|
Hallo! Unser Bootssteg, vom Vorbesitzer aus Holz gebaut, nicht schwimmend, gammelt schlicht weg. Wir möchten einen neuen bauen, diesmal einen schwimmenden, wegen der um einen Meter schwankenden Wasserhöhe an unserem kleinen See.
Kennt sich jemand mit Baugenehmigungen aus? Unser Häuschen liegt auf einem Seegrundstück, die letzten Quadratmeter vorm Wasser gehören uns allerdings nicht; so ist es auch bei den anderen Stugor dort am See. Am liebsten würde ich den legalen Weg gehen, also eine Baugenehmigung besorgen falls nötig, und dann den Steg durch eine Firma montieren lassen.
Gilt in Schweden eine Art Bestandsschutz, sodass wir die Möglichkeit, den alten Steg wieder aufzumöbeln, auf jeden Fall haben? Oder kann es sein, dass man mit einer offiziellen Anfrage schlafende Hunde weckt und hinterher garnichts mehr behalten darf? Unser schwedischer Nachbar kann darüber nichts sagen - ich vermute, es liegt daran, dass er sowieso alles selbst baut und nie fragt ... myndigheter mag er nicht so. Er ist der einzige Permanentboende auf der Halbinsel. In unserem Sommerhausgebiet dürfen keine weiteren Häuschen gebaut werden: jemand, der mal eines angefangen hat, musste es wieder abreißen lassen (das ist aber mehr als zehn Jahre her, ich habe es nicht selbst erlebt). Es gilt also offenbar irgendeine Art von Landschaftsschutz. Ob es nur das übliche Verbot, ohne Sondergenehmigung am Wasser zu bauen ist, oder sogar darüber hinausgeht, konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen.
Auf unserem Grundstücksplan ist die Brücke nicht verzeichnet, wir haben auch sonst keine Unterlagen darüber. Möglicherweise wurde sie also irgendwann mal illegal errichtet. Andererseits: sämtliche Häuschen der Halbinsel besitzen eine eigene Brygga, bei einigen verläuft sogar der Fahrweg zwischen Grundstück und Strand.
Ich würde mich freuen über Erfahrungsberichte! Anka
|