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BeitragVerfasst: Mi, 21 Nov, 2018 19:28 
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war schon mal hier
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Beiträge: 6
Moin,

wir schauen jetzt seit März nach Häusern in Bohuslän, möglichst küstennah. Haben also unterdessen einige Erfahrungen mit schwedischen Maklern und dem Procedere einer Visning.

So gut wie alle Häuser, die wir angeschaut haben, waren begutachtet worden (meist "Anticimex") und es gab das "Besiktningsprotokoll" dazu.

Nun hat es uns ein älteres (Bj. 1942) Haus auf Orust angetan, bei dem die Verkäufer keine "Besiktning" haben durchführen lassen.

Der Makler riet uns nun zu folgender Vorgehensweise: Wir sollten bieten und, falls wir den Zuschlag erhalten, im Kaufvertrag eine "Besiktningsklausul" aufnehmen lassen. Diese würden besagen, wir können einen Gutachter beauftragen und haben das Recht, vom Kauf zurückzutreten, wenn uns das Gutachten nicht zusagt. Dies sei in Schweden nicht unüblich.

Könnt ihr das so bestätigen, was ist davon zu halten?

Da es einigen Renovierungsbedarf gibt, haben wir zudem einige Baufirmen kontaktiert, um Kostenvoranschläge einzuholen. Als ich beim Makler angefragt habe, ob wir einen Termin mit einer der Firmen vor Ort machen könnten, schrieb mir dieser

"de (die Verkäufer) är inte pigga på att ha snickarna där och förstår inte varför det ska behövas. Och vi är villiga att hålla med dem då priset är på fastigheten är satt ut efter skicket på fastigheten."

Ehrlich gesagt brüskiert mich diese Antwort ein wenig - oder ist mein Ansinnen für schwedische Gebräuche so abwegig?

Danke schonmal für eure Antworten und viele Grüße

Flomi


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BeitragVerfasst: Mi, 21 Nov, 2018 21:26 
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Beiträge: 4161
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flomi hat geschrieben:
Der Makler riet uns nun zu folgender Vorgehensweise: Wir sollten bieten und, falls wir den Zuschlag erhalten, im Kaufvertrag eine "Besiktningsklausul" aufnehmen lassen. Diese würden besagen, wir können einen Gutachter beauftragen und haben das Recht, vom Kauf zurückzutreten, wenn uns das Gutachten nicht zusagt. Dies sei in Schweden nicht unüblich.

Das scheint mir ein guter Rat zu sein; ihr seid in der Untersuchungspflicht, es geht nicht wirklich das vorher durchzuführen (siehe unten), so diese Klausel kann euch helfen.

flomi hat geschrieben:
Da es einigen Renovierungsbedarf gibt, haben wir zudem einige Baufirmen kontaktiert, um Kostenvoranschläge einzuholen. Als ich beim Makler angefragt habe, ob wir einen Termin mit einer der Firmen vor Ort machen könnten, schrieb mir dieser
"de (die Verkäufer) är inte pigga på att ha snickarna där och förstår inte varför det ska behövas. Och vi är villiga att hålla med dem då priset är på fastigheten är satt ut efter skicket på fastigheten."

Das ist vermutlich der Hintergrund des Kompromißvorschlags des Maklers.
Wenn die Verkäufer dabei mitmachen: nehmt den Vorschlag an, wäre mein Tip.

//M

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„Drei Dinge sind unwiederbringlich: der vom Bogen abgeschossene Pfeil, das in Eile gesprochene Wort und die verpaßte Gelegenheit.“
ʿAlī ibn Abī Tālib


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BeitragVerfasst: Mi, 21 Nov, 2018 22:19 
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war schon mal hier
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Registriert: 21.11.2018
Beiträge: 6
Nun, ich finde es ehrlich gesagt nicht gerade entgegenkommend, dass es ein Termin (der ja sicher kaum mehr als eine Stunde dauern würde) mit einer Baufirma zwecks Erstellung eines Kostenvoranschlages nicht ermöglicht werden soll. In Schweden kann ich mir noch viel weniger ein Bild über die möglichen Kosten machen, als in Deutschland...


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