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 Betreff des Beitrags: Eksjö Tingsrätt
BeitragVerfasst: Di, 15 Feb, 2005 17:51 
Kann mir jemand erklären, was dieser Beschluß in Bezug auf mein Haus bedeutet?

    Efter genomgång av handlingarna i ärendet meddelar tingsrätten följande

    SLUTLIGA BESLUT

    Det finns inte någon omständighet som utgör skälig anledning att låta inteckningen

    fortfarande gäller. Tingsrätten förordnar därför enligt 13 § lagen (1927:85) om

    Dödande av förkommen handling att inteckningen efter ansökan hos vederbörderlig

    inskrivningsmyndighet får dödas utan att inteckningshandlingen visas upp.




Tack och hälsa

Simone


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BeitragVerfasst: Di, 15 Feb, 2005 18:23 
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Beiträge: 11317
Plz/Ort: Ciudad Quesada/Alicante
Da gibt es noch einen alten Pfandbrief der "getötet"werden soll,weil er wahrscheinlich so alt ist dass es keine Forderungen mehr gibt.
Dieses dauert normalerweise mehrer Monate und kostet auch eine Kleinigkeit!
In deinem fall wird er aber direkt "getötet" da es wohl offensichtlich ist dass es keine Schulden mehr gibt!!

mfG.
Ingo

_________________
„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

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BeitragVerfasst: Di, 15 Feb, 2005 18:38 
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Hej!

Hier die Übersetzung. Es scheint nur ein Auszug zu sein, einige Sätze sind unvollständig und ergeben keinen Sinn.

Aber es geht daraus hervor, dass ein alter, verschwundener Pfandbrief gelöscht werden soll.

Hälsningar
Annika


**********************************************************************

Nach Durchsehen der Akten in diesem Fall teilt das Amtsgericht folgenden

ENDGÜLTIGEN ENTSCHLUSS

mit.


Es liegen keine Umstände vor, die einen triftigen Grund darstellen, die Hypothek/den Pfandbrief ... zu lassen (dieser schwedische Satz ist nicht vollständig).

Immer noch gültig ist (auch kein vollständiger Satz).

Das Amtsgericht verfügt deshalb gemäss § 13 Gesetz (1927:85), dass das verschwundene Dokument gelöscht wird, dass die Belastung/der Pfandbrief nach Antrag bei dem entsprechenden Wehrerfassungsamt gelöscht wird ohne dass das Belastungsdokument/der Pfandbrief vorgelegt werden muss.


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BeitragVerfasst: Di, 15 Feb, 2005 18:40 
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Ups, Ingo war schneller! :-)

Kram
Annika

:YYAC:


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BeitragVerfasst: Di, 15 Feb, 2005 19:09 
der Brief war so, wie ich ihn von der früheren Eigentümerin bekommen habe, also original aus dem Beschluß............

Danke ihr Zwei,
für die schnelle Antwort!
Ich bin nun echt beruhigt............ :dhoch:

Hälsa Simone :winke:


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BeitragVerfasst: Di, 15 Feb, 2005 19:15 
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Beiträge: 10756
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Hej Simone!

Auweia, noch nicht einmal in den Ämtern wird die schwedische Sprache perfekt beherrscht...

Naja, Hauptsache, Du bist jetzt schlauer.

Hälsningar
Annika

:YYAC:


Simone hat geschrieben:
der Brief war so, wie ich ihn von der früheren Eigentümerin bekommen habe, also original aus dem Beschluß............

Danke ihr Zwei,
für die schnelle Antwort!
Ich bin nun echt beruhigt............ :dhoch:

Hälsa Simone :winke:


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BeitragVerfasst: Di, 15 Feb, 2005 19:24 
Zitat:
Auweia, noch nicht einmal in den Ämtern wird die schwedische Sprache perfekt beherrscht...


Klingt Harrieth Lewin sehr Schwedisch? :mrgreen:

Hälsa Simone


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BeitragVerfasst: Di, 15 Feb, 2005 19:30 
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Beiträge: 10756
Plz/Ort: Schweden
Hej Simone!

:YYBB:

Nee, Du hast recht!

Liebe Grüsse
Annika

:YYAC:


Simone hat geschrieben:
Zitat:
Auweia, noch nicht einmal in den Ämtern wird die schwedische Sprache perfekt beherrscht...


Klingt Harrieth Lewin sehr Schwedisch? :mrgreen:

Hälsa Simone


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