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 Betreff des Beitrags: Re: EU-Garantierecht bestätigt
BeitragVerfasst: Do, 17 Apr, 2008 15:03 
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smalandskusten hat geschrieben:
Soeben hat der Europäische Gerichtshof deutsche Bestimmungen zum Garantierecht gekippt, die die Rechte des Kunden einschränken. Kunden in der EU haben volles Garantierecht bei Neuwaren von zwei Jahren.


Hast du dazu mal ein Aktenzeichen?

Und was hat der EuGH bitte gekippt?
Es gibt kein deutsches "Garantierecht".
Das einzige was im Gesetz geregelt ist, ist die Gewährleistung, und die ist im BGB geregelt.
Garantie, fällt - da freiwillige Leistung des Herstellers - und die Vertragsfreiheit und damit z.T. auch ins BGB.

D.h. zumindest aus deiner knappen Info ohne Quelle könnte man mutmassen, dass die Beweislastumkehr (§ 476 BGB in Verbindung mit §474 BGB) in der Auslegung des BGH Urteils von 2004 als für nicht vereinbar erklärt wurde.

Dazu wäre aber wie gesagt eine Quelle bzw. ein Link hilfreich
:-)

Ok, bin mal selbst beim EuGH vorbeigesurft:
Zitat:
Urteil C-404/06 Quelle
Umwelt und Verbraucher
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) - Auslegung von Artikel 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. L 171 vom 7. Juli 1999, S. 12) - Vom nationalen Recht vorgesehene Möglichkeit für den Verkäufer, vom Verbraucher Wertersatz für die vor der Ersatzlieferung erfolgte Nutzung des zunächst gelieferten vertragswidrigen Verbrauchsgutes zu verlangen
Generalanwalt: Trstenjak


Urteil und weitere Infos unter: KLICK

erst mö in Ruhe lesen später ;)

€dit:

So ich habe mich jetzt mal so halb durchs Urteil gekämpft.
Es ging letztlich um den Gebrauchswertvorteil.

Sprich wenn ich einen PC kauf der innerhalb der Gewährleistungszeit komplett getauscht wird, darf mir der Händler KEINEN Wertausgleich mehr berechnen.

Mit der Laufzeit der Gewährleistung und vor allem der Beweislastumkehr hat das weniger zu tun.
Es ist also imho dann zu erwarten, dass immer mehr Händler knallhart auf die Beweislastumkehr drängen werden, was letztlich dazu führt, dass man als Kunde nach 6 Monaten erst mal megablöd dasteht, so man nichts über die Herstellergarantie lupfen kann.

Man könnte höchstens versuchen mal klären zu lassen, ob die Herstellergarantie Vertragsbestandteil beim Kauf wird und damit auch dafür der Händler gerade zu stehen hat...

Bin ja mal gespannt was der Handel jetzt sagen wird...

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BeitragVerfasst: Do, 17 Apr, 2008 16:17 
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Also hier haben wir mindestens 2 Jahre Garantie, manchmal sogar 3 Jahre (habe heute erst ein Gerät mit 3 Jahren Garantie gekauft) und in einigen Fällen auch ein "bytesrätt" von 5 Jahren. Soviel zu "kurzen" Garantiezeiten in Schweden.

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BeitragVerfasst: Do, 17 Apr, 2008 16:20 
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habe auch noch keine Chinawaren ohne Garantie gesehen.
Höchstens in Malmö auf dem Polenmarkt :cool:



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@Annika

Aber ist in Schweden die Herstellergarantie gesetzlich geregelt, wohl kaum oder?

Ihr werdet in Schweden doch sicherlich auch ein Recht auf Sachmangelfreiheit haben, was man über die Gewährleistungspflicht des Händlers (nicht des Herstellers) einfordern kann?

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BeitragVerfasst: Do, 17 Apr, 2008 17:05 
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Hej Herr Jeh!

Also äh, wenn ich mir was kaufe, das nicht korrekt ist oder funktioniert, wie es funktionieren soll, dann wende ich mich als Konsument ja als erstes an den Händler, bei dem ich es gekauft habe. Wie der das dann mit seinem Lieferanten/Hersteller regelt ist mir völlig wurscht.

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BeitragVerfasst: Do, 17 Apr, 2008 17:09 
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So weit so gut. Kein Thema.

Ich wüsste nur gerne mal wie das gesetzlich geregelt ist in Schweden.

Beispiel:
Canon(Drucker und Photozeugs) gibt eruopaweit 1 Jahr Garantie auf seine Produkte. Steht so in allen Garantieunterlagen.
Diese Garantie gewährt auch Canon und nicht der Vertragspartner = Verkäufer.

Habe ich dann als Konsument in Schweden das Recht Canon auf eine Verlängerung der Garantie auf 2 Jahre zu drängen, eher nicht oder?
Sondern ich werde (ähnlich dem restlichen Europa) dem Händler gegenüber einen Gewährleistungsanspruch haben?

Ich überlege ob wir sowas hier nicht sogar schon mal hatten...
:grübel:

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BeitragVerfasst: Do, 17 Apr, 2008 17:12 
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Achsoooooooooo, jetzt verstehe ich, was Du meinst! :YYBZ: Also da bin ich mir nicht so sicher, wie das funktioniert. Aber eine europaweite Garantie sollte schon europaweit gelten. Mal sehen, ob ich was dazu im Netz finde. Wenn ja, stelle ich es hier ein.

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BeitragVerfasst: Do, 17 Apr, 2008 17:16 
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@Annika

Mir geht es nicht mal um den Geltungsort. Mir geht es nur darum ob man als Verbraucher in Schweden nur den Garantiezusagen des Herstellers ausgeliefert ist.

Oder es im im schwedischen "BGB" "HGB" oder sonst wo eben eine Regelung zur Sachmängelfreiheit (die der Händler idR zu gewähren hat) gibt.

Es würde mir schon helfen wenn du evtl. einen Link hättest, auf dem man das schwedische Pendant zum hiesigen BGB mal lesen kann :YYBP:

...ich muss auch mal überlegen was mir Christoph vom Galå Fjällgård dazu erklärt hat...Seuche alt werden macht echt keinen Spaß :|

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Schön, dass man auch parallel online gehen kann :)

Also Infos gibt es z.B. hier:
http://www.euroconsumatori.org/16842v20171d20186.html

Demnach hat der Verbraucher in Schweden 3 Jahre Gewährleistungsansprüche (Begriff parallel zum dt. Recht angepasst).
Aber auch dort gibt es nach 6 Monaten die Beweislastumkehr.

Zitat:
Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher.


Diese Bezeichnung zeigt die Problematik, wenn für beide Konstrukte jeweils der Begriff Garantie benutzt wird. Kein Wunder, dass da viele ins Straucheln geraten.
D.h. einen Herstellergarantie kann auch in Schweden so lange dauern wie der Hersteller eben vorgibt. ABER ist die Herstellergarantie eben kürzer als drei Jahre müssen dennoch (was ja logisch ist) die gewährleistungsansprüche bearbeitete werden (aber erst mal vom Händler).

Wichtig ist hierbei auch zu beachten, dass eine Herstellergarantie z.b. deutlich umfassender sein kann (Vor-Ort Austausch z.B.) als eine reine Gewährleistung (da muss ich halt zum Händler latschen).

Ich bin also erst mal befriedigt und kann mich wieder dem Fleisch widmen
:flei:

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Oh super Herr Jeh! Danke für den Link!
:perfekt:

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