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BeitragVerfasst: Mi, 01 Jul, 2020 14:12 
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BenFin hat geschrieben:
Ingen fara :-) Alles gut! Und danke für den Hinweis... Solche Situationen, wie du sie beschreibst, werden natürlich für uns (mindestens!) genauso schwer... keine Frage. Darauf sind wir eingestellt, da machen wir uns keine Illusionen.

:perfekt:
BenFin hat geschrieben:
Wobei ich (als gebürtiger Bayer) mit , sagen wir mal, ein paar Franken oder Schwaben oder auch Sachsen (egal welcher Dialekt) in einem Gruppengespräch wäre, und einer oder auch alle in ihrem regionalen Dialekt sprechen und "es drauf anlegen", versteh ich auch kaum was... :YYAI:

In der Tat.
Ich habe als Norddeutscher (lies: Fischkopp)
  • in München einen Zug verpasst, weil die Spur gewechselt worden war und ehe ich das im Gespräch mit einem bayerischen Bahnangestellten verstanden hatte, war der Zug weg
  • bei der Untersuchung eines Patienten aus Oberbayern tatsächlich die Hilfe eines tolks in Anspruch nehmen müssen, weil ich nicht einmal ahnte, wovon der redete
Tatsächlich werdet ihr feststellen, dass Schwedisch viel uniformer ist als Deutsch. Es gibt ein paar Variationen hier, die im Abstand von der Standardsprache das Niveau von bairisch, fränkisch oder ähnlichem erreichen, aber nicht viele (ausgeprägtes Skånska bspw kann so weit gehen). Ansonsten, wenn man an die nordischen Sprachen denselben Maßstab wie an das Deutsche (wo ja bairisch und fränkisch, sächsisch etc als deutsch gerechnet werden) legen würde, wären dänisch, norwegisch und schwedisch Dialekte derselben virtuellen (die es ja scheinbar nur bei Medizinstudenten in Odense gibt) nordischen Standardsprache und isländisch wäre wohl, wie plattdeutsch es ist, eine eigene Sprache.
Stattdessen werden in Schweden feine Variationen der Standardsprache, die man als Ausländer vielleicht nicht einmal wahrnimmt, als Dialekte gerechnet, also ein etwas nasalerer Ton der leicht als arrogant wahrgenommen wird (Stockholmska), eine pessimistisch klingende Aussprache von Vokalen (Coaca Coala statt Coca Cola/Närkingska) oder die Veränderung einzelner Buchstaben (Oäv statt räv/Östgötska), etwas knackiges Schwedisch mit einem "Ratata"-Takt und ohne sch-Laut (Finnlandsschwedisch) oder eine gewisse Melodielosigkeit, die an das Deutsche erinnert (Gotländska); alles gut verständlich, aber je nach Ausprägungsgrad bemerkt man es oder nicht einmal das.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
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BeitragVerfasst: So, 05 Jul, 2020 13:07 
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war schon mal hier
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Hej!

Vielleicht noch einmal zum Thema Krankenversicherung. Ich bin seit einigen Monaten hier in Schweden und habe Anfang Februar 2020 meine personnummer beantragt. Alle Voraussetzungen waren erfüllt, nur hatte mir meine Krankenkasse eine nur bis zum 16.07.2020 befristetes S1-Formular ausgestellt. Befristet darum, weil ich ab dem 17.07.2020 einzig und allein von meiner Hinterbliebenenrente leben werde und ich mich ab diesem Zeitpunkt freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern müsste. Soweit so gut.

Ende Mai 2020 kam dann der Bescheid vom skatteverket in Stockholm, dass ich noch keine personnummer erhalte, weil ich kein wenigstens ein Jahr gültiges S1-Formular vorgelegt habe. Also habe ich nach Rücksprache mit der Techniker Krankenkasse bereits Ende Mai den Antrag auf freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt und danach auch kurzfristig mein unbegrenzt gültiges S1-Formular erhalten. Danach also noch einmal zum skatteverket - wo man mir Hoffnung machte in den kommenden Wochen einen positiven Bescheid (personnummer) zu erhalten.

