dort hat man uns jetzt einen Taxeringsvärde total von 404 000 kr
eingetragen

Letztes Jahr hatten wir noch einen Betrag von 274 000 kr

das ist eine Erhöhung von 130 000 kr an Tomt und Haus obwohl nichts dazugekauft wurde an Land und das Haus auch nicht renoviert wurde.

Kann ich gegen so eine Erhöhung Einspruch erheben?


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BeitragVerfasst: Do, 09 Okt, 2008 18:09 
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Jeder kann Einspruch einlegen ,wenn man dann aber nicht direkt auf einer Landebahn oder Mülldeponie wohnt wird dieses aber nicht sehr sinnvoll sein!
Die Einheitswerte werden immer steigen und wenn du mal nachrechnest was du im Endeffekt an Immobiliensteuer zahlst lohnt es sich bestimmt nicht den Wert zu bestreiten.Der Wert deines Hauses hat sich ja auch erhöht!

mfG.
Ingo

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„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

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BeitragVerfasst: Do, 09 Okt, 2008 18:24 
Ingo hat geschrieben:
Jeder kann Einspruch einlegen ,wenn man dann aber nicht direkt auf einer Landebahn oder Mülldeponie wohnt wird dieses aber nicht sehr sinnvoll sein!
Die Einheitswerte werden immer steigen und wenn du mal nachrechnest was du im Endeffekt an Immobiliensteuer zahlst lohnt es sich bestimmt nicht den Wert zu bestreiten.Der Wert deines Hauses hat sich ja auch erhöht!

mfG.
Ingo




Klar Ingo ,

der Wert hat sich erhöht aber die Steuer auch dadurch.

Aber du hast recht wenn man es verkauft ist es ja nur Positiv.


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BeitragVerfasst: Do, 09 Okt, 2008 23:54 
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Hallo zusammen,

habe diesen Brief Heute auch bekommen, zum ersten mal.

Er ist in zweifacher Ausfertigung.

Meine Frage: Muss ich davon eine Ausfertigung unterschrieben zurückschicken, oder dies nur, wenn ich daran Änderungen vornehme.

Gruß Namsen

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BeitragVerfasst: Fr, 10 Okt, 2008 0:03 
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namsen hat geschrieben:
Hallo zusammen,
Meine Frage: Muss ich davon eine Ausfertigung unterschrieben zurückschicken, oder dies nur, wenn ich daran Änderungen vornehme.
Gruß Namsen



...steht doch drauf... nur wenn du Änderungen hast, schickst du ein Formular ein... Änderungen kann man auch uebers Internet eintragen wenn man eine e-legetimation hat..

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Gruss von Faxälva

Tyck inte illa om att bli gammal, var glad att du fått chansen.


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BeitragVerfasst: Fr, 10 Okt, 2008 0:56 
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Faxälva hat geschrieben:
namsen hat geschrieben:
Hallo zusammen,
Meine Frage: Muss ich davon eine Ausfertigung unterschrieben zurückschicken, oder dies nur, wenn ich daran Änderungen vornehme.
Gruß Namsen



...steht doch drauf... nur wenn du Änderungen hast, schickst du ein Formular ein... Änderungen kann man auch uebers Internet eintragen wenn man eine e-legetimation hat..


o.k. danke Dir.
Habe keine Änderungen.
Bei mir haben sie bei Markvärde und Byggnadsvärde insgesamt 13000,- SEK erhöht.
Kann ich noch verkraften.

Gruß Namsen

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BeitragVerfasst: So, 02 Nov, 2008 10:55 
Bei einer so kräftigen Erhöhung des taxeringsvärdets würde ich jedenfalls das Formular ordentlich durchlesen. Sieht fast so aus, als ob da wo eine Angabe falsch sein könnte. Uns ist das passiert, dass man in der Steuerblankette behauptete wir hätten Sommerwasser aus eigenem Brunnen in einem Sommerhaus. Fliesswasser haben wir ja tatsächlich, aber du darfst es brav von der Handpumpe ins Haus tragen. Ergebnis: unser unmodernes Häuschen fiel völlig aus der Steuertabelle, wir zahlen jetzt nur für den Grund, nichts für´s Gebäude.
Kontrolliere auch extra, dass du nicht eine Strandlage aufgebrummt bekommen hast, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Nur weil man einen See sehen kann, bedeutet das nicht, dass man unbedingt Strandlage hat. Solche Fehler passieren häufig und sowas beeinflusst den Wert ungemein. Lies die Anweisungen ordentlich, du musst deine Angaben gründlich motivieren und Bekräftigen. Da gilt es die offiziellen Richtlinien zu kennen.

Hast du Änderungen so füllst du sie auf dem einen Exemplar in den weissen Feldern ein und schickst das Papier an Skattemyndigheten (falls du es nicht über Internet erledigst). Hast du keine Änderungen brauchst du nichts machen.


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BeitragVerfasst: Fr, 07 Nov, 2008 9:52 
Hallo Ulla,

ja, ich würde auch vergleichen, ob sich was zum alten Formular geändert hat. Ich habe auch von jemanden gehört, dass eine ganze Siedlung plötzlich Strandlage eingetragen bekam, obwohl dort keineswegs Strandlage ist. Der See ist dort ca. 150 m entfernt, also haben alle hingeschrieben, dass die Eintragung Strandlage nicht akzeptiert wird. Der Bescheid wurde daraufhin wieder abgeändert.
Ich glaube, dass der täxeringsverdet auch angehoben wird, wenn in dem Bereich Häuser zu hohen Preisen verkauft wurde. Insofern würde ich auch einfach mal beim Skatteverket anfragen, warum es solche extreme Erhöhung gab.

Grüße Christa


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BeitragVerfasst: Mi, 26 Nov, 2008 21:01 
In dem Zusammenhang hab ich auch ne Frage.
(Mein schwedisch ist nicht gerade gut)

Wenn ich nichts zu ändern habe bezahle ich also einfach..
ABER WAS ?? bzw. wieviel
?

Kann da keinen Betrag finden.

Dank im voraus. :D
Grüße


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BeitragVerfasst: Mi, 26 Nov, 2008 22:01 
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Richard hat geschrieben:
In dem Zusammenhang hab ich auch ne Frage.
(Mein schwedisch ist nicht gerade gut)

Wenn ich nichts zu ändern habe bezahle ich also einfach..
ABER WAS ?? bzw. wieviel
?

Kann da keinen Betrag finden.

Dank im voraus. :D
Grüße


der kommt zum Jahreswechsel


mfG.
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