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BeitragVerfasst: Mo, 29 Aug, 2011 21:49 
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@sillstrypare

:hey:

@kajo
Klar kann man mit Abblendlicht fahren. Aber wenn ich schon TFL habe (dass bei meiner Kiste über die Frontfunzeln realisiert ist) dann hab ich nix dagegen, wenn auch nur die leuchten.
Denn der ganze Rest brennt halt auch nur mit Strom, der irgendwo herkommen muss. Und z.B. die Kennzeichenbeleuchtung hat mE tagsüber eher weniger Sinn, ebenso wie die zig Birnchen und LEDs, die Schalter etc. beleuchten.

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BeitragVerfasst: Mo, 29 Aug, 2011 22:13 
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Dieses Zitat war die Eingangsfrage:
bernibaerchen hat geschrieben:
Hej hej!
Ich habe an meinem Golf Tagfahrlicht serienmäßig. Wird dieses Licht in Schweden von der Polizei erlaubt, oder muss man mit Abblendlicht fahren? Das Tagfahrlicht ist recht hell und sicher genausogut am Tage erkennbar, wie das Abblendlicht.
Folgender Link dürfte alle Unsicherheiten beseitigen. Ist zwar auf schwedisch, aber in seiner Kürze wohl für jeden verständlich: http://sv.wikipedia.org/wiki/Varselljus

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BeitragVerfasst: Di, 30 Aug, 2011 10:12 
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Herr Jeh hat geschrieben:
Oups! 40,- Euro bei Missachtung! :shock:
Ich muss zugeben - das eine oder andere mal vergesse ich, das Licht einzuschalten. Besonders in den ersten Urlaubstagen. :oops:

Hat schon mal jemand ein Knöllchen in S bekommen, weil er ohne Licht gefahren ist?

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Di, 30 Aug, 2011 11:08 
Värmi hat geschrieben:
Herr Jeh hat geschrieben:
Oups! 40,- Euro bei Missachtung! :shock:
Ich muss zugeben - das eine oder andere mal vergesse ich, das Licht einzuschalten. Besonders in den ersten Urlaubstagen. :oops:

Hat schon mal jemand ein Knöllchen in S bekommen, weil er ohne Licht gefahren ist?

:YY: Värmi


ich vergesse es oft...leider. hatte auch schon mehrfach polizeifahrzeuge die mich dabei "gesehen" haben müssen. wurde aber nie angehalten.


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BeitragVerfasst: Di, 30 Aug, 2011 12:33 
Värmi hat geschrieben:
Herr Jeh hat geschrieben:
Oups! 40,- Euro bei Missachtung! :shock:
Ich muss zugeben - das eine oder andere mal vergesse ich, das Licht einzuschalten. Besonders in den ersten Urlaubstagen. :oops:

Hat schon mal jemand ein Knöllchen in S bekommen, weil er ohne Licht gefahren ist?

:YY: Värmi


nein, da ich mir das mit Licht fahren schon in D angewöhnt habe. Ich finde wirklich das Autos mit Licht besser gesehen werden, daher schalte ich es immer an, auch in D, und auch wenn ich nur einkaufen fahre


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BeitragVerfasst: Di, 30 Aug, 2011 19:02 
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Lan hat geschrieben:
Värmi hat geschrieben:
Herr Jeh hat geschrieben:
Oups! 40,- Euro bei Missachtung! :shock:
Ich muss zugeben - das eine oder andere mal vergesse ich, das Licht einzuschalten. Besonders in den ersten Urlaubstagen. :oops:

Hat schon mal jemand ein Knöllchen in S bekommen, weil er ohne Licht gefahren ist?

:YY: Värmi


ich vergesse es oft...leider. hatte auch schon mehrfach polizeifahrzeuge die mich dabei "gesehen" haben müssen. wurde aber nie angehalten.


Die sehen doch an eurem Nummernschild, dass ihr Ausländer seid :YYAY: und die "verdienen" doch viel besser bei Schnellfahrer :YYAY: :mrgreen:

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Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
http://www.youtube.com/watch?v=E0Aj37ml8QI
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BeitragVerfasst: Mo, 19 Sep, 2011 10:23 
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Hej hej!

Nochmals zum Thema TFL (ich habe keins :sauer: ).
Die schwedische Polizei hat geschrieben:
Das Fahren mit Varselljus (dtch: Tagfahrlicht (TFL)) ist erlaubt, wenn das Fahrzeug eine EU-Zulassung hat und mit einem Sensor ausgerüstet ist, der das reguläre Abblendlicht bei Dämmerung bzw. Dunkelheit automatisch einschaltet.
Quelle: eine private E-Mail von einem "eingeborenen" Schweden, der sich bei der Polizei erkundigt hat. :D
Ist das so jetzt korrekt?

Wie sieht es versicherungstechnisch aus, wenn man in Schweden (als Tourist) in einen (unverschuldeten) Unfall involviert ist, aber versehentlich ohne Licht gefahren ist?

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Mo, 19 Sep, 2011 16:22 
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Hej Andreas,

kannst Du die "Quelle" bitte mal fragen, ob man das irgendwo auch nachlesen kann.

Ich bin nämlich vor ein paar Wochen angehalten worden und wurde drauf aufmerksam gemacht, daß ich in S mit Abblendlicht zu fähren hätte, TFL würde nicht reichen (keine Strafe gezahlt!). Nun will ich es eben ganz genau wissen!

Hexenhäuschen


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BeitragVerfasst: Di, 20 Sep, 2011 9:13 
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Hexenhäuschen hat geschrieben:
kannst Du die "Quelle" bitte mal fragen, ob man das irgendwo auch nachlesen kann.

Kann ich machen.
Aber das müsste doch in der "Vägtrafikförordningen" stehen.

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Di, 20 Sep, 2011 9:57 
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Habe das hier gefunden, wo geschrieben steht, dass am Tage und bei guter Sicht varselljus (TFL) zugelassen ist.
http://www.vibilagare.se/bilfragan/bilf ... gtid-30104
Auszug aus dem Artikel:
...Därför har vi ändrat i fordons- och trafikreglerna så bilar som redan idag är utrustade med varselljus installerade enligt de nya reglerna får föras dagtid vid god sikt utan att bak- eller sidolyktor är tända....
auf deutsch: ...Darum haben wir die Fahrzeug- und Verkehrsregeln geändert, so dass Autos, die schon heute mit Tagfahrlicht ausgestattet sind, das nach den neuen Regeln installiert wurde, mit diesem Licht am Tage und bei guter Sicht gefahren werden dürfen, ohne dass Rück- und Seitenleuchten an sind...
Wobei sich mir die Frage stellt, was "gute Sicht" ist :?

Weiterhin steht in dem Artikel:
...Varselljus blir obligatoriskt på personbilar och lätta lastbilar från 7 februari 2011 och även för tunga lastbilar och bussar ett år senare....
Deutsch: ...Tagfahrlicht wird obligatorisch bei Personenwagen und leichten LKW vom 7. Februar 2011 und auch für schwere LKW und Busse ein Jahr später...

...Man har stannat vid själva varsellyktorna framåt, så bak- eller sidobelysning ska inte vara inkopplade enligt dessa regler, ECE-reglemente 48, avsnitt 6.19. ...

Deutsch: ... Man ist beim Tagfahrlicht vorn stehengeblieben, Rück- und Seitenbeleuchtung ist also, laut diesen Regeln, ECE-eglemente 48, Abschnitt 6.19., nicht installiert (vorgesehen)...

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