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BeitragVerfasst: Sa, 03 Jun, 2023 10:34 
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...hallo ane alle Schwedenfans,

ich habe uner Ferienhaus jetzt zum Vermieten fertig und hatte noch jemanden gesucht, der in meiner Abwesenheit das Grundstück und die Endreinigung macht. Beides ist jetzt gefunden, das macht ein befreundetes Ehepaar von Nebenan, also alles super, Personen die man ein paar Jahre kennt. Jetzt aber mal eine Fage, wie muß ich die beiden anmelden, unter was, wo oder überhaupt? Ich möchte da nicht mit dem schwedischen Gesetz in Konflikt geraten, wegen Steuern etc. Kann mir da vielleicht jemand etwas zu sagen oder mitteilen?

Vielen Dank für die Info

Opa Augi :sflagge:


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BeitragVerfasst: Sa, 03 Jun, 2023 15:40 
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hallo, wenn du nicht als arbeitgeber angemeldet bist in schweden (wovon ich ausgehe) dann machst du das auf die weise wie es in dem link beschrieben ist. also mit einer vereinfachten anmeldung der deklaration. informiere aber deine nachbarn, dass du das so machen wirst. Es gibt leider in SE keinen "500" eurojob oder ähnliches. Für deine nachbarn zählt es als normaler job und müssen dann noch die kommunalskatt abführen. Ist nicht ganz einfach, weil je nach der gezahlten summe die pflicht zur abfuhr der arbeitgeberabgaben vom empfangenden zum zahlenden wechselt.

https://skatteverket.se/privat/skatter/ ... 02439.html


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BeitragVerfasst: So, 04 Jun, 2023 15:21 
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Ja, moin,
danke für die Antwort, ich habe mich gerade mal ein wenig durch die Meterie gelesen. Ich muß ja auch irgendwie mein Haus noch anmelden, wegen der Vermietung. Ich habe zwar im letzten Jahr Skatteverket die Grundsteuer bezahlt aber bis heute nichte weiter gehört, was ich in diesem Jahr an Grundsteuer zu leisten habe. Ich habe gelesen, das sich das Skatteverket meldet und mich auch gleich beim Finanzamt anmeldet wegen der Steuern. Nun denn, ich bin mal gespannt.

Vielen Dank für die Info :dhoch:


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BeitragVerfasst: So, 04 Jun, 2023 16:44 
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noch zur Besteuerung der Vermietung zwei Anmerkungen. Erstens ist der Deklarationszeitpunkt für den Gewinn aus Vermeitung für alle am 2.5. des Jahres. Das Skatteverket wird sich nicht bei dir melden, das musst du beim ersten Mal selbst, wenn du das nicht als Gewerbe angemeldet hast.

zweitens: die Moms-Pflciht beachten, wenn die Mieteinnahmen bei privater Vermietung merh als 80.000 SEK exkl. Moms betragen. Steht alles im Link: https://skatteverket.se/privat/fastighe ... 33479.html


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