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 Betreff des Beitrags: Eigentümer oder nicht ....
BeitragVerfasst: Do, 18 Apr, 2013 22:10 
Eigentümer oder Nicht .....

aufgrund diverser Nachfragen möcht ich doch gerne mal hier nachfragen ab wann mann/frau in Schweden Eigentümer einer Immobilie ist .... Grundlage ist ein Kaufvertrag von Verkäufer und Käufer unterschrieben sowie der vom Verkäufer unterschriebene Kaufbrief mit Quittung über die Zahlung des Kaufpreises .... also Kaufpreis ist voll bezahlt ..... :pfeif:

was aber wenn der Verkäufer das Haus / Immobilie erneut verkauft ..macht Er /Sie sich dann strafbar und wie sieht es dann mit Schadensersatz und Kaufpreisrückerstattung aus .... :roll:


jetzt bin ich gespannt...
:bowler:


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigentümer oder nicht ....
BeitragVerfasst: Do, 18 Apr, 2013 22:26 
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Eine Frage welche du einem Gericht stellen musst.
Auf den ersten Blick sage ich: Ein glatter Fall von Betrug.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigentümer oder nicht ....
BeitragVerfasst: Do, 18 Apr, 2013 22:38 
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Also, Eigentümer einer fastighet bist Du dann, wenn Du lagfart bekommen hast....Du bist also eingetragen.

Wichtig, der Vertrag muss gewisse Auflagen erfüllen, damit er gültig ist. U.a. brauchst Du zwei Personen, die den Vertrag bezeugen.

Wird der Vertrag von der lantmäteriet nicht anerkannt, dann sind die Besitzverhältnisse irgendwie schwebend...

Bei Fremden würde ich immer raten, den Vertrag über einen Makler oder eine Bank machen zu lassen, damit da nix schiefgeht...

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liebe Grüsse

Heike

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 Betreff des Beitrags: Re: Eigentümer oder nicht ....
BeitragVerfasst: Do, 18 Apr, 2013 22:58 
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Ach da isset ja auch wiedermal, dat jms-troll :D
Aufgrund deiner ganzen eigenen Erfahrungen in Haussuche und Hausfinde und Hauskauf:
immobilien-angebote-ubersicht-ohne-makler-t22738-10.html
...solltest du dir deine Frage selbst beantworten können, denke ich.

Man zu..., denn Zeit is Geld ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Eigentümer oder nicht ....
BeitragVerfasst: Do, 18 Apr, 2013 23:01 
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Schon wieder weiterverkaufen ? Das Gastspiel hat ja nicht lange gedauert. :YYAY:

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Gruß !
Andrea


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigentümer oder nicht ....
BeitragVerfasst: Do, 18 Apr, 2013 23:53 
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Nö, ist ne olle Kamelle aus einem anderen Forum. :YYAV:

So was kann halt passieren wenn man es nicht über einen Makler macht und der Sprache nicht mächtig ist. :mrgreen:
Dummheit tut oft nicht nur weh sondern kann auch teuer werden.

Ich glaube der Bekannte von ihm hatte keine Ltd. .... :triller:


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigentümer oder nicht ....
BeitragVerfasst: Fr, 19 Apr, 2013 8:57 
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Lis hat geschrieben:
Ach da isset ja auch wiedermal, dat jms-troll :D
Aufgrund deiner ganzen eigenen Erfahrungen in Haussuche und Hausfinde und Hauskauf:
immobilien-angebote-ubersicht-ohne-makler-t22738-10.html
...solltest du dir deine Frage selbst beantworten können, denke ich.

Man zu..., denn Zeit is Geld ...


Hups, danke für die Aufklärung :doof:

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 Betreff des Beitrags: Re: Eigentümer oder nicht ....
BeitragVerfasst: Fr, 19 Apr, 2013 9:30 
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vinbergssnäcka hat geschrieben:
Lis hat geschrieben:
Ach da isset ja auch wiedermal, dat jms-troll :D
Aufgrund deiner ganzen eigenen Erfahrungen in Haussuche und Hausfinde und Hauskauf:
immobilien-angebote-ubersicht-ohne-makler-t22738-10.html
...solltest du dir deine Frage selbst beantworten können, denke ich.

Man zu..., denn Zeit is Geld ...


Hups, danke für die Aufklärung :doof:


Nein, du bist nich doof, nur unwissend und das kann ja geändert werden :D
Manche troll-liknande User tauchen ja hin und wieder auf, um sich in Erinnerung zu bringen und da ergänzen sich die User dann gerne, wie du lesen kannst, und Freddy7H wusste ja noch mehr. :perfekt:

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 Betreff des Beitrags: Re: Eigentümer oder nicht ....
BeitragVerfasst: Sa, 14 Dez, 2013 1:00 
Lis hat geschrieben:


gibt es da nicht lokal ein Grundbuchamt auf dem Gericht, bzw. eine Akzeptanz vom Katasteramt?
besten Dank für den link;
mal studieren...


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 Betreff des Beitrags: Re: Eigentümer oder nicht ....
BeitragVerfasst: Sa, 14 Dez, 2013 20:56 
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vinbergssnäcka hat geschrieben:
Also, Eigentümer einer fastighet bist Du dann, wenn Du lagfart bekommen hast....Du bist also eingetragen.

Das ist zwar praktisch, und du bist verpflichtet, eine solche lagfart zu suchen (sonst bekommst du eine Strafe, 20 kap, 3§ jordabalken), aber der Übergang des Eigentums selber geschieht mit der Unterzeichnung des Vertrags (4 kap, 1§ jordabalken)
Aber das sind juristische Spitzfindigkeiten.
Die lagfart ist die Registrierung dieses Eigentumsübergangs.
http://www.boras.se/forvaltningar/samha ... 13883.html
vinbergssnäcka hat geschrieben:
Wichtig, der Vertrag muss gewisse Auflagen erfüllen, damit er gültig ist. U.a. brauchst Du zwei Personen, die den Vertrag bezeugen.

Das ist zwar für den Erwerb nicht wichtig, aber für die Erteilung der lagfart. Aber: wenn diese Unterschriften nicht vorliegen, wird der Überlasser aufgefordert, "inom viss tid väcka talan vid domstol, om han anser att förvärvet är ogiltigt." Tut er das nicht, dann ist das Fehlen der Unterschriften kein Hindernis für die Erteilung einer lagfart (20 kap, 8§ jordabalken)
vinbergssnäcka hat geschrieben:
Wird der Vertrag von der lantmäteriet nicht anerkannt, dann sind die Besitzverhältnisse irgendwie schwebend...

Nja, nicht die Besitzverhältnisse eigentlich, aber die Registrierung derselben (was den Beweis erschwert).
Warum diese Registrierung verweigert, aufgeschoben etc. kann, ist genauer im 20 kap, 5-7§ geregelt.
vinbergssnäcka hat geschrieben:
Bei Fremden würde ich immer raten, den Vertrag über einen Makler oder eine Bank machen zu lassen, damit da nix schiefgeht...

Ein sehr guter Tip.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
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