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 Betreff des Beitrags: E 303
BeitragVerfasst: Mi, 28 Jan, 2009 17:46 
Hallo!

Wie einige vielleicht wissen, lebe ich bereits in Schweden und meine Frau beabsichtigte natürlich nachzukommen. Ich weiß, dass es die Möglichkeit gibt, per E 303- Formular seinen Arbeitslosengeldanspruch für drei Monate mitzunehmen. Da sie bislang seit 9 Jahren ungekündigt tätig ist und ihr Arbeitgeber sich weigerte, sie zu kündigen, stellte sich die Frage für sie nicht. Über das AA hat sie aber erfahren, dass eine Sperre wohl nicht verhängt werden darf, wenn man kündigt, um seinem entfernt lebenden Ehepartner zufolgen (Familienzusammenführung). Bei einem Beratungsgespräch wurde ihr aber von der Mitarbeiterin gesagt, dass sie von so etwas noch nie gehört hat und sich das auch nur als Kann-Leistung vorstellen kann.

Jetzt muss ihr Arbeitgeber allerdings "Personalkosten reduzieren" und bat ihr an, sie auf Wunsch betriebsbedingt zu kündigen. Meine Frage ist jetzt, was ist günstiger. Wir befürchte nämlich, dass das AA sie auffordert, gegen die betriebsbedingte Kündigung zu klagen bzw. sie erstmal 1 Monat lang versuchen wird, sie in irgendwelche Maßnahmen zu stecken.

Vielleicht kann uns jemand aus Erfahrung sagen, wie die Gewährung von E 303 am ehesten zu erhalten ist: per betriebsbedingter Kündigung oder Eigenkündigung aufgrund Familienzusammenführung? Wir haben Bedenken, dass das AA bei Eigenkündigung sich daran stößt, da sie ja ins Ausland geht und dem dt. Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht und bei der betriebsbedingten Kündigung nach 9 Jahren verlangt, dagegen zu klagen.

Tack så mycket
DomDom
:hey:


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 Betreff des Beitrags: Re: E 303
BeitragVerfasst: Mi, 28 Jan, 2009 18:17 
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Registriert: 22.10.2008
Beiträge: 965
Hej DomDom,

da hast Du Dir ja ein ganz schön kompliziertes Thema ausgesucht.

Habe zwar selber auch meine Erfahrungen mit dem Arbeitsamt gemacht,

aber das ist zu speziell, da muß ich passen.

Viel Glück Dir und Deiner Familie

Liebe Grüße von Micky

www.stuga-am-fluss.de

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 Betreff des Beitrags: Re: E 303
BeitragVerfasst: Mi, 28 Jan, 2009 19:11 
:-) Vielen Dank :!:

ich dachte ich fang mal mit was leichten an :YYAY:

:hey:


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 Betreff des Beitrags: Re: E 303
BeitragVerfasst: Do, 29 Jan, 2009 5:47 
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Registriert: 09.01.2008
Beiträge: 746
Plz/Ort: 66694
Hej, DomDom!

Dachte schon Du wärst in Berlin geblieben! Hast Du geheiratet???

DomDom hat geschrieben:
bei der betriebsbedingten Kündigung nach 9 Jahren verlangt, dagegen zu klagen.


Erstmal ist es wichtig, wenn man die Kündigung schriftlich hat sich umgehend beim AA zumelden, sonst werden die Bezüge gekürzt. Mein Mann wurde aus dem selben Grund nach 32 Jahren gekündigt und nicht vom AA aufgefordert zu klagen! Es bestand eine Kündigungsfrist von 7 Monaten zum 31.12 - und er mußte sich vor dem 01.10 melden sonst wäre ein Monat AG gestrichen worden.

_________________
Leben ist das was passiert, während du etwas anderes planst!


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 Betreff des Beitrags: Re: E 303
BeitragVerfasst: Do, 29 Jan, 2009 20:22 
einen wunderschoenen schwedischen abend

mein lebensgefährte ist auch von berlin aus mit e303 nach schweden.er hatte seine arbeitsstelle 12 jahre.er war einverstanden mit einer betriebsbedingten kuendigung und musste unterschreiben dass er keine ansprueche mehr an den arbeitgeber stellt.
er hat sich 6 wochen vor der kuendigung beim aa angemeldet,alles ganz normal!!!!!!!!!!
er hat dann auch gleich gesagt dass er auswandern will, er hat zwar noch eine bewerbung zugeschickt bekommen, brauchte aber nichts mehr machen.
vom 1. tag der arb.losigkeit musst du dich aber noch 4 wochen in deutschl. aufhalten, dann erst darfst du mit e303 ausreisen.er hat noch termine zugeschickt bekommen fuer EURES beratungstermine.war auch kein drama.
du musst dich auch bei deiner krankenkasse anmelden fuer den auslandsaufenthalt.
wenn du mit mir telefonieren möchtest schicke mir eine pn, lebe in sverige,schicke dir dann meine telnr.


viele liebe gruesse und weiterhin viel erfolg wuenscht johanna


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