Das Frage-, Antwort- und Spaßportal für alle Schwedenfans

Solidarität | Cолідарність
Schwedeninfos:Treibstoffpreise WechselkursStellenangeboteEinkaufenKalender
Schwedenurlaub:Online ReiseführerFährüberfahrtenFerienhäuserZimmerWoMo/WW mieten
Unterhaltung:ChatWebcamsGalerie
Schwedisch lernen:Unterwegs & nebenbei: Lerne beim Sport, Kochen oder im Auto.
Tipp:ab 37,90 € - mit dem Sparpreis Europa der Bahn nach Schweden.


Aktuelle Zeit: Do, 25 Apr, 2024 18:28

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Deine Nachricht
 Betreff des Beitrags: Bootszulassung in Schweden
BeitragVerfasst: Fr, 11 Mai, 2018 20:18 
Offline
Forenmitglied
Forenmitglied

Registriert: 12.08.2016
Beiträge: 28
Hej, hej.
Kann mir jemand sagen, wie ich ein Boot in Schweden zulasse?
Wo? Welche Papiere? CE-Kennung?

Vielen Dank im Voraus.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootszulassung in Schweden
BeitragVerfasst: Mo, 14 Mai, 2018 14:37 
Offline
Forenmitglied
Forenmitglied
Benutzeravatar

Registriert: 15.10.2015
Beiträge: 48
Plz/Ort: Blekinge Län
Emil Lönneberga hat geschrieben:
Hej, hej.
Kann mir jemand sagen, wie ich ein Boot in Schweden zulasse?
Wo? Welche Papiere? CE-Kennung?

Vielen Dank im Voraus.


Moin Emil!

Um was für ein Boot handelt es sich denn?
Denn im Prinzip benötigst Du keine Zulassung, auch in Deutschland nicht. ( Von speziellen Zulassungen auf Binnenrevieren wie Bodensee o.ä. mal abgeshen )

Eine Versicherung empfiehlt sich!

Eine Zulassung benötigst Du nur, wenn es nicht der reinen privaten Nutzung dient sondern kommerziell oder Aufgabenspezifisch benutzt wird und die Abmessungen, Länge mal Breite = 12m x 4m überschreitet und Du dauerhaft damit in Schweden bleibst. Dann musst Du es (denn dann wäre es ja in D schon bei der SeeBG und im Schiffsmelderegister eingetragen) selbiges in S machen:
https://www.transportstyrelsen.se/en/sh ... -of-Ships/
http://www.sjofartsverket.se/en/Recreat ... in-Sweden/

_________________
I stilla väder är alla en bra seglare


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootszulassung in Schweden
BeitragVerfasst: Di, 15 Mai, 2018 11:58 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied
Benutzeravatar

Registriert: 11.03.2007
Beiträge: 312
Plz/Ort: Oberbayern + Dalsland
Wie von Schweden Spy schon ausgeführt: unter den genannten Abmessungen ist keine Anmeldung notwendig. Ebenfalls benötigst Du keinen Bootsführerschein bis zu den genanten Abmessungen bzw bis zu 10t Verdrängung.
Also alles recht einfach - aber: mit den Liegeplätzen ist das so eine Sache, denn die sind sehr begehrt und rar. Insbesondere an der Küste und in den grossen Seen (da in den grösseren Orten) seeeehr lange Wartezeiten!

Hartmut


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootszulassung in Schweden
BeitragVerfasst: Di, 15 Mai, 2018 14:21 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 08.05.2009
Beiträge: 1375
Hier geht ja einiges durcheinander :mrgreen:

was aber weder an Sweden Spy noch an harfes liegt,
sondern schlicht und ergreifend daran, dass Transport Styrelsen seine eigenen Seiten nicht auf Vordermann bringt :yyrübe2:

Das hier sind die aktuellen Regeln nach neuester Gesetzgebung:

https://www.transportstyrelsen.se/sv/sj ... registret/

Also gilt auch für (Freizeit)Boote ab 15 Meter Länge Registrierungspflicht.

Meiner Meinung nach sind das neue EU-Regeln, die auch dazu führen, dass man in D erst ab 15 Meter
Boote ins Schiffsregister eintragen lassen kann. (Früher ging das auch mit kürzeren Booten)

Gruß

Rüdiger


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootszulassung in Schweden
BeitragVerfasst: Di, 15 Mai, 2018 15:02 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 08.05.2009
Beiträge: 1375
Hallo Hartmut,

ich werde ja nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass das

harfes hat geschrieben:
....Ebenfalls benötigst Du keinen Bootsführerschein bis zu den genanten Abmessungen bzw bis zu 10t Verdrängung.......


nur stimmt, wenn du eine schwedische Personennummer hast.

Die Regeln für so etwas werden/wurden in bilateralen Abkommen festgelegt.
Da macht man es sich einfach in dem man schreibt, dass die Regeln, die für Mitbürger des einen Staates im Heimatland gelten,
für den Mitbürger auch im anderen Staat Gültigkeit haben.

