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 Betreff des Beitrags: Bizarres Gesetz
BeitragVerfasst: So, 28 Aug, 2005 10:11 
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Registriert: 09.10.2004
Beiträge: 2838
Plz/Ort: Filipstad , Värmland , Schweden
In Schweden gibt es eine weltweit einzigartige Gesetzgebung , das
Trafikförsäkringslagen.

ein Beispiel:
Sven und Bengt sind auf einem richtig feuchtem Fest.
Sven geht zu Fuss heim , Bengt setzt sich volltrunken in ein unversichertes Auto.
Beide verletzen sich auf dem Nachhauseweg.
Wer von beiden, glaubt ihr ,bekommt einen höheren Schadensersatz?
Richtig : Bengt !
Ein weltweit einzigartiges Gesetz gibt einem Verkehrsteilnehmer bis zu 100 % des Lohnausfalls und sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld, auch fuer erlittene psychische Schäden.
Dieses " Recht" hat man unabhängig davon, ob man betrunken war oder unter Drogen stand oder ob das Fahrzeug zugelassen oder versichert war.
Zum Vergleich: Fällt man von der Leiter und ist anschliessend gelähmt, stehen einem nur 65 % des Lohnes zu !

Finanziell ausgesorgt hat auch der ungarische Lastwagenfahrer.der am 19 Oktober 2004 volltrunken(1,87 Promille) bei Svedala in Skåne auf der E 65 auf die falsche Fahrbahn fuhr und das Leben einer 4köpfigen Famile und einer weiteren Autofahrerin auslöschte.
Nach absitzen seiner 4jährigen Gefängnisstrafe steht ihm im Falle einer Berufsunfähigkeit (zb aufgrund psychischer Probleme) ein Schadensersatzanspruch in vielen Milionen Kronen zu (bis zu 300.000:-/ per Jahr), zahlbar vom schwedischen Steuerzahler.

Ein weiteres Beispiel: Ein Mann in Värmland fuhr mit 2.99 Promille mit seiner 4 jährigen Tochter im Auto einen Abhang hinunter, ueberschlug sich und wurde schwer verletzt.
Ihm stehen bis zur Rente 100% seines Lohnes zu!

Und fährt man unter Einfluss von Drogen oder Alkohol mit einem unversicherten Schrottfahrzeug zum Beispiel einen neuen Volvo fuer 300.000 :- zu Schrott,so muss man nur mit einem Selbstkostenanteil von 4000:- gerade stehen, den Rest bezahlt die
Trafikförsäkringsföreningen ( Verkehrsversicherungsvereinigung)

Martin

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BeitragVerfasst: So, 28 Aug, 2005 10:46 
Also bedeutet das, das es in jedem Fall gut ist etwas Alkohol bei sich zu haben und sich auch schwerverletzt (z.B. nach einen Arbeits- oder Hausarbeitsunfall) vor ein Auto zu werfen........ :YYAK:


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BeitragVerfasst: So, 28 Aug, 2005 11:54 
Plan:

Ich besteche einen freund, das er mich für einen tag als Vize Boss mit 1 Mio € unter vertrag nimmt. Dann besauf ich mich fahr ne runde auto, krach irgendwo in nen baum. Freund schmeißt mich nach einem tag raus und ich bekomme folglich 1 mio € aus der staatskasse :D weil ich extreme psychische angst vor bäumen habe


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BeitragVerfasst: So, 28 Aug, 2005 12:22 
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Registriert: 31.03.2005
Beiträge: 1313
Das kann doch wohl nicht wahr sein. :YYBZ:
Wollen die Schweden mit einem so schwachsinnigen Gesetz noch die Amerikaner toppen ?


:drunter:

Willi

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Nein, ich führe keine Selbstgespräche
Ich muss ein Problem lösen und brauche eine Expertenmeinung


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So, 28 Aug, 2005 13:06 
Hej Willi,
genau das Gleiche habe ich auch gerade gedacht. Da kann man nur den Kopf schütteln...

LG
Nathalie


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So, 28 Aug, 2005 15:09 
unglaublich......

man sollte also wirklich Alkohol bei sich haben, und wenn noch einer der Mitverletzten nicht so schwer lädiert ist, kann er den anderen immer noch den Alk einflößen.....

nicht schlecht.....

Bianka


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So, 28 Aug, 2005 16:40 
:?: Unglaublich :!:
:lol: Man könnte natürlich auch vorsorglich, nicht unter 1,5 Promille, erst am Straßenverkehr teilnehmen. Nur damit da einem kein Schaden entsteht. :yykar2:

Gruß


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So, 28 Aug, 2005 18:50 
Du Martin, ich habe jetzt schon rumgegooglet um dieses Gesetz zu finden. Hast du nen Link? Alles was ich finde mit Google ist aus Finnland, auf schwedisch, aber bezieht sich auf Finnland.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: So, 28 Aug, 2005 20:07 
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Erstmal hier ein Link zur Trafikförsäkringsföreningen

http://www.tff.se/

Martin

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