Zu den Unterschieden zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der freiwilligen Versicherung in der Gesetzlichen erhielt ich von der Techniker Krankenkasse die folgende Mitteilung:

In der Zeit, in der ich noch in Deutschland gemeldet und über die gesetzliche ganz normal als Arbeitnehmer versichert bin, könnte ich mich in Schweden bei Notfällen überall behandeln lassen. Von Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnarztbesuchen (außer Schmerzbehandlungen) sollte ich in dieser Zeit besser keinen Gebrauch machen, da diese Leistung von der deutschen Krankenkasse dann nicht bezahlt werden. Bei einer plötzlichen Erkrankung werden dann aber die Kosten übernommen, die man jedoch beim schwedischen Arzt eventuell erst einmal aus eigener Tasche bezahlen müsste, dann aber von der Techniker auf Antrag zurück erhält.

Mit dem S1-Formular werden dann nach meiner Abmeldung in Deutschland alle Leistungen wie auch in Deutschland von der Techniker Krankenkasse übernommen. Zusatzleistungen, wie z.B. beim Zahnarzt müsste man selber tragen. Und in diesem Fall sollte man dann wirklich überlegen, über der Besuch beim Zahnarzt nicht auf die nächste Deutschlandreise verlegt werden sollte.

Ich denke also, dass die Auskunft der AOK hinsichtlich der Leistungen dieser Krankenkasse im Ausland nicht so ganz richtig sein kann. Einfach nochmal dort oder auch bei irgendeiner anderen Krankenkasse nachfragen.

Beste Grüße Hanne


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BeitragVerfasst: So, 05 Jul, 2020 14:32 
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Beiträge: 26
Hej Hanne,

vielen Dank für deinen Post! :-)

Also, nur damit ich es richtig verstehe: Du warst und bist derzeit noch in DE gemeldet, deshalb auch nur eingeschränkte Leistungen deiner GKV bei Notfällen im Ausland etc.

Sobald du dich in DE abmeldest, hast du dann in SE quasi ganz normale Leistungen, welche deine dt. GKV übernimmt, da du ja freiwillig versichert bleibst, ohne Wohnsitz in DE... mit Ausnahme von Zusatzleistungen... klar.

Klingt deutlich logischer als die Aussagen der AOK... mit der Info können wir sehr gut mit der AOK "verhandeln" ;-)

Die Frage wäre dann nur: wann meldest du dich denn in DE ab? Vermutlich wenn du folkbokförd bist und die Personnummer hast, richtig?

Beste Grüße, Ben


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BeitragVerfasst: So, 05 Jul, 2020 16:37 
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Hej Ben!

Genauso ist es. Sobald ich die personnummer habe melde ich mich auch in D ab. Das soll dann wohl auch aus der Ferne gehen, mit einem Fax ans Einwohnermeldeamt.

Übrigens hatte ich mich vor einiger Zeit auch bei der HKK nach einer freiwillig gesetzlichen Versicherung mit Wohnsitz im EU-Ausland erkundigt. Von dort erhielt ich die gleiche Antwort, wie von der Techniker Krankenkasse. Irgendwie rechnet der schwedische Staat die üblichen Krankenkassenleistungen direkt mit der deutschen Krankenkasse ab. Das S1-Formular ist dann sozusagen das Formular, das dem schwedischen Staat die Übernahme dieser Leistungen durch die deutsche Krankenkasse bescheinigt, für die Dauer von wenigstens einem Jahr. Darum will man in Schweden neben dem S1-Formular auch die anderen Nachweise (Arbeit in S oder Rente oder genügend Bares oder Bürge mit Wohnsitz in S) von einem haben, dass man selbst in der Lage ist sich für mindestens ein Jahr in S über Wasser zu halten. Manchmal werden dann auch noch weitere Dinge eingefordert, z.B. ob man irgendwelche Kredite zu laufen hat, ob man in Schweden für eine Mietwohnung zahlen müsste, wie hoch die monatlichen Nebenkosten für ein Haus/eine Wohnung sind.

