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BeitragVerfasst: Di, 20 Feb, 2007 20:47 
Hej Leute!

Ich habe bei der Botschaft in Stockholm einen Antrag augf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft gestellt (damit ich, wenn ich die schwedische Staatsbürgerschaft beantrage, meine deutsche nicht gleichzeitig verliere)
Nun habe ich einen Schrieb bekommen, dass mein Antrag bewilligt wurde und ich die Beibehaltungsurkunde zugesendet bekomme sobald ich die 255 Euro Bearbeitungsgebühren ( na DA muss es ja mal viel zu bearbeiten gegeben haben: mich etwas behalten zu lassen, was ich eh schon habe, Halsabschneider ;-) :-P) überwiesen habe.
Diese soll ich mittels IBAN UND BIC auf ein deutsches Konto überweisen und der Botschaft in Stockholm einen Beweis zukommen lassen, dass ich wirklich überwiesen habe.

Nun meine Frage:
Hat das eventuell schon jemand selber "durchgemacht"?

Auf meine Mailanfrage antwortet die Botschaft nämlich nicht und sprechen geht ja nun leider nicht, sonst hätte ich schon lange da angerufen....
WAS meinen die mit Beweis? Gibt es eine offizielle Quittung oder sowas, eventuell wenn man direkt in ner Bankfiliale überweist?
Oder kann man das via Online-banking machen und dann gegebenenfalls die "Quittung" oder was man da eben bekommt als Mailanhang zur Botschaft schicken.
Ich hasse solche undeutlichen Formulierungen, da ich überhaupt nicht wirklich weiss, was die von mir wollen.
Der Schrieb von denen ist aber auf den 5. Februar datiert und langsam will ich ja auch mal in die Pötte kommen.
Allerdings trau ich mich auch nicht einfach online zu überweisen und dann reicht das NICHT als Beweis.....

Gibt es jemanden der mir helfen kann?
Sehr dankbar für alle Tipps...

*Nina*


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BeitragVerfasst: Di, 20 Feb, 2007 21:19 
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Du hast Dir die Antwort ja selbst gegeben!
zahlst Du per Internet druckst du die Quittung aus und faxt oder mailst sie, zahlst Du bei der Bank kopierst Du die Quittung und faxt oder mailst sie

Mehr ist das nicht


mfG.
Ingo

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„Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können.“

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BeitragVerfasst: Di, 20 Feb, 2007 22:39 
Hallo Nina,

vielleicht ne blöde Frage aber wozu braucht man heutzutage in der EU eine 2. Staatsbürgerschaft? Welche Vorteile hat man dadurch?

Gruss
Klas


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BeitragVerfasst: Di, 20 Feb, 2007 22:53 
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Klas hat geschrieben:
Hallo Nina,

vielleicht ne blöde Frage aber wozu braucht man heutzutage in der EU eine 2. Staatsbürgerschaft? Welche Vorteile hat man dadurch?

Gruss
Klas


eigentlich ne gute Frage!
bin auch auf die Antwort gespannt

persönlich würde ich nie meine Staatsbürgerschaft hergeben,man ist halt der man ist!

mfG.
Ingo

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BeitragVerfasst: Mi, 21 Feb, 2007 6:55 
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Hej,

ehrlich gesagt, der Preis wäre mir zu hoch, um das zu behalten, was ich eh schon habe, so wie Nina das formuliert hat.

Im Moment fällt mir auch nicht wirklich ein Vorteil ein.

@ Ingo: ich bleib ja trotzdem, wer ich bin, da ist mir schittegal, welche Staatsbuergerschaft ich habe. Aber t ex wenn du einen neuen Pass brauchst, fuehrt dich dein Weg wohin??? :YYAK: ....kommt auf die Staatsbuergerschaft an.....soweit ich weiss.....und da kann t ex in meinem Fall der Pass teuer werden ;-) ........ich hasse es, Kosten zu bezahlen, von denen ich nicht wirklich was habe.

lieben Gruss und einen schönen kalten und sonnigen Tag, wie er hier grad wird
Lis :YY:

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Det ska va gött å leva annars kan det kvitta....
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BeitragVerfasst: Mi, 21 Feb, 2007 8:18 
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Lis hat geschrieben:
Hej,

ehrlich gesagt, der Preis wäre mir zu hoch, um das zu behalten, was ich eh schon habe, so wie Nina das formuliert hat.

Im Moment fällt mir auch nicht wirklich ein Vorteil ein.