Ergebnis des Abkommens zwischen D. und S. über die Befähigungsnachweise zum Führen von Sportbooten:
der Schwede darf entsprechend den von dir angegebenen Regeln in deutschen Hoheitsgewässern ohne Schein fahren
und
der Deutsche braucht in S. ab 15 PS entsprechende Bootsführerscheine.

Schon klar, das interessiert natürlich in S. niemanden,
wer sollte schon Scheine kontrollieren, wo es gar keine gibt.

Aaaaaber,
ob eine Versicherung das auch so sieht, wenn sie denn einen Schaden ersetzen soll
und der Bootsführer hatte nicht die in seinem Land geltende Berechtigung.....

das wage ich zu bezweifeln.

Gruß

Rüdiger


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootszulassung in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 16 Mai, 2018 9:42 
Offline
Forenmitglied
Forenmitglied

Registriert: 12.08.2016
Beiträge: 28
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.
Das Boot (welches ich noch erwerben muss) wird ca. 5-6m lang sein. Außenborder mit 60-90 PS.
Führerschein habe ich.
Verstehe ich das richtig: das Boot muß nicht registriert werden? Keine Kennzeichnung? Nur versichert?


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootszulassung in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 16 Mai, 2018 10:03 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 08.05.2009
Beiträge: 1375
Jau Emil,
das verstehst du richtig, keine Registrierung, kein Kennzeichen.

Bei der Versicherung solltest du auch in D. nachfragen.

Zumindest die Kaskoversicherungen in S. sind nicht ganz billig
und ersetzen in der Regel nur den Zeitwert.

Beispiel:
ich zahle für 5 Meter Boot und 60 HK bei der Atlantica rund 350 € im Jahr.
Da habe ich dann aber noch eine recht hohe Selbstbeteiligung.

Gruß

Rüdiger


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootszulassung in Schweden
BeitragVerfasst: Mi, 16 Mai, 2018 11:48 
Offline
Forenmitglied
Forenmitglied

Registriert: 12.08.2016
Beiträge: 28
Tusen tack.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootszulassung in Schweden
BeitragVerfasst: Do, 17 Mai, 2018 8:12 
Offline
Forenmitglied
Forenmitglied

Registriert: 09.03.2014
Beiträge: 40
Plz/Ort: Spirkelbach - Harads
Hej,

Värmdöbu, da muss ich Dir widersprechen. Grundsätzlich gelten die Fahrerlaubnisregelungen des Landes, in dem das Fahrzeug bewegt wird, unabhängig welche Staatsangehörigkeit der Fahrzeugführer hat. Wenn in Schweden bis zu einer gewissen Grösse kein Bootsführersxhein benöti wird, so gilt dies auch für Deutsche.

Du verwechselt das mit der Zulassung des Bootes/ Schiffes. Bewegst Du in Schweden ein unter deutscher Flagge fahrendes Schiff, so gilt deutsches Recht, das gleiche gilt übrigens auch für Luftfahrzeuge.

Auch mit der Versicherung stimmt das so nicht ganz. Alle Versicherungen verlangen, dass du im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse bist. Da du in Schweden keine Erlaubnisse brauchst, kann Dir auch die Versicherung daraus keinen Strick drehen.


mvh

Stefan


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Bootszulassung in Schweden
BeitragVerfasst: Do, 17 Mai, 2018 13:56 
Offline
sehr aktives Forenmitglied
sehr aktives Forenmitglied

Registriert: 08.05.2009
Beiträge: 1375
Hallo Stefan,

ja genau, so...
Skierffe hat geschrieben:
....Grundsätzlich gelten die Fahrerlaubnisregelungen des Landes,....


war das, mit dem Ergebnis, dass Schwedische Bootssportler keine Deutschen Ostseehäfen anlaufen durften, wenn ihre Boote mehr als 5 PS hatten, die Schweden aber keinen dem SBF vergleichbaren Schein hatten.

Und genau deshalb wurde zwischen den Verkehrsministerien beider Länder das von mir erwähnte Abkommen (auf Gegenseitigkeit) geschlossen, mit dem ebenfalls von mir erwähnten Effekt für deutsche Sportbootführer in S.

Ich habe aber überhaupt keine Lust das zu diskutieren, mich betrifft es nicht, da ausreichend Scheine vorhanden.
War nur als gut gemeinter Rat gedacht.

Skierffe hat geschrieben:
Bewegst Du in Schweden ein unter deutscher Flagge fahrendes Schiff, so gilt deutsches Recht


und was sagt man noch das deutsche Recht zum Führen von Wasserfahrzeugen mit mehr als 15 PS? :mrgreen:


Gruß

Rüdiger


Nach oben
 Profil  
 
Betreff des Beitrags: Werbung
BeitragVerfasst: Heute


Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 15 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:




Impressum und rechtliche Hinweise | Nutzungsbedingungen | Datenschutzrichtlinie


Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO