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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Di, 29 Jan, 2013 20:29 
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Registriert: 02.10.2011
Beiträge: 1753
vibackup hat geschrieben:
lifeofmyown hat geschrieben:
Ich wollte nur mal klugscheissen und anmerken, dass der rechtliche Begriff "Verhältnismäßigkeit" nicht für Privatpersonen (daher Notwehr/Nothilfe/Notstand, etc.) gilt. (natürlich in D) :YY:

§ 34 StGB hat damit direkt nichts zu tun. Dieser findet beispielsweise Anwendung, wenn man seine schwangere Frau, die kurz vor der Entbindung steht, ins Krankenhaus fährt und dabei "geblitzt" wird oder Rotlichverstöße begeht.

Dass man beispielsweise über eine rote Ampel oder zu schnell fährt um einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, ergibt sich aus § 38 StVO.

In diesem Halbsatz wird nach meiner Ansicht genau die Definition für Verhältnismässigkeit gegeben:
"wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt"
Sehe ich das falsch?
Aber der juristische Begriff mag anders belegt sein.

//M


Ich weiss, ist verwirrend... aber Recht ist kompliziert. :YYAY: Wie gesagt, der "Rechtfertigende Notstand" kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung.

Aber in Schweden gibt es sicher einen § analog zum § 38 Abs. 1 StVO.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Mi, 30 Jan, 2013 0:30 
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Registriert: 28.10.2007
Beiträge: 690
Hej

Ich wäre auf jeden Fall schneller als erlaubt gefahren wenn es keine Möglichkeit gegeben hätte den Krankenwagen vorbeizulassen. Bei den 2:1 Strassen in Schweden ist es meistens nicht möglich jemanden vorbeifahren zu lassen da es meistens keine Nothaltebuchten gibt. Auch nicht auf der einspurigen Seite. Bei den geschilderten Wetter und Strassenbedingungen dürfte es schwer sein jemanden vorbeifahren zu lassen. Und auch bei Blaulichtfahrzeugen muss ich mich nicht selbst in Gefahr bringen um Ihn vorbeizulassen
Ob bei festgefahrener Scheedecke Spikereifen besser sind wage ich allerdings zu bezweifeln. Bei Glatteis mag es anders sein aber moderne Winterreifen sind nicht schlechter als Dubbdäck.

Mfg
Amazonfahrer


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 Betreff des Beitrags: Re: Eine Frage zum Strassenverkehr
BeitragVerfasst: Mi, 30 Jan, 2013 22:05 
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Registriert: 28.08.2012
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Plz/Ort: Örebro/Linköping
lifeofmyown hat geschrieben:
Ich weiss, ist verwirrend... aber Recht ist kompliziert. :YYAY: Wie gesagt, der "Rechtfertigende Notstand" kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung.
Aber in Schweden gibt es sicher einen § analog zum § 38 Abs. 1 StVO.

Das ist einer der wenigen echten Vorteile Schwedens gegenüber Deutschlands: die meisten Gesetze sind hier verständlicher und bedeuten das, was man glaubt, das sie bedeuten.
In Deutschland kann ja das BverfG aufgrund eines GG-Artikels, in dem steht:
Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.
entscheiden, dass die Dauer des Ersatzdienstes die Dauer des Wehrdienstes überschreiten muss.
Naja, ist schon ein paar Jahre her.

//M

_________________
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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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