@ Ingo: ich bleib ja trotzdem, wer ich bin, da ist mir schittegal, welche Staatsbuergerschaft ich habe. Aber t ex wenn du einen neuen Pass brauchst, fuehrt dich dein Weg wohin??? :YYAK: ....kommt auf die Staatsbuergerschaft an.....soweit ich weiss.....und da kann t ex in meinem Fall der Pass teuer werden ;-) ........ich hasse es, Kosten zu bezahlen, von denen ich nicht wirklich was habe.

lieben Gruss und einen schönen kalten und sonnigen Tag, wie er hier grad wird
Lis :YY:


logo Mausi,

wehre mich nur dagegen als Schwede bezeichnet zu werden wenn ich im Grunde keiner bin!Das es Vorteile hat ist natürlich klar!
Aber ich kann doch wegen einer anderen Staatsangehörigkeit nicht plötzlich Ingmar Rinnström sein.Vielleicht ein wenig ausschweifend weil es ja um die DOPPELTE Bürgerschaft ging :oops:
Schwer zu erklären!

Aber ist ja auch egal!

mfG.
Ingo

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BeitragVerfasst: Mi, 21 Feb, 2007 8:56 
Hej Nina,

hast Du bei der Deutschen oder Schwedischen Botschaft den Antrag gestellt? Es würde mich nämlich wundern, wenn es seitens der Deutschen ging. Soweit ich informiert bin, entlassen Sie Dich sofort aus der Deutschen Staatsbürgerschaft, wenn Du eine andere annimmst (als Normalsterblicher zumindest). Das ist zumindest mein Kenntnisstand von vor ca. 10 Jahren. Da war ich in der selben Situation, da ich einen Nicht EU Ausländer geheiratet hatte und man hat mir auf der Deutschen Botschalft gleich gesagt, wenn ich mich dort einbürgern liesse, könne ich meinen deutschen Paß gleich an der Pforte abgeben....

Also auf jeden Fall vorher erkundigen, bevor die Schwedische Staatsbürgerschaft erteilt ist, sonst ist die Deutsche ohne Genehmigung futsch.

Ich wüßte aber ehrlich gesagt auch nicht, was es für einen Grund geben sollte, gerade bei EU Bürgern. Da steht man als Deutscher, Franzose, Schwede etc. überall gleich da. Dafür gibt es die EU ja. Früher war es mal so, daß man u.U. mit dem Pass eines bestimmten Landes bessere konsularische Betreuung in manchen Ländern genoß, die Zeiten sind aber lange vorbei.

Halte uns auf jeden Fall über Deine Erfahrungen auf dem Laufenden.

LG Susanne


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BeitragVerfasst: Mi, 21 Feb, 2007 9:22 
Erstmal: DANKE für die vielen Antworten :cool:

@Ingo: das war ja gerade die Frage: glaubst Du es würde reichen so ne Onlineüberwesungsquittung einzuschicken? ich bilde mir ein mal gehört zu haben, dass das NICHT reicht. Und Nordea antwortete auf meine Anfrage: Um eine Quittung für eine Auslandsüberweisung zu bekommen, musst Du in eine Filiale kommen. das schint dann also die OFFIZIELLE Quittung zu sein.
Was wenn die SOWAS haben wollen?!

So, nun zu Euren Fragen: Ja, wie ich shcon andeutete (oer tat ich es nicht?!)
Das ist mehr ein reiner Luxus von mir, sich die doppelte Staatsbürgerschaft zu gönnen, weil ich nun das Geld habe und es machn KANN.
Denn Recht habt Ihr, eigentlich hat man hier als Europäer so gut wie die selben Rechte.
Bis auf 2 Ausnahmen, die mich beide sehr reizen: die eine mehr wirklich, die andere mehr so als kleiner Traum *grins*

Man darf den RIKSDAG wählen und Polizist werden :cool:
Nee, aber wirklich: als wir "letztens" Wahl hatten und ich nur popelig lokal wählen durfte, fühlte ich mich schon arg ausgeschlossen, denn ich will doch gerne auch mitreden in dem Land wo ich lebe.
Nun ja, das ist sicher ein nicht für Alle richtig nachvollziehbarer Grund, aber mir ist das wirklich wichtig.
Das mit Pässen und sowas wird natürlich dann auch einfacher als jedesmal zur deutschen Botschaft in Stockholm dackeln zu müssen: dann kann ich stattdessen zur Polizei hier in der City, bezahle meine 400 Kronen und habe den neuen Pass in eine Woche.
Es hat also auch rein praktische/formelle Vorteile.
Aber natürlich ist es recht teuer, zumal die Schweden dann nochmal fast die gleiche Summer verlangen für das Erteilen der neuen Staatsbürgerschaft.