Beste Grüße Hanne


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BeitragVerfasst: So, 05 Jul, 2020 16:56 
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Jag älskar Sverige hat geschrieben:
Ende Mai 2020 kam dann der Bescheid vom skatteverket in Stockholm, dass ich noch keine personnummer erhalte,

Interessant... bist du sicher, dass sie geschrieben haben, dass du keine Personnummer bekommst?
Oder haben sie geschrieben, dass du dich nicht wohnhaft melden kannst, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Denn eine Personnummer kann man nicht beantragen, aber man kann versuchen, sich wohnhaft zu melden (und erhällt beim ersten Mal eine Personnummer, die eine kombinierte Versicherungs- und Steuernummer ist, mit deren Hilfe man im Prinzip alle Informationen über dich zusammenkoppeln kann, Typ gläserner Bürger).
Ich nehme an, das war der Antrag, der abschlägig beschieden wurde?
Ich weiss, wenn man hier neu ist, ist (verständlicherweise, sowohl wegen des Symbolwertes als auch wegen der vielen Situationen, in denen sie gebraucht wird)ein grosser Fokus auf der PN und der Einblick in die inneren Strukturen hier ist noch nicht so gross, weil natürlich erstmal sowohl die Sprache als auch die Kenntnis fehlen.
Wenn du unsicher bist: stell den Brief ein, dann kann man helfen, zu verstehen, was drin steht.

//M

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BeitragVerfasst: So, 05 Jul, 2020 17:50 
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vibackup hat geschrieben:
Jag älskar Sverige hat geschrieben:
Ende Mai 2020 kam dann der Bescheid vom skatteverket in Stockholm, dass ich noch keine personnummer erhalte,

Interessant... bist du sicher, dass sie geschrieben haben, dass du keine Personnummer bekommst?
Oder haben sie geschrieben, dass du dich nicht wohnhaft melden kannst, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Denn eine Personnummer kann man nicht beantragen, aber man kann versuchen, sich wohnhaft zu melden (und erhällt beim ersten Mal eine Personnummer, die eine kombinierte Versicherungs- und Steuernummer ist, mit deren Hilfe man im Prinzip alle Informationen über dich zusammenkoppeln kann, Typ gläserner Bürger).
Ich nehme an, das war der Antrag, der abschlägig beschieden wurde?
Ich weiss, wenn man hier neu ist, ist (verständlicherweise, sowohl wegen des Symbolwertes als auch wegen der vielen Situationen, in denen sie gebraucht wird)ein grosser Fokus auf der PN und der Einblick in die inneren Strukturen hier ist noch nicht so gross, weil natürlich erstmal sowohl die Sprache als auch die Kenntnis fehlen.
Wenn du unsicher bist: stell den Brief ein, dann kann man helfen, zu verstehen, was drin steht.

//M


Ja, natürlich "har jag anmält flyttning till Sverige", auch mit dem Hintergrund die personnummer zu erhalten. Denn ohne die personnummer geht hier ja Einiges nicht. Abschlägig wurde der "folkbokföringsärende beslut" nur beschieden, weil ich keine "heltäckande sjukförsäkring" über den 16.07.2020 hinaus vorweisen konnte. Man verwies auf die Notwendigkeit eines S1-Formulars, das mindestens ein Jahr gültig sein muss. Das habe ich ja nun nachgereicht. Immerhin hat man mir mit dem Beschluss eine samordningsnummer mitgeteilt, mit der ich hier zumindest erst einmal ein Konto eröffnen konnte. Dass es mit dem nur begrenzten S1-Formular zur Ablehnung kommen könnte, war mir von Beginn an klar. Ich hatte die Umstände versucht schriftlich zu erklären, die zu dieser zeitlichen Begrenzung im S1-Formular führten und wie es danach in Sachen Krankenversicherung weitergehen wird. Darauf hat sich das skatteverket aber leider nicht eingelassen. Aber nun wird es ja... Vielen Dank aber für das Hilfsangebot. :D

Beste Grüße Hanne


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BeitragVerfasst: Mo, 06 Jul, 2020 17:48 
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Jag älskar Sverige hat geschrieben:
vibackup hat geschrieben:
Jag älskar Sverige hat geschrieben:
Ende Mai 2020 kam dann der Bescheid vom skatteverket in Stockholm, dass ich noch keine personnummer erhalte,

Interessant... bist du sicher, dass sie geschrieben haben, dass du keine Personnummer bekommst?
Oder haben sie geschrieben, dass du dich nicht wohnhaft melden kannst, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?


