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 Betreff des Beitrags: Erben und Vererben in Schweden
BeitragVerfasst: Di, 11 Jan, 2005 10:01 
Hejhej
Wie läuft das in Schweden beim og. Thema?
Wenn ein Ehepaar als Besitzer eingetragen ist, erbt dann automatisch der Überlebende oder geht es auch auf evtl. Kinder über?
Bedarf es einer schriftl., ggfl. notariellen Vereinbarung?
Gibt es in S eine Erbschaftssteuer für Ausländer oder fällt die für Deutsche in Deutschland an?
Knifflige Fragen, ich weiß, aber habe es eben hier in D durchgekaut und bin jetzt einmal dabei.....
Gruß
Luna


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BeitragVerfasst: Di, 11 Jan, 2005 10:08 
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Hej Luna,

da du nicht Schwede bist, wirst du nach deutschen Erbrecht behandelt.

Gruessle Lis

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BeitragVerfasst: Di, 11 Jan, 2005 10:10 
Hej Lis, danke für die schnelle Antwort, da bin ich ja beruhigt!
Gruß
Luna


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BeitragVerfasst: Di, 11 Jan, 2005 10:14 
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Hej Luna,

jetzt hatte ich gerade ueberlegt, ob ich dich vielleicht falsch verstanden hätte, und du generell das schwedische Erbrecht meinstest, aber vielleicht weiss ja auch jemand anderes mehr....

lieben Gruss Lis

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BeitragVerfasst: Di, 11 Jan, 2005 11:05 
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Nach schwedischen Erbrecht bekommen die Kinder immer Ihren Erbteil.Den kannst Du auch nicht "wegtestamentieren"Gibt es Kinder aus anderer Ehe kriegen die auch Ihren Teil und zwar die Hälfte des Elternteil denen sie angehören.Hier darf aber so testamentiert werden das erst nach Tod des Gatten oder Gattin das Erbe in Kraft tritt.Es soll damit verhindert werden das die "fremden "Kinder einen zwingen können das gemeinsame Haus zu verkaufen!
Ihren Pflichtteil ,also die Hälfte der Hälfte können sie direkt fordern .
Dann gibt es aber :box:

mfG.
Ingo

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BeitragVerfasst: Sa, 16 Jul, 2005 12:57 
Hej,

nochmal zu den anderen Fragen:

Bedarf es einer bestimmten Schriftform oder Beglaubigung. Kann man ein deutsches Testament einfach übersetzen und es ist gültig? Oder muß man einen Notar einschalten?

Wäre jetzt im Fall von Nicht-Verheirateten, wo das Haus nicht den gesetzlichen Erben (Eltern, Geschwister) zufallen soll.

Danke im voraus

Susanne


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