Den Beibehaltungsantrag haben ich NATÜRLICH bei der deutschen Botschaft in Stockholm gestellt, um genau das von Susanne beschriebene zu verhindern: das Verlieren meiner Originalstaatsbürgerschft im Zusammenhang mit dem Annehmen der Neuen.
Man muss zuerst diesen Lappen (auch Urkunde genannt) aus Deutschland haben. DANACH kann man dann die schwedische Staatsbürgerschaft beantragen. So hat man dann am Ende BEIDE. Das ist seit einigen Jahren möglich.
Vorher war es ja DEUTSCHLAND, das die doppelte Staatsbürgerschaft abgelehnt hat!

Aber an sich würde ich auch NIE meine deutsche Staatsbürgeschaft ABGEBEN. das sind meine Wurzeln, "woher ich komme". Ich bin DEUTSCHE da kann kommen was will, das bleibe ich immer, auch wenn ich mich zeitweise genauso als Schwedin zu fühlen beginne, will und werde ich doch nie vergessen woher ich komme.
(Mein über alles geliebter Ruhrpott!!!)

Viele Grüsse aus dem -14 Grad kalten Gävle, wo es NOCH IMMER schneit! :shock:

*Nina*


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BeitragVerfasst: Mi, 21 Feb, 2007 10:30 
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Bei der doppelten Staatsbürgerschaft schlagen zwei Seelen in meiner Brust.
Ich will mal versuchen es an ein paar Beispielen zu verdeutlichen.

Kann ein Zebra gleichzeitig Pferd sein?
Wird ein Zebra automatisch Pferd wenn es in den Pferdestall zieht?
Kann ein Pferd gleichzeitig zwei Pflüge ziehen? (Wehrpflicht oder Zivildienst in welchem Land)
Welchem seiner Herren wird das Pferd/Zebra im Konfliktfall gehorchen?
Sind seine Kinder später Pferd oder Zebra oder auch Beides gleichzeitig.

Meine ganz persönliche Meinung ist: Wenn ich den Rest meines Lebens in einem neuen Land leben will sollte ich das auch mit letzter Konsequenz tun ohne meine Wurzeln zu vergessen.
Ob das der Weisheit letzter Schluß ist weiß ich in einer sich schnell wie nie verändender Welt allerdings auch nicht.


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BeitragVerfasst: Mi, 21 Feb, 2007 16:43 
ZickeNina666 hat geschrieben:
Man darf den RIKSDAG wählen und Polizist werden :cool:


Also nach EU-Recht darfst Du auch mit einer anderen EU-Staatsbürgerschaft sogar Polizist werden - Gleichbehandlungsgrundsatz. Nur bei gewählten Ämtern jenseits der lokalen Ebene hättest Du ein Problem

Beim Wählen hast Du natürlich recht.

Ich gebe allerdings zu Bedenken dass es im Zeifelsfall meist Vorteile bringt in einem Land zu leben dessen Staatsbürgerschaft man nicht hat. Stichwort "Inländerdiskriminierung" (Das ist ein feststehender juristischer Begriff - und von mir bitte nicht als Diskussionsgegenstand für pro+contra oder schimpf gemeint!)

Mir reicht es im Zweifel eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung zu haben - mit der Option bei Bedarf jederzeit den Pass tauschen zu können.
Mit Blick auf Kinder kann der fremde Pass auch hilfreich sein - falls das Kind später lieber generell keinen Wehrdienst leisten möchte.

Im Gesetz steht eigentlich auch recht deutlich dass zwei Staatsbürgerschaften nicht vorgesehen sind.
Ausnahmen werden im Allgemeinen nur in solchen Fällen gewährt, in denen der Verlust der "alten Staatsbürgerschaft" (im Falle von Zuwanderern) mit gravierenden Nachteilen verbunden wäre. )Z.B. sind in manchen Staaten Ausländer nicht berechtigt Grund und Boden zu besitzen - Folglich würde der Auswanderer sein Eigentum verlieren wenn er den alten Pass hergeben müßte... also darf er ihn ausnahmsweise behalten...)


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