Ja, natürlich "har jag anmält flyttning till Sverige"... Abschlägig wurde der "folkbokföringsärende beslut" [...] beschieden

So macht das Ganze Sinn.
Du konntest dich also nicht wohnhaft melden.
Und mit dem Wohnsitz, nicht mit der PN kommen die ganzen Vorteile, die PN ist lediglich ein Indikator dafür, dass du hier mindestens mal wohnhaft warst.
Wenn du aber wieder wegziehst nach D, behältst du die PN, aber die Vorteile (bspw Krankenversicherung) fallen wieder weg.

//M

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BeitragVerfasst: Mi, 08 Jul, 2020 14:51 
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[/quote]
So macht das Ganze Sinn.
Du konntest dich also nicht wohnhaft melden.
Und mit dem Wohnsitz, nicht mit der PN kommen die ganzen Vorteile, die PN ist lediglich ein Indikator dafür, dass du hier mindestens mal wohnhaft warst.
Wenn du aber wieder wegziehst nach D, behältst du die PN, aber die Vorteile (bspw Krankenversicherung) fallen wieder weg.

//M[/quote]

Genau, ich konnte mich nicht wohnhaft melden. Unklar sind mir jetzt die Vorteile wegen der Krankenversicherung. Angenommen ich bin folkbokförd und bekomme daraufhin meine personnummer. Dann ist es doch so, dass ich, wenn ich mich zum Beispiel impfen lassen möchte, in Schweden zum Arzt begebe, dort meine personnummer angebe und der Arzt oder auch die Krankenschwester mir die Nadel in den Arm jagt :D Ich bekomme somit ohne Probleme hier in Schweden meine Impfung und muss wahrscheinlich nur die 200 SEK (?) für den Besuch beim Doc zahlen. Es ist doch dann nicht so, dass der schwedische Staat meine Impfung bezahlt, sondern dass die Kosten dieser Leistung an meine deutsche Krankenkasse weitergereicht werden, die dann ausgleicht. Oder wie kann man die Verfahrensweise verstehen? Andersherum könnte ich mir ja die deutsche Krankenversicherung sparen. Ich meine damit, dass Schweden für mich als Rentner ja keine Kosten für die Sozialversicherung (Krankenkasse) übernimmt, sondern ich schon mit meiner Antragsstellung (flyttning till Sverige) mit dem S1-Formular nachweisen muss, dass meine Krankenkasse alle Kosten (außer Zusatzleistungen) für mich für wenigstens ein Jahr übernehmen wird.

Beste Grüße Hanne


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BeitragVerfasst: Mi, 08 Jul, 2020 17:01 
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Zitat:
So macht das Ganze Sinn.
Du konntest dich also nicht wohnhaft melden.
Und mit dem Wohnsitz, nicht mit der PN kommen die ganzen Vorteile, die PN ist lediglich ein Indikator dafür, dass du hier mindestens mal wohnhaft warst.
Wenn du aber wieder wegziehst nach D, behältst du die PN, aber die Vorteile (bspw Krankenversicherung) fallen wieder weg.

//M


Genau, ich konnte mich nicht wohnhaft melden. Unklar sind mir jetzt die Vorteile wegen der Krankenversicherung. Angenommen ich bin folkbokförd und bekomme daraufhin meine personnummer. Dann ist es doch so, dass ich, wenn ich mich zum Beispiel impfen lassen möchte, in Schweden zum Arzt begebe, dort meine personnummer angebe und der Arzt oder auch die Krankenschwester mir die Nadel in den Arm jagt :D Ich bekomme somit ohne Probleme hier in Schweden meine Impfung und muss wahrscheinlich nur die 200 SEK (?) für den Besuch beim Doc zahlen. Es ist doch dann nicht so, dass der schwedische Staat meine Impfung bezahlt, sondern dass die Kosten dieser Leistung an meine deutsche Krankenkasse weitergereicht werden, die dann ausgleicht.

So deute ich es auch:
https://www.forsakringskassan.se/privat ... ll_sverige
Aber als Rentner bist du ja ein Sonderfall; der Normalfall in der EU-Verordnung ist der Arbeitnehmer.
Dann gibt es Sonderregeln für Unternehmer, Studenten und Rentner und Peronen mit "hinreichenden Mitteln".

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