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BeitragVerfasst: Fr, 02 Mär, 2012 23:10 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die ich leider bisher nirgends beantwortet finde.

Meine Idee ist, in Schweden einen zugelassenen und "besichtigten" Wohnwagen von einem schwedischen Freund zu kaufen.
Ich möchte diesen sowohl neben meinem Ferienhaus als "Gästehütte" verwenden, als auch bei meinen jährlich 2-4 Schwedenaufenthalten den Wohnwagen nutzen, um mehr von Schweden kennen zu lernen.
Dabei soll der schwedische Wohnwagen natürlich von meinem deutschen Auto gezogen werden.
Natürlich plane ich, den Wohnwagen auch registrieren zu lassen und regelmäßig dem schwedischen TÜV vorzuführen.

Geht das? Ist das offiziell erlaubt oder nur geduldet
Was muss ich tun, um keine Schwierigkeiten zu bekommen?

Vielen Dank für eure Bemühungen und Antworten

Rolfi

:sflagge:


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BeitragVerfasst: Sa, 03 Mär, 2012 8:05 
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Hej hej!

Eine gute Frage, deren Antwort mich auch interessiert. Man könnte sich ja z.B. in Schweden einen WW mieten oder von Freunden ausleihen.

Falls du mit deinem Wohnwagen mal nach Deutschland kommen solltest - in D ist es erlaubt, im Ausland zugelassene Anhänger zu ziehen. Jedoch muss an dem Anhänger das Kennzeichen des Zugwagen, das sogenannte Wiederholungskennzeichen, angebracht werden. Siehe § 20 und § 21 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV).
Selbstverständlich muss für den Anhänger eine Haftpflichtversicherung bestehen. Erkundige dich aber am besten bei deiner heimischen KFZ-Versicherung, welcher Versicherungsschutz notwendig ist.

Jetzt bin ich gespannt, wer deine Frage über die Gesetzeslage in Schweden beantworten kann.

:YY: Värmi


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BeitragVerfasst: Sa, 03 Mär, 2012 10:19 
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Die Frage ist, ob der Wowa auf den schwedischen Freund angemeldet bleibt oder nicht. Du kannst den Wowa nämlich ohne Hauptwohnsitz in Schweden nicht auf dich zulassen. Ich glaube, dass für die Zulassung auch eine Personennummer notwendig ist. :YY:


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BeitragVerfasst: Sa, 03 Mär, 2012 10:30 
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Beiträge: 690
Hej

Für das glauben ist die Kirche zuständig, und einen Wohnwagen kann man ohne Personnummer anmelden genau wie alle anderen Fahrzeuge.

Mfg Amazonfahrer


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BeitragVerfasst: Sa, 03 Mär, 2012 10:36 
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Beiträge: 1753
Ja, hab jetzt noch mal nachgelesen, weil es mich auch interessiert hat. Eine Adresse in Schweden und eine samordningsnummer reichen aus... :YY:

Lis hatte scheinbar netterweise mal solch eine Anfrage ans transportstyrelsen geschickt:

http://www.das-grosse-schwedenforum.de/auto-in-s-anmelden-mit-vorlaufiger-personennummer-t18501-20.html


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BeitragVerfasst: Sa, 03 Mär, 2012 11:36 
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Beiträge: 2740
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Värmi hat geschrieben:
Hej hej!

Eine gute Frage, deren Antwort mich auch interessiert. Man könnte sich ja z.B. in Schweden einen WW mieten oder von Freunden ausleihen.

Falls du mit deinem Wohnwagen mal nach Deutschland kommen solltest - in D ist es erlaubt, im Ausland zugelassene Anhänger zu ziehen. Jedoch muss an dem Anhänger das Kennzeichen des Zugwagen, das sogenannte Wiederholungskennzeichen, angebracht werden. Siehe § 20 und § 21 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV).
Selbstverständlich muss für den Anhänger eine Haftpflichtversicherung bestehen. Erkundige dich aber am besten bei deiner heimischen KFZ-Versicherung, welcher Versicherungsschutz notwendig ist.

Jetzt bin ich gespannt, wer deine Frage über die Gesetzeslage in Schweden beantworten kann.

:YY: Värmi

Hej,
ich habe mir in Schweden bei einem Wohnwagenverleih einen Wowa gemietet und konnte ohne weiteres mit meinem deutschen PKW und anhängenden Wohnwagen nach Lappland fahren. Auch bei die elektrischen Anschlüssen gab es kein Problem.
Attusa :YY:

_________________
"Ein Leben ohne Hund ist möglich, aber sinnlos"
i.A.a. Loriot
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